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Plaudereien Beschneidungsurteil rechtskräftig

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf uki vom 27.07.2012, 15:37:27
Doch doch, hatte ich schon gelesen.
Und daran erkannt WER denn bei dieser 'Prozedur' das Sagen hat.
Wohl nicht das Volk, sondern ihre religösen 'Hauswarte'.

Deswegen bin ich ja auch so vehement für ein knallhartes Durchsetzen des Misshandlungsverbotes.

Sehe aber durchaus praktikable Grenzen.
Leider müssten die mMn strikte gezogen werden.
Eben weil in den kommenden 30 Jahren seit bereits gültiger Konvention wieder nichts geschehen würde.

Und dann kämen irgendwann die unangenehmen Fragen auf uns zu ...
uki
uki
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von uki
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.07.2012, 16:08:02
Canello, Digizar, auch ich nehme an, dass aus Rücksichtsnahme, nicht auf die Kinder, sondern auf die politischen Beziehungen, die Überdenkung der Beschneidungsmethoden und überhaupt der Beschneidung, sehr zugunsten der Religionsobersten erfolgen wird.
Doch ist das wirklich richtig? Mir erscheint es zweifelhaft und wenn ich an die Kinder denke bin ich wirklich für eine Hinausverzögerung, sogar bis sie 18 Jahre alt sind. Auch mit 14 stehen sie doch voll unter dem Einfluss der Eltern.

Es wäre also kein Verbot, sondern eine Verschiebung.
Leider habe ich berechtigte, große Zweifel, dass es so geschehen wird. Doch wie im Link und auch andere Hinweise sind im Internet zu finden, zu lesen ist, erhoffen sich einige Juden, vielleicht auch Moslems eine Regelung in diesem Sinne.
Natürlich nicht die Religionsfürsten.

Was ist wichtiger, das Wohl, die Entscheidungsfreiheit der Kinder, oder politische Verständigungsüberlegungen.
Beides unter einen Hut zu bringen, möglichst mit Verständnis der Religionsausübenden, das wird die Kunst sein.
Sollte unsere Regierung nicht Mut haben zu unseren Werten zu stehen? Ich weiß, s.o., Religionsfreiheit gehört auch zu unseren Werten. Sie, die Religion, sollte aber nicht das Recht haben wehrlose Kinder in solche Rituale zu zwingen.

-uki-




olga64
olga64
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von olga64
als Antwort auf jalexander vom 27.07.2012, 13:44:07

Ich meine wer zu uns nach Deutschland zieht,ist egal wer, der sollte schon unsere Grundgesetze durchlesen.


Wir haben ein Grundgesetz, das aus vielen Kapiteln besteht (also nicht Grundgesetze). Und mit "durchlesen" dürfte es bei dieser juristisch komplexten Angelegenheit nicht getan sein. Deshalb lesen auch die Deutschen ihr Grundgesetz nicht, obwohl es in komprimierter Form zu erhalten ist.
Was machen Juden mit Kindern, die z.B. 1/2 Jahr alt sind und Muslimen mit Kindern, die z.B. 14 Jahre alt sind,wenn "sie zu uns ziehen"? Deren Kinder sind längst beschnitten - da nützt das ganze Lesen des Grundgesetzes dann nichts mehr, oder? WErden diese gleich wieder ausgewiesen, nachdem die Kinder auf ihre Unversehrtheit untersucht wurden?
Es wird - vernünftig - oft hier erklärt, man solle es den Knaben selbst überlassen, ob sie sich dann im pubertären Alter beschneiden lassen wollen oder nicht (ich denke, die meisten würden es tun, weil der familiäre Zusammenhalt und die Ausübung der Religion sehr viel stärker ist als bei uns Christen). Parallel dazu muss dann im Rahmen der Gleichbehandlung aber auch sofort die Taufe bei Säuglingen unterbleiben und es dienen überlassen sein, es selbst später zu machen (vermutlich würden es viele nicht mehr tun und die Kirchen wären sehr gegen diese Neuregelung).Olga

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Marija
Marija
Mitglied

Re: Beschneidungsurteil rechtskräftig
geschrieben von Marija
als Antwort auf uki vom 27.07.2012, 16:47:28


Canello, Digizar, auch ich nehme an, dass aus Rücksichtsnahme, nicht auf die Kinder, sondern auf die politischen . Sie, die Religion, sollte aber nicht das Recht haben wehrlose Kinder in solche Rituale zu zwingen.

-uki-

geschrieben von uki


Uki,

es ist zu befürchten, dass deine Befürchtungen wahr werden.

Auch ich fürchte, dass Kinderrechte gegen politisches Kalkül eingetauscht werden.

Gruß
Marija

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