Religionen-Weltanschauungen populäre Irrtümer

clara
clara
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Re: populäre Irrtümer
geschrieben von clara
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.08.2014, 11:15:56
.

ich behaupte, ohne alkohol hätte beethoven nie seine geniale musik komponeren können
und später als "fanatischer" komponist seine taubheit nicht ertragen.
("fanatisch" bitte nicht auf die goldwaage legen,
in bezug auf dieses genie fällt mir momentan kein geeignetes wort ein.)

.
geschrieben von margarit

Margarit, vielleicht hast Du Recht. Alkohol kann ja kurzfristig Probleme lösen. Andererseits ist ein Vollrausch eher hinderlich für's Komponieren. Beethoven holte sich bekanntlich Kraft und Inspiration auch aus der Natur.

Viele als genial bezeichnete Menschen waren tatsächlich Alkoholiker, so nachweislich auch Goethe und Schiller. Heutige Künstler putschen sich aus verschiedenen Gründen ebenfalls oft mit Drogen jeglicher Art auf.

"Fanatisch" finde ich durchaus angebracht. Bei genialen Menschen ist es ja meist ein Getriebensein, das zu äußern, was sie innerlich bewegt, es so zu sagen los zu werden. Wovon dann (im Unterschied von "uns" Normalos) "die Welt" profitiert.

Clara
Re: populäre Irrtümer
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf clara vom 04.08.2014, 12:52:29
.
sehr schön gesehen und beschrieben, clara.

hier musste ich schmunzeln ...
Andererseits ist ein Vollrausch eher hinderlich für's Komponieren.

... mir kam das bild eines temperamentvollen dirigenten mit wallendem haar,
der im vollrausch mit taktstock und gleichgewicht kämpft ...

bühnenkunstler, z.b. in schauspiel und musik,
haben es heutzutage schwieriger als in der vergangenheit.
sie müssen sich nicht nur dem publikum stellen
sondern auch dem urteil unendlich vieler kritiker in all' den neuen medien.
dieser stress wird sicher oft unerträglich.

eigentlich kann man sich freuen,
als normalo im zuschauerraum oder gemütlich vorm bildschirm zu sitzen.

lg m./.
.
panda
panda
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Re: populäre Irrtümer
geschrieben von panda
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 04.08.2014, 13:26:55
Über CHARLES LINDBERGH

gibt es Irrtümer und Unklarheiten....

Zunächst war Lindbergh nicht der ERSTE Atlantik-Überquerer mit einem Flugzeug ( das waren zwei Amerikaner zusammen bereits 1919),
aber der erste ALLEIN-Überquerer 1927.

1932 wurde ein Sohn aus seiner Ehe mit A.Morrow ( sie hatten sechs Kinder ) entführt und ermordet.
Der deutsch-stämmige B.Hauptmann wurde deshalb später als Schuldiger hingerichtet.
Bis heute halten sich , auch in den USA , hartnäckige Gerüchte , daß er NICHT der Schuldige war.

Im Zusammenhang mit einer späteren Umsiedlung L.und Fam. nach England kam er auch mit Deutschland in Kontakt .
Als Oberst der US-Luftwaffe sollte er über die deutsche Luftfahrt-Industrie berichten.
Zu Deutschen hatte er zeitlebends eine sehr gutes Verhältnis.
In Zusammenhang damit erhielt er 1938 von H.Göring das " Großkreuz des deutschen Adler-Ordens ".

Nach seiner Rückkehr in die USA trat L.für eine isolationistische Haltung der USA ein , insbesondere lehnte er einen Kriegs-Eintritt gegen Deutschland ab.
man sollte " Europa nicht durch die Vernichtung Hitlers der Barbarei Stalins überlaßen , weil man damit der westlichen Zivilisation eine tiefe Wunde schlagen würde ".
Weiter meinte er ( sinngemäß ) daß die größten Kriegstreiber ," die Briten , Die Juden , und die Leute um Roosevelt seien ".
Er lehnte zwar eine rassische Verfolgung der Juden ab , war jedoch der Ansicht , " daß sie auch in den USA eine viel zu große Macht besäßen... ".

