Plaudereien Fahrzeugbrief

Elisabet
Elisabet
Mitglied

Fahrzeugbrief
geschrieben von Elisabet
Ich sehe gerade den Fahrzeugbrief an, über das Auto das ich gekauft und bezahlt habe vor einiger Zeit.
Zum erstenmal fällt mir auf, dass auf der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief)unter C.4c sehr kleingedruckt steht: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen.
Wem gehört denn dann das Auto ?
Re: Fahrzeugbrief
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Elisabet vom 04.09.2013, 10:34:19
Der Inhaber ist nicht unbedingt der Eigentümer.
Demnach ist Eigentümer derjenige, der in dem Brief namentlich eingetragen ist (und die Steuern abzuführen hat).
Wenn das Dein Vater wäre, dann wäre der natürlich der Eigentümer. Wenn Du sein Auto fahren dürftest, wäre er immer noch der Eigentümer, aber Du wärest der Inhaber.
Und dann gäbe es da noch den Besitzer, aber davon steht ja nix in der Fleppe.

Gilt nicht nur für Autos.

Doch ganz einfach... oder?
loretta
loretta
Mitglied

Re: Fahrzeugbrief
geschrieben von loretta
als Antwort auf Elisabet vom 04.09.2013, 10:34:19
Elisabet,

es gibt enen kleinen, aber feinen Unterschied zwischen Eigentümer und Inhaber.

Wenn du zum Beispiel deinen Nachbarn mit deinem Auto zu Einkaufen schickst und übergibst ihm der guten Ordnung halber neben den Autoschlüsseln auch den Fahrzeugschein, nicht zu verwechseln mit dem Fahrzeugbrief, dann ist der Nachbar in dieser Situation Inhaber des Fahrzeugscheins, nicht aber der Eigentümer. Das bist nach wie vor du, die du im Fahrzeugbrief und auch -schein eingetragen bist.

Ich hoffe, ich konnte es dir plausibel machen.

loretta

Anzeige

olga64
olga64
Mitglied

Re: Fahrzeugbrief
geschrieben von olga64
als Antwort auf loretta vom 04.09.2013, 11:52:27
Auch wer ein Auto geleast hat, ist nicht als Eigentümer des Fahrzeugs im Fahrzeugbrief vermerkt. DAs ändert sich erst, wenn man das Fahrzeug käuflich erwirbt.
Ich wundere mich nur ,dass die Diskutantin dies jetzt erst merkt,nachdem sie doch das Fahrzeug "vor einiger Zeit" käuflich erworben hatte? Solche Dinge sollte man sich beim Kaufvertrag genau ansehen, bzw. erklären lassen. Hinterher ist es zu spät. Olga
Re: Fahrzeugbrief
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 04.09.2013, 17:01:25
Auch wer ein Auto geleast hat, ist nicht als Eigentümer des Fahrzeugs im Fahrzeugbrief vermerkt.
geschrieben von Olga

Doch doch, das schon, aber der Brief liegt dann uU woanders, nämlich bei der Leasing-Gesellschaft oder bei deren Bank; allerdings auch nicht zwingend bei guter Bonität.
Schon allein der Anmeldung wegen, nachdem das Fahrzeug am gewöhnlichen Halterort (Standort) anzumelden ist (Kennzeichen).
olga64
olga64
Mitglied

Re: Fahrzeugbrief
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 04.09.2013, 17:08:34
Unser frühere Firmen-Fahrzeugsflotte war geleast (dies bietet ja Steuervorteile); soweit ich mich erinnere, erfolgte die Anmeldung "im Paket" und auf den Firmennamen (da wir dann auch immer einen Teil des Logos als Kfz-Zeichens hatten). Ich hatte den Kfz-Schein für mein Firmenfahrzeug,der den Firmennamen trug. Mir war dies allerdings recht wurscht - gut war, dass ich alle zwei Jahre ein neues Leasing-Firmenfahrzeug erhielt und ein wenig Mitspracherecht über die Details hatte. Olga

Anzeige