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Plaudereien Verjährung einer privatärztlichen Rechnung

lemuria
lemuria
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Verjährung einer privatärztlichen Rechnung
geschrieben von lemuria
Wer kann mir von euch verbindlich mitteilen bzw. Gesetzestext anbieten, wann eine Arztrechnung verjährt ist. Ist dies nach Rechnungstellung oder dem Datum des Arztbesuches der Fall? Ich habe im Internet keine klare Aussage erhalten, lauter widersprüchliches Zeug.
hockey
hockey
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Re: Verjährung einer privatärztlichen Rechnung
geschrieben von hockey
als Antwort auf lemuria vom 09.12.2010, 21:49:16
Warum bezahlst Du die Rechnung nicht. Dann wuerde sich so eine frage nicht ergeben sonst musst du dich besser an einen Rechtsanwalt wenden.
hockey
lemuria
lemuria
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Re: Verjährung einer privatärztlichen Rechnung
geschrieben von lemuria
als Antwort auf hockey vom 09.12.2010, 21:57:32
Hallo Hockey
eine sehr schlaue Antwort. Wenn sich jedoch der Arzt erst nach 5 Jahren bemüht, eine Rechnung zu stellen, ist die Frage nach der Verjährung erlaubt, schon deshalb, wenn es sich um einen größeren Betrag handelt.

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Drachenmutter
Drachenmutter
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Re: Verjährung einer privatärztlichen Rechnung
geschrieben von Drachenmutter
als Antwort auf lemuria vom 09.12.2010, 22:02:43
Hallo Lemuria,

schau mal in diesen Link, vielleicht ist er für Dich hilfreich. Dort ist die Rede von 3 Jahren Verjährungsfrist im Zivilrecht.

Verjährungsfristen

LG,
woelfin

lemuria
lemuria
Mitglied

Re: Verjährung einer privatärztlichen Rechnung
geschrieben von lemuria
als Antwort auf Drachenmutter vom 09.12.2010, 22:08:32
Hallo Wölfin,
mein verdammtes Glück, dass du immer noch in Net bist. Ich knutsche dich. Mit deiner Hilfe hast du mir wirklich weitergeholfen. Übrigens: Mein Lieblingstier ist der Wolf, und das nicht erst seit heute. Sein Sozialleben und seine Intelligenz haben mich schon immer gefesselt. Nochmals herzlichen Dank für deine Hilfe
schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Verjährung einer privatärztlichen Rechnung
geschrieben von schorsch
als Antwort auf lemuria vom 09.12.2010, 22:14:43
Oh jetzt wirds gefährlich - wenn Lemuren und Wölfe Jagd auf saumselige Ärzte machen ()

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ehemaligesMitglied23
ehemaligesMitglied23
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Re: Verjährung einer privatärztlichen Rechnung
geschrieben von ehemaligesMitglied23
als Antwort auf schorsch vom 10.12.2010, 09:40:56


@ Lemuria
Freu Dich nicht zu früh.
Du wirst den Arzt für seine Arbeit bezahlen müssen,denn
bei Arztrechnungen gilt die Verjährung erst ab Rechnungsstellung.
Nach § 12 GOÄ wird die Vergütung fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine der GOÄ entsprechende Rechnung erteilt worden ist.

Nach § 199 Abs. 1 BGB beginnt die Verjährung eines Anspruchs mit seiner Entstehung, d.h. grundsätzlich dann, wenn er von dem Gläubiger geltend gemacht werden kann. Dieser Zeitpunkt ist, soweit es um Honoraransprüche von Ärzten geht, mit dem Eintritt der Fälligkeit gleichzusetzen (vgl. BGH, Urt. vom 21.12.2006, III ZR 117/06, OLG Düsseldorf, Urt. vom 09.07.1992, 8 U 111/91).

stellamaris


dutchweepee
dutchweepee
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Re: Verjährung einer privatärztlichen Rechnung
geschrieben von dutchweepee
als Antwort auf lemuria vom 09.12.2010, 21:49:16
Im alten China wurden Ärzte nur bezahlt, wenn der Patient auch gesund geworden ist - DAS wäre doch mal ne Gesundheitsreform wert! Allerdings würde ich, wenn der Arzt Erfolg hatte, die Rechnung auch hurtig bezahlen.
heijes
heijes
Mitglied

Re: Verjährung einer privatärztlichen Rechnung
geschrieben von heijes
als Antwort auf ehemaligesMitglied23 vom 10.12.2010, 10:02:31
Stellamaris insofern hast du Recht aber lt. untenstehendem Link sieht die Sache schon etwas anders aus.
Hier ein Auszug:
Nachdem die allgemeine Verjährungsfrist auf drei Jahre angehoben wurde, passte sich die Rechtsprechung entsprechend an. Mit Beschluss vom 09.01.2008, Az. 5 W 2508/07, entschied das Oberlandesgericht Nürnberg, dass der Honoraranspruch eines (Zahn-)Arztes verwirkt ist, wenn dieser mit seiner Honorarstellung mehr als drei Jahre wartet. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Forderungen aus Arztrechnungen aufgrund der Regelung des § 12 Abs. 1 GOÄ bzw. § 10 Abs. 1 GOZ praktisch unverjährbar wären. Es bestehe daher eine besondere Schutzwürdigkeit der Patienten vor unangemessen verspätet gestellten Rechnungen.

arzt-inkasso.com

LG heijes
olga64
olga64
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Re: Verjährung einer privatärztlichen Rechnung
geschrieben von olga64
als Antwort auf dutchweepee vom 10.12.2010, 10:13:38
Im alten China wurden Ärzte nur bezahlt, wenn der Patient auch gesund geworden ist - DAS wäre doch mal ne Gesundheitsreform wert! Allerdings würde ich, wenn der Arzt Erfolg hatte, die Rechnung auch hurtig bezahlen.


Ich denke, "im alten China" wurden damals Menschen gerade mal 40 Jahre alt. In der heutigen Zeit geht dies ja oft bis über 100 (siehe Heesters). Wie lange soll also eine Gesundheit garantiert werden und vor allem, in welchen Bereichen? Gehe ich z.B. zum Zahnarzt und erleide dann einen Herzinfarkt - ist dann die Rechnung an den Zahnarzt nicht zu bezahlen? Olga

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