Am " pazifischen Krieg " gegen die Japaner nahm er zunächst als Berater , später auch als aktiver Pilot teil.
Von Neuguinea aus flog er zahlreiche " erfolgreiche " Einsätze.

Manche wissen , daß er später wieder nach Deutschland zurückkehrte.
Von 1957 bis zu seinem Tod 1974 hatte er mit einer Münchnerin , ihrer Schwester und einer Privat-Sekretärin " Verhältnisse " und insgesamt daraus 7 Kinder.
Spätere Vaterschafts-Untersuchungen auf Initiative der Kinder ( die lange über den Vater " nichts Genaues " wußten ) , bestätigten dies.
Es gab sogar einmal ein Treffen aller " amerikanischen " und " europäischen " Lindbergh-Kinder in den USA.

C.Lindbergh starb 1974 im Alter von 72 Jahren auf der Hawai-Insel Maui.
Dort ist er auch begraben.

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olga64
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Re: populäre Irrtümer
geschrieben von olga64
als Antwort auf panda vom 04.08.2014, 17:35:09
Ein Teil dieser Lindbergh-Seitensprüngler-ERgebnisse lebt bei uns am schönen See in einem ebenso schönen Haus, wo auch er früher gerne war, wie die Leute erzählen, die daraus ja noch nie ein Geheimnis gemacht haben. Olga
panda
panda
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Re: populäre Irrtümer
geschrieben von panda
als Antwort auf olga64 vom 04.08.2014, 17:38:11
RECHTS-IRRTÜMER

Kann man wegen der gleichen Tat erneut verurteilt werden ?

Nein.
Hier gibt es den Grundsatz des " Straf-Klage-Verbrauchs ".
Wenn also jemand wegen Totschlags rechtskräftig verurteilt wurde , kann er nicht später , wegen z.B Vorliegen neuer Beweise , wegen Mordes verurteilt werden.

Anders ist das beim FREISPRUCH.
Sollten sich später , allerdings sehr triftige , Gründe ergeben , die eine Wieder-Aufnahme rechtfertigen , -- so kann es zu einem neuen Prozeß , dann auch mit Verurteilung kommen.
Wieder-Aufnahmen haben " hohe Hürden " .
Natürlich kann man bei einer Wieder-Aufnahme FREIGESPROCHEN werden.

In den USA gilt " no double jeopardy " ( Jeopardy = Gefahr ).
Auch jemand , der wegen Mordes freigesprochen wurde , kann nicht ,- wegen der gleichen Tat - , in einem neuen Prozeß verurteilt werden ---sogar dann nicht , wenn er die Tat zugeben würde.

Muß es wegen einer Tat immer einen Prozeß geben ?

Nein.
In leichteren Fälle ( Ermessen der Staatsanwaltschaft ) kann sie auch einen Strafbefehl erteilen.
Wird dieser angenommen , ist die " Sache zunächst erledigt "....allerdings gilt dies als Vorstrafe.
bei sehr leichten " Taten " erfolgt jedoch keine Erwähnung im polizeilichen Führungs-Zeugnis.

In den USA gilt :
wenn ein Täter geständig ist , gibt es in der Regel keinen öffentlichen Jury-Prozeß.
In einem Mordfall entgeht der Täter damit immer der Todesstrafe ( in den Staaten , die.... ).
schorsch
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Re: populäre Irrtümer
geschrieben von schorsch
als Antwort auf panda vom 05.08.2014, 13:59:33
Dazu noch eine Frage: Wenn jemand zu einer Tat verurteilt wurde (z.B. Mord) und hat die Strafe abgesessen und es kommt aus, dass er unschuldig war, darf er dann einen Mord begehen? Er hat ja schliesslich dafür schon "bezahlt"!

