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Plaudereien Für Ehebruch in den Knast ?

simba
simba
Mitglied

Re: Für Ehebruch in den Knast ?
geschrieben von simba
als Antwort auf telramund vom 15.05.2007, 12:46:42
Es gibt Männer die fremd gehn und Frauen die dies auch tun - und gezwungen werden wohl die wenigsten dazu. Gründe gibts viele, vielleicht finden sie in der Ehe die Erfüllung nicht oder sie haben sich verliebt und vom eigenen Partner entliebt... Soll man jetzt sein Leben lang bei einem Partner(oder Partnerin) bleiben, den man nicht mehr liebt? Ist doch für die Kinder auch nicht schön, wenn die Eltern sich dauernd streiten, oder wie Fremde nebeneinander herleben?
--
simba
Medea
Medea
Mitglied

Re: Für Ehebruch in den Knast ?
geschrieben von Medea
als Antwort auf peter25 vom 15.05.2007, 13:01:02
Wenn schon etwas wieder eingeführt werden soll, dann vielleicht in die Vorzeit zurückgreifen ?, ich plädiere für das Matriarchat/matriare Gesellschaftsordnung
, keinen Ärger mehr mit Fremdgehen von Frau oder Mann, die Kinder gehören allen und werden gemeinschaftlich erzogen, Vaterschaftsteste sind unbekannt, die Mutter weiß ja, daß es ihre Kinder sind, das eifersüchtige Gerangel gehört der Vergangenheit an, Kriege finden nicht mehr statt, denn keine Mutter läßt ihre Gören in solche ziehen, um sich die Köpfe einzuschlagen - über weitere Modalitäten sollten man/n und Frau gemeinsam nachdenken und sich einigen können.

Vielleicht zu utopisch?
Aber fing nicht in unserer Weltgeschichte so manches mit einer Utopie an?

Medea.
lillii
lillii
Mitglied

Re: Für Ehebruch in den Knast ?
geschrieben von lillii
als Antwort auf telramund vom 15.05.2007, 12:46:42
Ein treuer Ehemann kann zwar umgarnt werden, aber er lässt sich nicht verführen, wo wäre dann die Treue? An was für eine Srafe müsste denn bei Ehebruch gedacht werden, frage ich mich. Ist dann später ein Zusammenleben wieder möglich, wenn er die Strafe abgebüßt hat? Fragen über Fragen, die so nicht zu beantworten sind,
meint lillii

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eleonore
eleonore
Mitglied

Re: Für Ehebruch in den Knast ?
geschrieben von eleonore
als Antwort auf wuli vom 15.05.2007, 12:27:08
wuli, du bedauerst *gehörnte ehemänner*, und was die arme kerle zahlen müßen.

mir ist fast die galle hochgekommen.

was ist mit den unzähligen frauen, die gegen eine jüngere ausgetauscht werden?
wo die herren fremdgeher mit hilfe von findige winkeladvokaten alle lücken nutzen, um nicht zahlen müßen/wollen?
die allein erziehende mütter, die oft 2-3 jobs annehmen müßen,(auch schwarz mitunter) um ihre kinder durchzubringen, und dessen notlage des öfteren schamlos ausgenutzt wird von arbeitgeber.


--
eleonore
telramund
telramund
Mitglied

Re: Für Ehebruch in den Knast ?
geschrieben von telramund
als Antwort auf simba vom 15.05.2007, 13:06:38
simba schrieb am 15.05.2007 um 13.06:
> Es gibt Männer die fremd gehn und Frauen die dies auch tun - und gezwungen werden wohl die wenigsten dazu. Gründe gibts viele, vielleicht finden sie in der Ehe die Erfüllung nicht oder sie haben sich verliebt und vom eigenen Partner entliebt... Soll man jetzt sein Leben lang bei einem Partner(oder Partnerin) bleiben, den man nicht mehr liebt? Ist doch für die Kinder auch nicht schön, wenn die Eltern sich dauernd streiten, oder wie Fremde nebeneinander herleben?
>
> simba

Das ist sicher richtig. Und der strenge Richter müßte bei seiner Urteilsfällung berücksichtigen, ob der Ehebruch aus einer "intakten" Ehe heraus, oder aus einer total frustrierten Ehesituation heraus erfolgt ist. Im letzeren Falle müßte auf Freispruch plädiert werden.
Auch dürfte doch wohl ein Unterschied sein, ob der Ehebruch in einer jungen oder in einer "gealterten" und "eingefahrenen" Ehe erfolgt ist. Hierzu wären unbedingt, noch nähere Ausführungen von dem besagten Gottesmann einzuholen.

