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Plaudereien Sauer und traurig zugleich

heide †
heide †
Mitglied

Re: Sauer und traurig zugleich
geschrieben von heide †
als Antwort auf sonja47 vom 05.05.2009, 22:56:24
Nein, nein, Sonja, ich necke keineswegs. Durch den erwähnten Schutzbrief sind evtl. Schäden wie Vandalismus, Diebstahl, aber auch durch Naturereignisse aufkommende Vorkommnisse abgesichert, wobei die Versicherung allerdings “verhältnismäßig“ teuer ist, bleib der Schadenaufwand doch meistens sehr geringfügig.
Vom Grab meiner Mutter sind in den nunmehr 40 Jahren seit ihrer Beerdigung drei Eriken gestohlen worden .........

--
heide
sonja47
sonja47
Mitglied

Re: Sauer und traurig zugleich
geschrieben von sonja47
als Antwort auf heide † vom 06.05.2009, 00:38:27
Heide
Darf ich Dich fragen!
Handelt es sich bei Deiner Mutter um ein Familiengrab, 40 Jahre,
wie Du schreibst, besteht das Grab von Deiner Mutter?
Ein Einzelgrab, wird in unserer Gemeinde je nach Landreserve
20 bis 25 Jahre gehalten, dann wird es aufgehoben!
Kann also durchwegs sein dass das Grab meines Ehemannes, wenn ich
73 Jahre bin, aufgehoben wird!
--
sonja47
Re: Sauer und traurig zugleich
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf sonja47 vom 06.05.2009, 01:29:19

Ein Einzelgrab, wird in unserer Gemeinde je nach Landreserve
20 bis 25 Jahre gehalten, dann wird es aufgehoben!
Kann also durchwegs sein dass das Grab meines Ehemannes, wenn ich
73 Jahre bin, aufgehoben wird!
--
sonja47


Hallo Sonja, bei uns fragt das Friedhofsamt vor Ablauf des "Grabnutzungsrechts" an, ob man die Grabstelle zurückgeben oder das Nutzungsrecht verlängern möchte (möglich sind mindestens 5, maximal 30 Jahre). Ist das in der Schweiz anders?
--
ursula

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schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Sauer und traurig zugleich
geschrieben von schorsch
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.05.2009, 08:45:52
In der Schweiz ist das sogar von Ort zu Ort anders:

Ich habe in Tessiner, Walliser und Bündner Friedhöfen Gräber gesehen, die bereits 80 und mehr Jahre bestanden. Und dann habe ich in anderen Dörfern gesehen, dass bereits nach 20 Jahren die Gräber geräumt werden.

Das kommt wohl sehr darauf an, wie viel Platz zur Verfügung steht, wie viele Bewohner die Ortschaft hat - und nicht zuletzt, ob in der Friedhofverwaltung eher sture oder tolerant-mitfühlende Menschen sitzen.

Zudem werden ja meistens nicht Einzelgräber, sondern entweder Reihen oder Segmente gleichzeitig geräumt.

--
schorsch
susannchen
susannchen
Mitglied

Re: Sauer und traurig zugleich
geschrieben von susannchen
als Antwort auf schorsch vom 06.05.2009, 09:10:15
In der Schweiz ist das sogar von Ort zu Ort anders:


Auch in Deutschland ist das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
--
susannchen
aurora
aurora
Mitglied

Re: Sauer und traurig zugleich
geschrieben von aurora
als Antwort auf susannchen vom 06.05.2009, 09:13:30
Ich habe das Grab meiner Mutter nach 15 Jahren einebnen lassen ("Liegedauer" ist bei uns 25 Jahre). Dabei habe ich mir schon Gedanken gemacht, ob das nicht zu unsensibel ist, bin aber letzten Endes zu dem Schluss gekommen, dass die Erinnerung an einen lieben Menschen nicht vom Bestehen einer Grabstätte abhängt. Außerdem bin ich umgezogen, und die Grabpflege ist viel komplizierter. Und wie soll jemand mit z.B.80 Jahren ein Grab eines nahen Angehörigen 25 Jahre aufrechterhalten, wenn keine anderen Angehörigen mehr vorhanden sind? Auch für den mit 80 ist das Leben endlich...
--
aurora

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heide †
heide †
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Re: Sauer und traurig zugleich
geschrieben von heide †
als Antwort auf sonja47 vom 06.05.2009, 01:29:19
Sonja, genauso wie von Ursula beschrieben, kann eine Verlängerung des Nutzungsrechtes für Gräber beantragt werden, wobei die “Grabstätte“ für meine Mutti 1970 gleich für 40 Jahre gekauft wurde. Darüber hinaus habe ich aber unaufgefordert das Friedhofsamt um weiteres Nutzungsrecht – nur zu Pflegezwecken – bis 2015 gebeten, wobei die Gesamtkosten hierfür nur 140,- € betragen.
--
heide
sonja47
sonja47
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Re: Sauer und traurig zugleich
geschrieben von sonja47
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.05.2009, 08:45:52
Ursula
In unserem Dorf wird es folgender Masen gehalten!
In der Regionalzeitung wird jeweils vom Friedhofamt publiziert welche Grabsteine,
(sprich Bodenflächen auf dem sich Grabsteine zb. von 4 Jahrgängen
befinden, aufgelöst werden!)
Die beim Friedhofamt angemeldete Angehörige wird dann noch persönlich
angeschrieben, ob man den Grabstein behalten möchte, andernfalls wird er entsorgt.
Was hier oft gemacht wird ist: dass, wenn der eine Ehepartner früh stirbt, der zweite während den den ersten ca. 15 Jahren, als Urne
noch in die selbe Grabstätte gegebern wird!
Dieser Grabstein wird dann, wenn die nebenstehenden Steine ausgehoben
werden, selbverständlich versetzt!
Damit auch die Urne 20 bis 25 Jahre bleibt.
--
sonja47

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