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Plaudereien indirekter Maulkorberlass ?

Marija
Marija
Mitglied

indirekter Maulkorberlass ?
geschrieben von Marija
werte Foristas,

Die Deutsche Bahn, die in diesem Fall als sachlicher Gesprächspartner verstanden werden möchte, will sich "Stuttgart 21" als Bild- und Wortmarke sichern.

Die Anmeldung ist beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter dem Aktenzeichen 3020100340975 anhängig.

http://www.markenrecht24.de/2010/09/08/stuttgart-21/

Wenn das durch kommt, helfen dann sachliche Argumente gegen das Projekt nicht mehr?

Wird dann jeder, der den Namen erwähnt, wegen Urheberrechtsverletzung und Markenmissbrauch straffällig?

Wie seht Ihr das?
Noch einmal :
Priol
Re: indirekter Maulkorberlass ?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Marija vom 26.10.2010, 10:55:36


Als Bild- und Wortmarke geschützte Begriffe dürfen von anderen erwähnt,
aber nicht für eigene Zwecke verwendet werden.

Ebenso nicht Begriffe, die stark ähnlich sind und zur Verwechslungsgefahr führen könnten.

Man darf also auf jeden Fall weiter sagen/schreiben: Stuttgart 21 lehne ich ab.


mradefeld
mradefeld
Mitglied

Re: indirekter Maulkorberlass ?
geschrieben von mradefeld
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.10.2010, 12:14:35
Genauso sehe ich das auch.
Schließlich haben nicht die GEGNER, sondern die "Erfinder" des Projekts dem auch den Namen gegeben.
Und es gibt gottseidank nicht nur GEGNER, sondern auch BEFÜRWORTER des Projektes. Wenn stets den Gegnern von Inovationen stattgegeben worden wäre, hätten wir heute in Leipzig statt unseres Hauptbahnhofes immer noch die vier kleinen Kopfbahnhöfe, vielleicht noch nicht einmal eine Eisenbahnverbindung. Wie haben damals die Gegner der Eisenbahn Leipzig-Dresden, der ersten Fernbahn Deutschlands überhaupt, gegen dieses "Wahnsinnsvorhaben" mobil gemacht!
Heute lachen wir darüber. Ab wann darf über die Stuttgart21-Gegner gelacht werden?

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