Religionen-Weltanschauungen Kath. Kirche kündigt die Missbrauchs-Aufarbeitung
Die Gesetzgebung hält unter anderem folgende Regelung bereit:
Zitat:
Gesetzestext des § 176 I, II, IV, V StGB
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Zitat Ende.
Gilt diese Anwendung der Gesetzgebung auch für Kirchenmänner? Mir ist bis dato kein Fall bekannt oder ist mir da etwas entgangen?
Sollte mir aber nichts entgangen sein, sollte die Immunität der Kirchenmänner per Dekret oder Gesetz aufgehoben werden, sodass man sie zivilrechtlich zur Verantwortung ziehen kann und muss.
Hier darf es keine Grauzone geben. Ein Täter bleibt immer ein Täter, unabhängig seiner gesellschaftlichen Stellung.
...
slash
Zitat:
Gesetzestext des § 176 I, II, IV, V StGB
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Zitat Ende.
Gilt diese Anwendung der Gesetzgebung auch für Kirchenmänner? Mir ist bis dato kein Fall bekannt oder ist mir da etwas entgangen?
Sollte mir aber nichts entgangen sein, sollte die Immunität der Kirchenmänner per Dekret oder Gesetz aufgehoben werden, sodass man sie zivilrechtlich zur Verantwortung ziehen kann und muss.
Hier darf es keine Grauzone geben. Ein Täter bleibt immer ein Täter, unabhängig seiner gesellschaftlichen Stellung.
...
slash
Re: Homosexualität hat mit Pädophilie nichts zu tun!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Gilt diese Anwendung der Gesetzgebung auch für Kirchenmänner?
Ja, sie gilt!
Aber nun kommt das große ABER.
Während in nicht kirchlichen oder nicht kirchennahen Institutionen die Schwelle für Anzeigen nicht bes. hoch ist und von verantwortlichen, übergeordneten Stellen aufgrund von Verträgen auch gefordert wird, sind die Methoden der Abwendung im anderen Bereich sehr vielfältig und äußerst erfolgreich.
Der Gesetzgeber gibt dafür Rückendeckung.
LG mart
Verstehe ich das richtig???
Die Reductio ad absurdum widerlegt dieses Gesetz? Ja, wofür haben wir es denn?
Ist es etwa ein Scheingesetz?
...
slash
Die Reductio ad absurdum widerlegt dieses Gesetz? Ja, wofür haben wir es denn?
Ist es etwa ein Scheingesetz?
...
slash
Re: Homosexualität hat mit Pädophilie nichts zu tun!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Na ja, es hängt vom "Wohlwollen" der einzelnen Bistümer ab, wie mit Gerüchten, Vorwürfen und erwiesenem Mißbrauch umgegangen wird....und das ist sehr schlecht.
So gab es 2012 den Fall eines Priesters, der Kinderpornos sammelte , der vom Beauftragten der Diözese für Mißbrauchsfälle, einem ehemaligen Richter, angezeigt wurde.
Aber Kinderpornos sind ein etwas anders gelagertes Thema. Kindesmissbrauch hat nun einmal die Dimension, dass junge Menschen als Opfer betroffen sind. Die Argumentation, dass eine Anzeige und Untersuchungen eben diesem Opfer nochmals schaden würde, ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Ich bin nicht dieser Meinung, da ich fordere, dass vernehmende Stellen kompetenteste Leute, die mit der Materie vertraut sind, heranziehen und das nicht dem Normalo-Polizisten überlassen.
Im Fall des Besitzes von Kinderpornos hat es gerade den Fall gegeben, wo einem hohen Polizeibeamten die Pension aberkannt wurde. "Ein Polizist, der vorsätzlich kinderpornografisches Material besitzt, begehe eine gesellschaftlich besonders verpönte Straftat, heißt es in der jetzt veröffentlichen schriftlichen Urteilsbegründung des OVG in Lüneburg.
Die Entfernung aus dem Dienst beziehungsweise die Aberkennung des Ruhegehaltes sei deshalb "die erforderliche und angemessene Disziplinarmaßnahme".