Aber auch in einer treuen Ehe können sich Anfechtungen ergeben, denen die Männer, die eindeutige Krone der Schöpfung und das gleichzeitig schwächere Geschlecht, evtl. leichter anheimfallen könnten... Vielleicht müßten wir hierzu noch etwas tiefer in die Details gehen...

Ansonsten ist natürlich auch der Vorschlag von peter, die Ehe ganz abzuschaffen, durchaus überprüfenswert. Dann könnte man sich sogar eine weitere Diskussion über das Für und Wider ehelicher Treue ersparen.

Ich glaube, wir sind jetzt erst am Beginn unserer
forenmäßigen Erörterungen angelangt.




--
telramund
tabaiba
tabaiba
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Re: Für Ehebruch in den Knast ?
geschrieben von tabaiba
als Antwort auf telramund vom 15.05.2007, 12:34:25
Der Richter mag ja diese Meinung in seinem privaten Umfeld vertreten (Baptistengemeinde), aber bitteschön nicht in der Öffentlichkeit. Wir wollen schließlich keinen Rückschritt ins Mittelalter und da kein Mensch unfehlbar ist, bestes Beispeil unser Altbundeskanzler Gerhard Schröder, ist ein solches Ansinnen für mich einfach schwachsinnig. Ich bin zwar auch für Treue aber Menschen sind nun mal nicht nur verstand-, sondern auch gefühlsgesteuert und wer kann schon gegen seine Gefühle an. Sicher ist ein Seitensprung in der heutigen Gesellschaft nicht mehr so dramatisch wie noch in den 50er und 60er Jahren, wo es noch die Scheidung nach dem Schuldprinziep gab, aber wollen wir wirklich dahin zurück?
--
tabaiba

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rolf †
rolf †
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Re: Für Ehebruch in den Knast ?
geschrieben von rolf †
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 15.05.2007, 11:59:23
Gilt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nur für dich?
--
rolf
plautus
plautus
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Re: Für Ehebruch in den Knast ?
geschrieben von plautus
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 15.05.2007, 11:59:23
darf ein mensch mit derartig reaktionären ansichten richter sein??? der mann hat doch den beruf verfehlt.aber richterkutte und pfaffenkutte sehn so ziemlich gleich aus.
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plautus
plautus
plautus
Mitglied

Re: Für Ehebruch in den Knast ?
geschrieben von plautus
als Antwort auf peter25 vom 15.05.2007, 13:01:02
der beste vorschlag bislang in diesem thread, meine meinung.
wird aber so schon recht häufig geübt,sorgen wir, das es zur regel wird.
plautus
adam
adam
Mitglied

Re: Für Ehebruch in den Knast ?
geschrieben von adam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 15.05.2007, 11:59:23

--Zunächst einmal bin ich, wie andere Kommentatoren auch, der Meinung, daß Herr Rode sich um die ihm zugewiesene Judikative kümmern und seine Finger von Legislative und Exekutive lassen sollte.
Weiterhin denke ich, daß wir, für den Fall der Fälle,keine neue Gesetzgebung brauchen, sondern nur die bereits vorhandene anwenden sollten. Auch beim Ehebruch handelt es sich doch um einen "Bruch" im Sinne von "Einbruch" (definiert als unberechtigtes Eindringen),ja wir haben es schon bei der ersten Tat mit Wiederholungstätern zu tun, die dann entsprechend zu bestrafen wären.
Die Lage spitzt sich zu, wenn der Ehepartner von der verruchten Tat erfährt und Terror macht. Allein das Wörtchen "Terror" ruft unweigerlich unseren verehrten Herrn Bundesinnenminister auf den Plan, der fordern wird, mit der ganzen Schärfe des Gesetzes gegen diese Täter vorzugehen. Und erfährt er gar, daß sich die Täter während ihres gesetzlosen Tuns im "siebten Himmel" befinden, wird er wohl endgültig die nötige Grundgesetzänderung durchboxen, um die Renegaten von der Luftwaffe vom Himmel holen zu können. Womit wir auch die Höchststrafe abhaken könnten. Hier denkt Richter Rode wohl eher an das Fanal des in der Vergangenheit so bewährten Scheiterhaufens, woran wir erkennen, aus welcher Ecke der ursprüngliche Vorschlag kommt!

Fazit: Man sollte derartige Äußerungen von Richtern wohl kritisch, ja mißtrauisch beäugen. Aber ernst nehmen kann man sie wohl genauso wenig wie seinerzeit "Richter Gnadenlos" in Hamburg.

adam

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