Religionen-Weltanschauungen Neue Kirchensteuer Regelung

Neue Kirchensteuer Regelung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Vor bereits 2 Wochen hat mich meine Bank darüber informiert, dass ab Januar 2015 eine neue Regelung in Kraft tritt. Soeben wurde die auch von unserer Steuerberaterin bestätigt. Die Neuregelung besagt: "mit dem Betreibungsrichtlinie- und Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde das bisherige Verfahren zur Erhebung der Kirchensteuer im Rahmen der Abgeltungssteuer bzgl. Des Steuerbehalts durch die Kreditinstitute durch ein automatisiertes Abzugsverfahren im Paragr. 51a Abs. 2c EStG ersetzt. Ab 2015 wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch einbehalten und an die Kirchen abgeführt. Das neue Verfahren gilt auch für eine ausschüttende GmbH.

Dann werd ich mal sehen, ob ich de Gewinne meiner Firma, die ich mit meiner Arbeit erwirtschaftete anderweitig verjubeln kann. Aber eigentlich ist meine Firma auch nie einer Religionsgemeinschaft beigetreten. Spielt aber anscheinend keine Rolle.
olga64
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Mitglied

Re: Neue Kirchensteuer Regelung
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.06.2014, 13:15:39
Ich erhielt dieses SChreiben auch von meiner Bank und habe mich dort erkundigt: da ich seit Jahrzehnten nicht kirchensteuerpflichtig bin, fällt auch nichts an. Auch das Finanzamt bestätigte mir dies.
Der Grund für diese Änderung soll sein,dass viele ihre Banken nicht autorisierten, die fällige Kirchensteuer in Abzug zu bringen und erklärten, sie würden dies selbst machen - sie taten es aber nicht und dadurch gingen anscheinend höhere Beträge verloren. Wie immer im Leben haben die Unschuldigen es zu büssen, wenn die bösen Buben oder Mädchen es mit den Gesetzen nicht so genau nehmen. Olga
Re: Neue Kirchensteuer Regelung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 26.06.2014, 15:22:02
Hallo Olga, gut zu wissen, ich war mir nämlich nicht sicher wie die Überprüfungen getätigt werden. Ich bin auch schon seit zig Jahren nicht kirchensteuerpflichtig. Aber dreist finde ich schon dass die Institution Kirche Steuern auf z.B. Zinsen erhebt. Das war mir bisher so nicht bewusst
olga64
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Re: Neue Kirchensteuer Regelung
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 26.06.2014, 15:43:06
Da ist man ja bei der 25%igen ABgeltungssteuer noch gut dabei. Bei der Einkommenssteuer wird es noch teurer, da die Kirchensteuer ja auf die jeweilige Steuer erhoben wird. Bezahlt jemand z.B. 40% Einkommenssteuer und davon wieder 8 oder 9 % Kirchensteuer, ist das schon ein Brocken. Aber die Menschen haben und hatten ja immer die Möglichkeit, dies nicht zu akzeptieren und konnten und können austreten aus dieser Kirche.
Beim Soli - hier wird ja 5.5% von der Steuer erhoben (auch bei Kapital, das der Abgeltungssteuer unterworfen ist) sieht es anders aus: da kann keiner austreten. Olga

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