Religionen-Weltanschauungen Einsicht in Ermittlungsakten

Gerdd
Gerdd
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Einsicht in Ermittlungsakten
geschrieben von Gerdd

Endlich traut sich der/die eine oder andere unserer Politiker-innnen an dieses Thema.
Einsicht von Staatsanwaltschaften in Ermittlungsakten.

Einsicht in Ermittlunsakten - Beispiel 1

Einsicht in Ermittlungsakten - Beispiel 2

Gerdd
Gerdd
Mitglied

RE: Einsicht in Ermittlungsakten
geschrieben von Gerdd
Meine Meinung:

(Die Mafia z.B. lädt ja auch nicht gerade Staatsanwaltschaften zur Akteneinsicht ein.)

Die Staatsanwaltschaften müssen schon von selbst aktiv werden - was ja eigentlich bei Kindesmißbrauch usw. eine Selbstverständlichkeit ist (sein sollte !!!).

Gerdd
arno
arno
Mitglied

RE: Einsicht in Ermittlungsakten
geschrieben von arno
als Antwort auf Gerdd vom 05.10.2018, 23:06:15

Moin, Gerdd,

die Kirchen können die Akteneinsicht verweigern, weil sie über der staatlichen
Gerichtsbarkeit stehen.

Politiker und Staatsanwaltschaften zeigen zwar hin und wieder Mißstände auf,
bleiben aber ansonsten untätig!

Viele Grüße
arno

Gerdd
Gerdd
Mitglied

RE: Einsicht in Ermittlungsakten
geschrieben von Gerdd
als Antwort auf arno vom 11.10.2018, 20:10:02

@arno

Gegen keinen deutschen Bischof oder einen anderen Amtsträger wurde bisher ermittelt oder ist gar eine Anklage erfolgt wegen Strafvereitelung oder Beihilfe durch Unterlassen.

----
Es gibt keine "Selbstbestimmungsgarantie", die sich aus dem Grundgesetz und Weimarer Verfassung ableitet.

----
Es wird Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Art.140 GG i.V.m. Art.137 Abs.3 WRV lediglich eine "Selbstverwaltung" zugestanden. Das ist substantiell was anderes als eine "Selbstbestimmung".

---
Keine der großen Kirchen und keine der vielen kleinen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften stehen über dem staatl. Recht.

(das sind Auszüge aus dem Internet...)
Gerdd

arno
arno
Mitglied

RE: Einsicht in Ermittlungsakten
geschrieben von arno
als Antwort auf Gerdd vom 12.10.2018, 23:12:17
@arno

Gegen keinen deutschen Bischof oder einen anderen Amtsträger wurde bisher ermittelt oder ist gar eine Anklage erfolgt wegen Strafvereitelung oder Beihilfe durch Unterlassen.

----
Es gibt keine "Selbstbestimmungsgarantie", die sich aus dem Grundgesetz und Weimarer Verfassung ableitet.

----
Es wird Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Art.140 GG i.V.m. Art.137 Abs.3 WRV lediglich eine "Selbstverwaltung" zugestanden. Das ist substantiell was anderes als eine "Selbstbestimmung".

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Keine der großen Kirchen und keine der vielen kleinen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften stehen über dem staatl. Recht.

(das sind Auszüge aus dem Internet...)
Gerdd
Moin, Gerdd,

Papier ist geduldig.
Kirchen brauchen keine Gerichtsgebühren vor deutschen Gerichten bezahlen.  Sie sind davon per
Gesetz befreit. Sie erhalten jährlich viele Millionen Euros aus öffentlichen Haushalten und damit auch
von NIchtmitgliedern der Kirchen!

Eine Selbstbestimmung wird den Kirchen von den Politikern zugestanden.

Die Kirchen-Parteien mit dem "C" sind den Kirchen untergeordnet und verpflichtet, weil sie mit
deren Hilfe einfacher  wiedergewählt werden können und  weil die Soziallehre der KIrchen
ohne viel Arbeit für ihre Parteiprogramme übernehmen dürfen und weil sie die Sozialarbeit
den Kirchen selbstbestimmt (Kirchliches Arbeitsrecht, Kirchengerichtsbarkeit, usw.)
und mit Kostenerstattung überlassen können.


Die engherzige und gnadenlose Interpretation von religiösen Wahrheitsansprüchen der übernommenen
kirchlichen Soziallehre, die fundamentalistisch aufgeladen ist, steht stes  am Anfang vieler unserer
gesellschaftlichen Konflikte.(Sterbehilfe, Abtreibung, usw.)

Die Kirchen sind in unserem Staat leider politisiert worden.
Die Macht der Kirchen liegt in den Strukturen und Institutionen.
Nicht umsonst ist unserer Staat ein Kirchenstaat!


Carsten Frerk hat dazu ein Spitzen-Buch veröffentlicht:

Kirchenrepublik Deutschland
Alibri Verlag, Aschaffenburg
ISBN 978 - 3 - 86569 - 190 - 3

Viele Grüße
arno

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