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Plaudereien „Charakterlich ungeeignet“

youngster
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„Charakterlich ungeeignet“
geschrieben von youngster
Erotik-Tänzerin darf keine Polizistin werden

Stuttgart - "Charakterlich ungeeignet" - wenn eine Frau als Erotik-Tänzerin jobbt und davon Bilder ins Internet stellt, kann sie nicht Polizistin werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte den Eilantrag einer Kellnerin ab, die im Frühjahr 2009 ihre Polizei-Ausbildung beginnen wollte. Ihr Bewerbungsverfahren war aber vom Bereitschaftsspolizeipräsidium Baden-Württemberg abgebrochen worden.

Wie das Gericht am Montag mitteilte, waren dem Präsidium anonym Auszüge aus einem Internet-Forum mit über einer Million Nutzern zugeleitet worden. Dort hatte sich die Bewerberin noch während des Auswahlverfahrens schon als Polizeimeisteranwärterin bezeichnet und Fotos eingestellt, die wie Table-Dancing vor Publikum wirkten. Die Frau hatte argumentiert, dass diese Bilder, die sie teils erotisch tanzend in Stiefeln und Bikini zeigten, inzwischen gelöscht seien.

Nach Auffassung des Gerichts bestehen aber Zweifel an der charakterlichen Eignung der Bewerberin. Die Verknüpfung von Fotos und Berufsbezeichnung lasse auch vermuten, dass sich die Frau einen stärkeren Zulauf bei ihrem Job als Kellnerin versprochen habe. "Darin liegt ein merkwürdiges Verständnis des Verhältnisses von Beamtenstatus zu etwaigen Nebentätigkeiten." Gegen die Frau wird auch wegen des Verdachts des Missbrauchs von Dienstbezeichnungen ermittelt. Den Beschluss des Verwaltungsgerichts (Az.: 9 K 384/09) kann sie mit einer Beschwerde anfechten.

Quelle: StN v. 24.02.2009

M.E. sind wir schon noch eine spießbürgerliche Gesellschaft. Was hat denn bitte schön das Berufliche mit ihrer Freizeitbeschäftigung zu tun, wenn sie diese nicht im Dienst oder Beruf dann erwähnt oder dafür geworben hätte. Ws man natürlich nicht weiß. Das Einzige was nicht i.O. war, dass sie sich bereits als
Polizeimeisteranwärterin bezeichnet hatte. Das war ein Fehler von ihr, der natürlich den Schluss nahe legt, dass sie vielleicht dann doch auf der Internetseite dann mit ihrer Dienstbezeichnung geworben hätte.

Bei uns in der Zeitung stand dann noch, dass sie inzwischen die Bilder im Internet löschen ließ. Hätte man ihr nicht eine Chance geben sollen, nachdem sie sonst die Aufnahmeprüfung für den mittleren Polizeidienst bestanden hatte.

Was haben die Leute bloß gegen attraktive Polizistinnen? Ich hätte nichts gegen sie.



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youngster
lotte
lotte
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Re: „Charakterlich ungeeignet“
geschrieben von lotte
als Antwort auf youngster vom 24.02.2009, 10:41:42
Bin leider auch charakterlich ungeeignet... muss furchtbar über diese Sexstory lachen ---

lotte
herminchen
herminchen
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Re: „Charakterlich ungeeignet“
geschrieben von herminchen
als Antwort auf youngster vom 24.02.2009, 10:41:42
Das sie keine Polizistin werden soll finde ich ok; sie hätte wissen müssen, was sie da macht, und sich nicht auch noch damit brüsten müssen damit, dass sie Polizistenanwärterin ist (was ja offenbar gar nicht stimmt, denn sie befand sich mitten im Bewerbungsverfahren). Dumm dazu noch dass sie sich hat fotografieren lassen und die Bilder ins Internet gestellt wurden.

Beamte haben sich nun einmal vorbildlich zu benehmen, dürfen zB in kein Spielcasino gehen (jedenfalls sollten sie nicht sagen, das sie Beamte sind). Und jemand, der sich auf eine Stelle als Beamter bewirbt ist einfach nur dumm, wenn er sich dann so benimmt.

Nichts gegen Table Dance im Bikini und von mir aus auch ohne , aber ohne Fotos machen zu lassen und im privaten Rahmen. Da kann man nur sagen: dumm gelaufen.

