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Plaudereien „Charakterlich ungeeignet“

susannchen
susannchen
Mitglied

Re: „Charakterlich ungeeignet“
geschrieben von susannchen
als Antwort auf yankee vom 25.02.2009, 16:06:56
Sich mit fremden Titeln schmücken und zur Schau stellen ist meiner Ansicht nicht mit einer angestrebten Beamtenlaufbahn zu vereinbaren!
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susannchen
yankee
yankee
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Re: „Charakterlich ungeeignet“
geschrieben von yankee
als Antwort auf susannchen vom 25.02.2009, 16:11:29
Sich mit fremden Federn zu schmücken ist die Grundlage der meisten Karrieren. Dies gilt auch für Beamte. Ergo - alle rausschmeissen ?
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yankee
susannchen
susannchen
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Re: „Charakterlich ungeeignet“
geschrieben von susannchen
als Antwort auf yankee vom 25.02.2009, 16:24:58
Ich schrieb nicht von fremden Federn sondern von Titelmissbrauch.

Sie hat die Bezeichnung "Polizeimeisteranwärterin" bei ihrer, zur Schau stellen, verwendet obwohl sie noch im Auswahlverfahren war, nicht mal in der Ausbildung! Hatte also nicht mal die Ernennungsurkunde.
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susannchen

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yankee
yankee
Mitglied

Re: „Charakterlich ungeeignet“
geschrieben von yankee
als Antwort auf susannchen vom 25.02.2009, 16:30:38
Moralisch macht das doch keinen Unterschied. Aufgrund dieser doppelmoralischen Wertung wurde dieses Urteil gesprochen.
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yankee
herminchen
herminchen
Mitglied

Re: „Charakterlich ungeeignet“
geschrieben von herminchen
als Antwort auf yankee vom 25.02.2009, 16:06:56
[quote=yankee]

Gibt es ein Gesetz, welches hier verletzt wurde ?
Ist die Darstellung in der Öffentlichkeit im Bikini eine Straftat ?


Lass dir mal den Arbeitsvertrag eines Beamten vorlegen bevor du mich hier als Spießer beschimpfst.

Nur ein Beispiel von vielen:

§ 62 des Niedersächsischen Beamtengesetzes lautet:

"...Sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf erfordert...."

(nachzulesen im Juraforum)

Ein Polizistin (dabei ist sie es noch nicht einmal sondern möchte gerne eine werden!), die in der Öffentlichkeit im Bikini auf einem Tisch rumtanzt ist eine lächerliche Witzfigur.
Und das hat mit Spießertum absolut nichts zu tun.
Beamte haben sich vorbildlich zu benehmen, das ist nun einmal so; sie können im übrigen nicht entlassen werden.

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Herminchen



majana
majana
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Re: „Charakterlich ungeeignet“
geschrieben von majana
als Antwort auf herminchen vom 25.02.2009, 10:03:21
Hier handelt es sich aber nicht um eine Studentin, die sich irgendwie ihr Studium finanzieren muss sondern um eine junge Frau die gerne in den Öffentlichen Dienst aufgenommen werden möchte was ja ein besonderer Status ist.



Und wenn diese Studentin später in den öffentlichen Dienst z. B. als Juristin geht, was dann?

Sind Beamte bessere Menschen oder dünken sie sich nur so????? Ich dachte, dieser Standesdünkel wäre Geschichte. Mein Ex-Schwiegervater war auch Beamter in der mittleren Laufbahn und meinte auch, über meinen Vater, der "nur" Werkmeister war, die Nase rümpfen zu müssen. Danke, darauf kann ich verzichten.

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majana

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peter25
peter25
Mitglied

Re: „Charakterlich ungeeignet“
geschrieben von peter25
als Antwort auf susannchen vom 25.02.2009, 16:30:38
Was wäre geworden, wenn der "Anschwärzer" mit den anonymen Auszügen nicht gewesen wäre??----------Hätte da ein Huhn oder Hahn danach gekräht,was diese Frau so privat macht??
Da wollte man ihr eins auswischen.---------Die Frage ist nur,wer hatte da Interesse dran und warum??

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peter25
susannchen
susannchen
Mitglied

Re: „Charakterlich ungeeignet“
geschrieben von susannchen
als Antwort auf majana vom 25.02.2009, 16:46:41
Nein, warum sollten sie?
Sie dienen aber dem Staat und haben gewisse Vorbildfunktionen, dazu gehört keineswegs Titelmissbrauch.
Hier wird immer der Bikini in den Focus gestellt, scheint wohl so gewollt zu sein von dem Verfasser (Bild-Zeitung?)
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susannchen
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: „Charakterlich ungeeignet“
geschrieben von rolf †
als Antwort auf susannchen vom 25.02.2009, 16:51:42
»Dort hatte sich die Bewerberin noch während des Auswahlverfahrens schon als Polizeimeisteranwärterin bezeichnet und Fotos eingestellt,...«

Der Schwerpunkt liegt wohl auf der unberechtigten Angabe der Berufsbezeichnung, also Amtanmaßung.
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rolf
herminchen
herminchen
Mitglied

Re: „Charakterlich ungeeignet“
geschrieben von herminchen
als Antwort auf majana vom 25.02.2009, 16:46:41



Und wenn diese Studentin später in den öffentlichen Dienst z. B. als Juristin geht, was dann?

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majana


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Es geht hier nicht um eine Studentin!

Beamte sind Menschen wie du und ich, die unseren Staat repräsentieren (müssen) und sich dementsprechend an gewisse Regeln zu halten haben. Die können auch gerne auf den Tischen tanzen aber sollten nicht so dämlich sein, sich dabei fotografieren zu lassen. Damit könnte sich selbst ein fertig ausgebildeter Beamter ein Disziplinarverfahren einhandeln.

Aber nebenbei bemerkt: welcher Chef in der freien Marktwirtschaft hätte ein derartiges Verhalten eines evtl zukünftigen Azubi's geduldet?


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Herminchen

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