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Netzwelt Recht auf Herausgabe von pers. Daten bei Beleidigungen? NEIN!

Recht auf Herausgabe von pers. Daten bei Beleidigungen? NEIN!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
da wir hier ja bereits einige bösartige user hatten, welche uns u.a. auch ständig mit dem hinweis auf den geist gingen, dass nun bald der rechtsanwalt tätig wird, fand ich dieses urteil sehr interessant.

in einem prozess wurde entschieden, dass privatleute kein recht haben, namen oder anschriften der nutzer von internetforen zu bekommen, wenn sie sich durch einen eintrag dort beileidigt oder in ihrem persönlichkeitsrecht verletzt fühlen.
Amtsgericht München, Az: 161 C 24062/10
heide †
heide †
Mitglied

Re: Recht auf Herausgabe von pers. Daten bei Beleidigungen? NEIN!
geschrieben von heide †
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.05.2011, 18:30:03
Plum, vielen Dank für die Bekanntgabe des Aktenzeichens.

Jetzt aber mal ehrlich. Hast Du je geglaubt, dass derartige Ankündigungen realisiert werden.
Große Töne, aber kein Geld auf der Tasche, um das Honorar für einen Anwalt aufbringen zu können. Puh!
Machs gut...

Heide
adam
adam
Mitglied

Re: Recht auf Herausgabe von pers. Daten bei Beleidigungen? NEIN!
geschrieben von adam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.05.2011, 18:30:03

@plumpudding,

das Urteil lese ich anders.

Die Klägerin wollte nur auf die Unterlassung der Berichte hinwirken. Für die Unterlassung war aber bereits gesorgt, weil der Forenbetreiber die Berichte auf Verlangen sofort entfernt hatte. Das Gericht verweist auf § 14 TMG, nach dem nur bei einer Strafverfolgung die Herausgabe der Daten verlangt werden kann, also von der Staatsanwaltschaft. Strafanzeige hat die Klägerin aber nicht gestellt.

So meine Lesart. Ich fände es auch unlogisch, wenn im Internet fröhlich beleidigt werden könnte und nun gar mit richterlichem Einverständnis. Soweit ich informiert bin, ist das Gegenteil der Fall.

@heide,

eine Strafverfolgung, z.B. Beleidigung, ist zunächst mal keine Sache des Vermögens. GGf wenn die Ursache strittig ist.

--

adam


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Re: Recht auf Herausgabe von pers. Daten bei Beleidigungen? NEIN!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.05.2011, 18:30:03
Das simmt so nicht ganz.
Wie aus dem Urteil[/url] zu entnehmen, ist die Sachlage anders.
...Die Beklagte hat die streitgegenständlichen Berichte unverzüglich aus dem Forum entfernt, nachdem die Klägerin sie auf diese Beiträge hingewiesen hat...
Damit war der Fall erledigt.
Man beachte, daß das nicht für geistiges Eigentum (Copyright) gilt.


Generell
:
1) Sollte so eine Beleidigung o.ä: vorkommen, kann natürlich ein Strafantrag bei der Staatsanwalt gestellt werden.
Regelmäßig wird die Bearbeitung aber abgelehnt.
Mit der Begründung, das sei kein 'öffentliches Interesse'.
Dann wird auf den Privatklageweg verwiesen.
Das bedeutet Kostenvorschuss, Rechtsanwaltsgebühren ...
Und eine sehr genaue Darstellung des 'Schadens'.
Also praktisch nicht machbar.

2) Sollte es gar zu einer gewonnenen Privatklage (nach Jahren und Mühen) kommen, dann ist die Frage, ob bei dem Unhold überhaupt etwas zu holen ist.
In der Regel nicht.
Und das ist auch der Grund, warum sich Fieslinge damit brüsten, und immer wieder hartnäckig und unflätig -gar gefährlich!- auftreten, dass nichts bei ihnen zu holen ist.

Eine Straftat liegt ja nicht vor, die hatte der Staatsanwalt schon abgelehnt (kein öffentliches Interesse).
(Weswegen ja auch die Auskunft zurecht verweigert wurde).

Sollte wider Erwarten jemand wegen der Straftat verknurrt werden, und kann die Buße nicht bezahlen, dann geht er ersatzweise hinter Gitter. Jedoch dann ist immer noch die Frage, ob der haftfähig ist - bei gesundheitlich schlechtem Dauerzustand ist Haft nicht möglich. Eventuell jedoch Vormundschaft.

Damit verläuft der Fall so oder so zähneknirschend im Sande.
Deswegen sind in Foren die Admins gefragt;
und alles was in deren Macht steht, ist der Ausschluss aus dem Forum.
Dann wird halt im nächsten Forum weitergemacht. Oder im selben Forum mit anderem Nick.
Dadurch kann ziemlicher Schaden entstehen; und der Betroffene bemerkt es nicht einmal. Ich weiß wovon ich schreibe, und andere sicher auch.