Wäre so etwas im kirchl. Bereich vorstellbar?
(Pfarrer, die heiraten, sind ja auch für ihren Dienst nicht mehr qualifiziert, heißt es.)
So gab es 2012 den Fall eines Priesters, der Kinderpornos sammelte , der vom Beauftragten der Diözese für Mißbrauchsfälle, einem ehemaligen Richter, angezeigt wurde.
Aber Kinderpornos sind ein etwas anders gelagertes Thema. Kindesmissbrauch hat nun einmal die Dimension, dass junge Menschen als Opfer betroffen sind. Die Argumentation, dass eine Anzeige und Untersuchungen eben diesem Opfer nochmals schaden würde, ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Ich bin nicht dieser Meinung, da ich fordere, dass vernehmende Stellen kompetenteste Leute, die mit der Materie vertraut sind, heranziehen und das nicht dem Normalo-Polizisten überlassen.
Im Fall des Besitzes von Kinderpornos hat es gerade den Fall gegeben, wo einem hohen Polizeibeamten die Pension aberkannt wurde. "Ein Polizist, der vorsätzlich kinderpornografisches Material besitzt, begehe eine gesellschaftlich besonders verpönte Straftat, heißt es in der jetzt veröffentlichen schriftlichen Urteilsbegründung des OVG in Lüneburg.
Die Entfernung aus dem Dienst beziehungsweise die Aberkennung des Ruhegehaltes sei deshalb "die erforderliche und angemessene Disziplinarmaßnahme".
Wäre so etwas im kirchl. Bereich vorstellbar?
(Pfarrer, die heiraten, sind ja auch für ihren Dienst nicht mehr qualifiziert, heißt es.)
Das Staatsanwälte weisungsgebunden und nicht mehr unabhängig entscheiden - Politiker z. B. geben ihre Wünsche nach untern weiter - ist für mich nichts Neues.
Offenbar funktioniert das auch mit Kirchenmännern...
...
slash
Offenbar funktioniert das auch mit Kirchenmännern...
...
slash
Re: Homosexualität hat mit Pädophilie nichts zu tun!
Offenbar funktioniert das auch mit Kirchenmännern...
...
slash
Nein!
Für "Kirchenmänner" gilt das Kirchenrecht. Nix Staatsanwalt.
Da also liegt der gesalzene Hase im Pfeffer.
Jetzt wundert mich nichts mehr.
Da ist aber Handlungsbedarf, aber pronto!
Doch dazu, fürchte ich, benötigen den Beistand des Papstes.
...
slash
Jetzt wundert mich nichts mehr.
Da ist aber Handlungsbedarf, aber pronto!
Doch dazu, fürchte ich, benötigen den Beistand des Papstes.
...
slash
Das Staatsanwälte weisungsgebunden und nicht mehr unabhängig entscheiden - Politiker z. B. geben ihre Wünsche nach untern weiter - ist für mich nichts Neues.
Offenbar funktioniert das auch mit Kirchenmännern...
...
slash
Woher nehmen Sie Ihre Kenntnisse? Aus eigener ERfahrung? Oder ist es nur wieder mal populistische GEschwätz, um sich in den Vordergrund zu rücken? Kann sehr leicht in üble Nachrede münden - und ob Sie dann als Nicht-Jurist hier nicht viel Geld ausgeben müssen, um sich zu retten - wer weiss? Olga
Nein, olga, das ist allgemein bekannt und nachweisbar.
Lese bitte dazu Jürgen Roth's "Der Deutschland- Clan".
...
slash
Lese bitte dazu Jürgen Roth's "Der Deutschland- Clan".
...
slash
Ich bin stolz auf unseren Rechtsstaat und vertraue auf diesen. DAran musste Deutschland nach zwei verheerenden Diktaturen in UNrechtsstaaten lange arbeiten - und vom Gegenteil werden mich auch selbsternannte Experten nicht überzeugen können. Ihnen wünsche ich, dass Sie mit solchen Äusserungen Ärger nur in einem solchen Rechtsstaat bekommen - in anderen Strukturen würden Sie schlimmer verfolgt werden. Olga