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Allegra
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Re: populäre Irrtümer
geschrieben von Allegra
als Antwort auf schorsch vom 06.08.2014, 09:47:22
In Deutschland und Österreich ist die Flucht aus dem Gefängnis als solche straffrei. Schon 1880 war der Gesetzgeber der Meinung, dass „Selbstbefreiung“ straffrei bleiben müsse, da sie dem natürlichen Freiheitstrieb des Menschen entspreche und dieser ein Recht auf Freiheit habe.
Nicht straffrei sind sämtliche Straftaten, die auf der Flucht begangen werden und die Beihilfe zur Flucht.
Quelle z.T. Wikipedia
panda
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Re: populäre Irrtümer
geschrieben von panda
als Antwort auf schorsch vom 06.08.2014, 09:47:22
Dazu noch eine Frage: Wenn jemand zu einer Tat verurteilt wurde (z.B. Mord) und hat die Strafe abgesessen und es kommt aus, dass er unschuldig war, darf er dann einen Mord begehen? Er hat ja schliesslich dafür schon "bezahlt"!


nein , darf man nicht....
in dem , diese Thematik ja aufgreifenden , Film " Doppelmord " ( mit Ashley Judd u. Tommy Lee Jones ) wird dies zwar ( im Gefängnis von einer Mit-Gefangenen )irrtümlich behauptet .
Sie ( die weibliche Hauptperson , die ja unschuldig wegen Mordes verurteilt wurde )-- erschießt den (vermeintlich von ihr ermordeten )" Ehemann " eindeutig ABER in Notwehr....

All diese beschriebenen Vorgänge ( Double Jeopardy in den USA , bei uns das " Straf-Klage -Verbrauchs-Prinzip ) betreffen strikt immer nur die eine Straftat , die zur Verurteilung geführt hat.
Einen " Bonus " , dann z.B. Jemanden zu töten ( sprich aber zu ermorden ) wegen welcher angenommenen Tat man ja unschuldig verurteilt wurde ---gibt es nicht.

@ Allegra : guter Hinweis.

Auch Kriegsgefangnge " dürfen " nicht wegen Flucht-Versuchs verurteilt oder bestraft werden ( laut Genfer Konvention ).
panda
panda
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Re: populäre Irrtümer
geschrieben von panda
als Antwort auf panda vom 06.08.2014, 16:29:42
IRRTÜMER ÜBER BEZIEHUNGEN ( EHEN ).

" Gleich und Gleich gesellt sich gern " -- " Gegensätze ziehen sich an "...

Das Widersprüchliche beider " Sprichwörter " macht einen Kommentar eigentlich überflüssig.

" In eine intakte Beziehung kann man nicht einbrechen ".

Hört sichh gut an...ungefähr wie " man isst und trinkt nur , wenn man Hunger und Durst hat " oder " Eltern könnten ihrem Kind nie ein Leid antun "....

Tatsächlich wird in eine Beziehung nicht " eingebrochen " sondern Eine(r) der Beiden " bricht aus ".
Dies kann aus vielen Gründen geschehen.
Weil man z.B. in der Beziehung unglücklich ist ...aber auch , weil man einfach Lust auf was Neues hat.Dadurch aber muß eine Beziehung nicht aufhören " intakt " zu sein.
Daß man zu Etwas Lust hat ,muß nicht Schuld des Anderen sein.

" Zum Fremdgehen braucht es immer Zwei ".
Zu DEM , was damit letztlich gemeint ist --- schon.
Aber es muß z.B. nur EINE(R) in einer Beziehung sein , die /der Andere nicht , also geht die/der dann ja auch nicht fremd.
( Zumal ja die " Beziehung " der(s) Anderen gar nicht bekannt sein muß )

" Die körperliche Größe des(der) Anderen spielt bei Paaren keine Rolle ".

Doch.
Etwa 80 % aller Frauen haben einen Partner , der größer ist als sie.
DAS --- kann kein Zufall sein.
Re: populäre Irrtümer
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Entgegen einer häufig gehörten Redensart hat Einstein niemals gesagt, alles sei relativ. Kurz gesagt: wenn alles relativ wäre, dann gäbe es nichts, wozu etwas relativ sein könnte. Zumindest die Vakuum-Lichtgeschwindigkeit ist zu nichts relativ, sondern eine Konstante.

det

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