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morgensonne
morgensonne
Mitglied

Re: „Charakterlich ungeeignet“
geschrieben von morgensonne
als Antwort auf herminchen vom 24.02.2009, 15:18:05

da kann ich Dir nur beipflichten, obwohl ich alles andere als spießbürgerlich bin.
Gruß Morgensonne
dutchweepee
dutchweepee
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Re: „Charakterlich ungeeignet“
geschrieben von dutchweepee
als Antwort auf herminchen vom 24.02.2009, 15:18:05
@herminchen

Ich stimme absolut und wortwörtlich mit dir überein. Ich selbst habe zwei Jahre mit einer Stripperin in Amsterdam zusammen gelebt - aber sowas Blödes wäre der nicht passiert. Jetzt hat sie ihr Abi und arbeitet als Layouterin in der Werbung. Da fragt kein Mensch, ob du "charakterlich geeignet" bist! *lache*
majana
majana
Mitglied

Re: „Charakterlich ungeeignet“
geschrieben von majana
als Antwort auf dutchweepee vom 24.02.2009, 19:16:00
Was sagt der Job als Table Dancerin schon über den Charakter der Dame aus, nichts. Dumm gelaufen ist es allerdings, dass sie sich öffentlich hat ablichten lassen und die Bilder an die Öffentlichkeit geraten sind.

Wieviele Studentinnen verdienen sich mit solchen oder ähnlichen Jobs ihr Studium und sind hinterher im Job angesehene Leute.

--
majana

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schorsch
schorsch
Mitglied

Re: „Charakterlich ungeeignet“
geschrieben von schorsch
als Antwort auf youngster vom 24.02.2009, 10:41:42
Wer die Folgen seiner Tat nicht voraussehen oder zumindest ahnen kann, ist in meinen Augen nicht geeignet, Gesetzen, die ja schliesslich zum Schutze und das Wohl der Bevölkerung gemacht wurden, Achtung zu verleihen.

--
schorsch
herminchen
herminchen
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Re: „Charakterlich ungeeignet“
geschrieben von herminchen
als Antwort auf majana vom 25.02.2009, 00:02:04


Wieviele Studentinnen verdienen sich mit solchen oder ähnlichen Jobs ihr Studium und sind hinterher im Job angesehene Leute.



@ Majana

Hier handelt es sich aber nicht um eine Studentin, die sich irgendwie ihr Studium finanzieren muss sondern um eine junge Frau die gerne in den Öffentlichen Dienst aufgenommen werden möchte was ja ein besonderer Status ist.

Beamtenanwärterinnen verdienen genug, die müssen sich nicht noch etwas nebenbei verdienen oder sich gar ihre Ausbildung finanzieren wie Studenten. Und sie haben eine gewisse Vorbildfunktion. Eine junge Frau, die mitten im Bewerbungsverfahren sich solch einen Fauxpas erlaubt, ist für diesen Job mE ungeeignet weil zu unreif.

*
Herminchen






herminchen
herminchen
Mitglied

Re: „Charakterlich ungeeignet“
geschrieben von herminchen
als Antwort auf majana vom 25.02.2009, 00:02:04


Wieviele Studentinnen verdienen sich mit solchen oder ähnlichen Jobs ihr Studium und sind hinterher im Job angesehene Leute.



@ Majana

Hier handelt es sich aber nicht um eine Studentin, die sich irgendwie ihr Studium finanzieren muss sondern um eine junge Frau die gerne in den Öffentlichen Dienst aufgenommen werden möchte was ja ein besonderer Status ist.

Beamtenanwärterinnen verdienen genug, die müssen sich nicht noch etwas nebenbei verdienen oder sich gar ihre Ausbildung finanzieren wie Studenten. Und sie haben eine gewisse Vorbildfunktion. Eine junge Frau, die mitten im Bewerbungsverfahren sich solch einen Fauxpas erlaubt, ist für diesen Job mE ungeeignet weil zu unreif.

*
Herminchen






yankee
yankee
Mitglied

Re: „Charakterlich ungeeignet“
geschrieben von yankee
als Antwort auf herminchen vom 25.02.2009, 10:03:21
Je grösser die Spiesser, desto kleiner die Karos !

Gibt es ein Gesetz, welches hier verletzt wurde ?
Ist die Darstellung in der Öffentlichkeit im Bikini eine Straftat ?
Ist das Vorwegnehmen des zu Erwartenden eine Straftat ?
Gibt es eine gesetzliche Grundlage für Beamtenanwärter, welche die öffentliche Zurschaustellung im Bikini verbietet ?

Daß das Verhalten der Dame ungeschickt war kann doch wohl nicht zu einem Urteil über Ihren Charakter dienen. Wenn es danach ginge müsste der grösste Teil der Beamten und der Angestellten im öffentlichen Dienst fristlos entlassen werden.
In unserer Auffassung über Freiheit der Meinung und Selbstentfaltung der eigenen Persönlichkeit lassen wir zwar rechtsradikale Parteien zu und finanzieren diese mit Steuergeldern, aber die Darstellung im Bikini übertrifft dies natürlich bei weitem und rechtfertigt ein Urteil welches sich auf der Vermutung einer charakterlichen Nichteignung stützt. Wir sind eine jämmerliche Gesellschaft die sich mit der eigenen Intoleranz auch noch brüstet.
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yankee

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