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Plaudereien Urheberrecht, die Umsetzung einer Richtlinie der EU aus dem Jahr 2019.

pschroed
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Urheberrecht, die Umsetzung einer Richtlinie der EU aus dem Jahr 2019.
geschrieben von pschroed
Nein ich blicke nicht mehr durch.
Ich habe zwei Kapitel aus dem Beitrag der "ZEIT"  kopiert.
Noch ist es nicht soweit das Gesetz ist in Arbeit.
Phil.


Alles erlaubt
Das neue Urheberrecht wird eine freiere digitale Nutzung von Kunstwerken gestatten. Kreative sehen sich ihres geistigen Eigentums beraubt


QUELLE https://www.zeit.de/2021/21/urheberrecht-musik-eigentum-digitalisierung-remix-spotify

Anpassung ans Digitale, das bedeutet in dieser Novelle: Anything goes, "Alles ist möglich". Internetnutzern soll es zum Beispiel erlaubt sein, ihre Auftritte in sozialen Netzwerken mit Musik aus jeder beliebigen Quelle zu schmücken. Die Urheberinnen und Urheber müssen nicht um Erlaubnis gefragt, ja nicht einmal informiert werden – solange der musikalische Schnipsel nicht länger als fünfzehn Sekunden dauert. Dann handle es sich um eine "Bagatelle", so der Gesetzestext, und die Nutzung gelte als "mutmaßlich erlaubt". Wer wissen und kontrollieren will, was mit seiner Musik passiert, muss künftig also selbst das Internet durchforsten, und wer etwas findet, das ihm nicht gefällt, muss bei den digitalen Plattformen selbst dagegen vorgehen. Der SPD-Urheberrechtsexperte Johannes Fechner hält es schon für einen Erfolg, dass Plattformen und Streamingdienste überhaupt "Auskunft über den Umfang" erteilen müssen, in dem sie künstlerische Werke nutzen. Was nicht heißt, dass sie den Umfang der Honorierung offenlegen müssten: Für "mutmaßlich erlaubte Nutzungen" wird der Urheber mit einer – mutmaßlich sehr niedrigen – Flatrate entschädigt.

Dabei geht es nicht nur um die Entlohnung. Sondern es geht grundsätzlich um die Frage, ob Künstlerinnen und Künstler souverän über das Eigentum an ihren Schöpfungen verfügen können. Diese Frage weist weit über die Musik hinaus: Was ist etwa mit dem Recht von Fotografen an ihren Bildern, die im Internet kopiert, verfremdet, manipuliert und zu Memes oder Gifs weiterverarbeitet werden? Was ist mit dem Recht von Autoren an ihren Geschichten oder von Comiczeichnerinnen an ihren Figuren, die im Internet zur Produktion von Fan-Fiction verwendet werden? Auch sie müssen das künftig zulassen, denn – so der Gesetzestext – "zitierende, imitierende und anlehnende Kulturtechniken sind ein prägendes Element der Intertextualität und des zeitgemäßen kulturellen Schaffens und der Kommunikation im Social Web". Der Schutz der "Meinungs- und Kunstfreiheit", dem das neue Urheberrecht sich verpflichtet, gilt ausdrücklich der "Meinungs- und Kunstfreiheit der Nutzer" – und nicht mehr der Freiheit der Urheber, über ihr geistiges Eigentum selbst zu bestimmen. In unserer Rechtsordnung war Eigentum bislang ein hohes Gut – in der Neufassung des Urheberrechts wird das Recht auf Aneignung höher gestellt.

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