Deswegen noch einmal (dick und fett):
Keine persönlichen Daten rauslassen
und auf Beleidigungen u.ä. [u]nicht reagieren
.

Vielleicht noch eine östliche Weisheit:
Dein Freund von heute kann Dein Feind von morgen sein.
adam
adam
Mitglied

Re: Recht auf Herausgabe von pers. Daten bei Beleidigungen? NEIN!
geschrieben von adam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.05.2011, 22:18:44
@digizar,

natürlich ist die Beleidigung kein Offizialdelikt, das automatisch von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird, sondern ein Antragsdelikt. Wenn ich also Strafantrag stelle und die Staatsanwaltschaft geht der Sache nach, muß der Foreninhaber die Daten des Beleidigers herausgeben.

Mein Rat wäre also, besser nicht zu beleidigen, weil es unangenehm werden kann und nicht, sich stillschweigend beleidigen zu lassen. Wo kommen wir hin, wenn sich jeder beleidigen lassen soll, nach dem Motto, daß sich zu wehren doch nichts bringt.

Damit sind allerdings nicht die Knalltüten gemeint, die hier im Forum mit Anzeige gedroht haben. Die hatten mit einer Klage eh keine Chance. Es geht um den Ernstfall, den ich selber hier noch nicht erlebt habe. Es geht nicht um hochgeschaukelte Unverschämtheiten in Diskussionen, die man besser unbeantwortet läßt.

--

adam

Re: Recht auf Herausgabe von pers. Daten bei Beleidigungen? NEIN!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf adam vom 06.05.2011, 23:16:56
Adam: ...Wenn ich also Strafantrag stelle und die Staatsanwaltschaft geht der Sache nach, muß der Foreninhaber die Daten des Beleidigers herausgeben.


Adam, schon klar,
aber sie geht in aller Regel eben NICHT der Sache nach, weil
1) es kein öffentliches Interesse ist, obwohl es öffentlich ist,
2) sie gar kein Interesse an der Arbeit hat.
3) Sie verweist deswegen regelmäßig auf den Privatklageweg,
allerdings mit einer vier-wöchigen Einspruchsmöglicheit.
Wie das ausgeht, kann sich jeder denken.

Schon ein zweifelhaftes Verfahren.
Einerseits ist Beleidigung o.ä. strafbar, andereseits wird es aber nicht verfolgt, auch auf Antrag nicht.



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Mitglied_5ccaf87
Mitglied_5ccaf87
Mitglied

Re: Recht auf Herausgabe von pers. Daten bei Beleidigungen? NEIN!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.05.2011, 23:36:21
Adam: ...Wenn ich also Strafantrag stelle und die Staatsanwaltschaft geht der Sache nach, muß der Foreninhaber die Daten des Beleidigers herausgeben.


Adam, schon klar,

Nein. Die Herausgabe kann nur auf richterlichen Beschluß nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft bei der zuständigen Strafkammer geschehen. Das ist ähnlich wie bei einem Durchsuchungsbefehl. Auch dieser muss von einem Gericht angeordnet werden. Die Öffnung einer Wohnung mit Gewalt kann nur bei Gefahr im Verzug angewendet werden. Bei einer Beleidigung darf man wohl kaum von einer Gefahr im Verzug ausgehen, zudem sowas in der Regel ins zivilrechtliche Bereich fällt . Siehe auch http://www.kanzlei-breidenbach.de/glossar/verhalten-bei-hausdurchsuchung/

Leute, ihr guggt zu viel Hollywood-, Tatort- und Autobahnpolizeifilme.

--
Übrigens: Wenn Sascha Lobo ein Buch über die Poesie der Beschimpfungen schreiben würde, wäre ich einer der ersten Käufer.
Re: Recht auf Herausgabe von pers. Daten bei Beleidigungen? NEIN!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 07.05.2011, 12:17:29

Übrigens: Wenn Sascha Lobo ein Buch über die Poesie der Beschimpfungen schreiben würde, wäre ich einer der ersten Käufer.


Ich auch
Lesen büldet

nordstern
Re: Recht auf Herausgabe von pers. Daten bei Beleidigungen? NEIN!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 07.05.2011, 12:17:29
Übrigens: Wenn Sascha Lobo ein Buch über die Poesie der Beschimpfungen schreiben würde, wäre ich einer der ersten Käufer.
geschrieben von HW / Nordstern

Wozu brauchen wir Sascha Lobo?
Das machen wir doch locker selber.
Wär doch mal ne Idee, ne glänzende.
Eine Gruppe gründen?
Aber ich könnte durchaus auch allein so eine Kladde schreiben.
adam
adam
Mitglied

Re: Recht auf Herausgabe von pers. Daten bei Beleidigungen? NEIN!
geschrieben von adam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 07.05.2011, 12:54:44

Jedenfalls sollte man darauf hinweisen, daß das Internet kein rechtsfreier Raum ist und alles, wie im privaten Bereich, juristische Folgen haben kann.

--

adam

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