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Plaudereien Klar + Richtigstellung

Re: Klar + Richtigstellung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Karl vom 21.04.2013, 08:46:12

@ nordstern,

deine begrifflich verwirrender Beitrag, der den Schmerz der Opfer in den Mittelpunkt stellt, ist menschlich zu verstehen. Aber, da bin ich überzeugt, auch für Dich wäre das primäre Ziel jeder Maßnahme, dass die Anzahl der Opfer reduziert würde.

Wir alle wollen in einem Staat leben, in dem es möglichst wenig Opfer gibt. Um das zu erreichen, müssen wir die Gesellschaft menschlich gestalten und wir müssen uns gegen Lynchjustiz (s. Lorettas Beitrag) vehement wehren.

Es ist im obigen Sinne nicht zielführend, wenn der Begriff Lynchjustiz wie von Dir für die ursprüngliche Tat verwendet wird. Wir wollen keine Opfer, auch keine neuen, deshalb sollten wir begrifflich klar denken und nicht den Emotionen nachgeben.

Karl
geschrieben von karl


Es mag sein, dass Du den Begriff "Lynchjustiz" als nicht zielführend bewertest, es sei Dir unbenommen.
Ich habe ihn auch zu Beginn mit Absicht in Anführungszeichen gesetzt.
Ebenso wie den Begriff "Todesstrafe".

Damit endlich mal jedem vor Augen geführt wird....
Es geht um die unberechtigte Tötung eines Menschen
und es beginnt mit der Tötung des Opfers, nicht des Täters.

Leider findet dieser Aspekt immer wenig Beachtung in solchen Diskussionen.
Das wollte ich etwas mit meiner bewussten Verwendung/Verwirrung/Verfremdung
der Begriffe in Erinnerung rufen.
Nenne es einfach Anstoß. Denkanstoß.
So verwirrend ist es bei mir eigentlich nicht.

Aber ich bin mit allen Deinen Ausführungen zu den Taten mit Dir einer Meinung.
Besonders, was die Gestaltung der Gesellschaft


nordstern
schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Klar + Richtigstellung
geschrieben von schorsch
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 20.04.2013, 15:51:30
@: "....Jede Diskussion über die Todesstrafe ist bereits gefährlich. Bereits damit beginnt eine Abkehr von rechtsstaatlichen Prinzipien, deshalb ist Toleranz auf diesem Gebiet ganz bestimmt keine Tugend, sondern das Gegenteil davon. Ich fordere hier sogar eine strikte Intoleranz....."

Rechtsstaatliche Prinzipien? Welche? Unsere westlichen? Jene der Chinesen oder Araber? Jene, die vor ein paar tausend Jahren das Römische Reich auszeichneten - und auf deren Gesetzgebung zum Teil unsere heutige aufgebaut ist?

In ein paar Jahrhunderten wird die dannzumalige Menschheit wohl ihre Köpfe schütteln über die Rechtsstaatlichen Prinzipien, die im Jahre 2013 in der westlichen Welt herrschten!
ancienne
ancienne
Mitglied

Re: Klar + Richtigstellung
geschrieben von ancienne
als Antwort auf schorsch vom 21.04.2013, 10:28:17
Natürlich unsere, die der BRD.
Welche willst du sonst zu Grunde legen?
Unsere rechtsstaatlichen Grundsätze sind nicht so schlecht. Dass sie nicht immer dem Rechtsempfinden des Normalbürgers entsprechen, ist auch klar.
Mir sind jedoch keine Rechtsgrundsätze bekannt, die ich als besser einschätzen würde.
Dass für die Opfer zu wenig getan wird, ist auch meine Überzeugung.
Das ändern wir aber nicht über die Strafgesetzgebung.

ancienne

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Re: Klar + Richtigstellung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ancienne vom 20.04.2013, 19:28:57
Ich bin eindeutig gegen die Todesstrafe.
Niemand hat das Recht, einem anderen das Leben zu nehmen, auch der Staat nicht. Der Staat besteht aus Menschen, aus uns allen.
Die Gesetze, die wir haben, reichen völlig aus, wenn sie denn vollständig angewandt werden.
Wird ein Mörder oder Vergewaltiger hingerichtet, ändert sich weder für das Opfer noch für seine Angehörigen etwas, außer dem Gefühl, Rache verübt zu haben.
Rache gibt es aber in einem Rechtsstaat nicht.
Das Leid bleibt.
Tötet der Staat, stellt er sich auf dieselbe Stufe mit dem Täter.
ancienne

Ancienne, diesen Beitrag von Dir finde ich so gut, dass ich ihn mal "runterhole", er entspricht auch meiner Meinung.

Ich habe aber auch Verständnis für die Aufregung von Dettchen, ihr Beitrag war wohl in dem Entsetzen formuliert, über die Tat an einer Fünfjährigen, da schiesst man (insbesondere als Frau) schon mal über das Ziel hinaus.
Dettchen schreibt auch irgendwo, dass aus dem Unterleib des Kindes im Hospital noch hineingestossene Gegenstände operativ entfernt werden mussten.
Da überkommt auch mich das kalte Grauen.

Margarit
ancienne
ancienne
Mitglied

Re: Klar + Richtigstellung
geschrieben von ancienne
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 21.04.2013, 12:45:53
Margarit, ich finde das auch entsetzlich! Ich habe auch Verständnis dafür, wenn dann die Emotionen hoch gehen.
Dennoch dürfen wir meiner Meinung nach auf solch einem Level nicht weiterdenken.
Wir leben nicht mehr im Alten Testament: Auge um Auge, Zahn um Zahn.
Durch den Tod des Täters wird nichts besser; wenn z.B. der Täter nach der Tat tödlich verunglücken würde, wäre das den Angehörigen wahrscheinlich nicht genug, denn es geht nicht um seinen Tod, sondern um die aktive Handlung des Tötens durch den Staat.

Worüber man diskutieren kann und sollte, sind die oft zu laschen Bedingungen, unter denen solche Täter dann wieder frei kommen.
Lebenslänglich sollte auch lebenslänglich heißen.

ancienne
Re: Klar + Richtigstellung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ancienne vom 21.04.2013, 14:32:56
Sagte ich doch, liebe Ancienne.
Da es sich hier um Indien handelt, ist sicherlich der nachfolgende gesamte Artikel von Interesse, hier ein Ausschnitt:

"(...) Voraus ging eine siebenstündige Debatte mit teils absurden Argumenten.

Der Tod einer im Dezember vergewaltigten Studentin in Neu-Delhi und die anschließende Proteste für Frauenrechte zeigen erste konkrete Konsequenzen: Am Dienstag hat das indische Unterhaus härtere Strafen für Vergewaltiger beschlossen.Am Dienstag hat das indische Unterhaus härtere Strafen für Vergewaltiger beschlossen.

Der Gesetzesentwurf der Regierung sieht für Gruppen(nur Gruppen?)vergewaltigungen künftig eine Mindeststrafe von 20 Jahren Gefängnis, unter Umständen aber auch lebenslange Haft vor. Fällt ein Vergewaltigungsopfer ins Koma oder stirbt, droht Tätern die Todesstrafe. Stalking, sexuelle Belästigung und Voyeurismus sollen ebenfalls hart bestraft werden. Bislang wird Vergewaltigung in Indien mit sieben bis zehn Jahren Haft bestraft.
Das Oberhaus muss dem Gesetz noch zustimmen.
"

Süddeutsche - gesamter Artikel

In Indien tut sich was ...
freu mich, Margarit

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