Religionen-Weltanschauungen Tridentinischer Traditionalismus

Tridentinischer Traditionalismus
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Der Schriftsteller und diesjährige Büchner-Preisträger Martin Mosebach verteidigt den Traditionalismus der alten Mess-Liturgie mit folgendem Gerede:

"Der Aufstand gegen die große Form landet nach kurzem nicht in der großen Freiheit, sondern in Kitsch- und Kümmerformen."
Wer Kirche und Religion so beschreibt, hat eine katholische Meise!
Es hat nie einen Aufstand gegeben; wohl aber eine Reaktion als Rückkehr zur Herrschaftlichkeit, deren Endpunkt im Gemüts-Unsinn nicht abzusehen ist.
> S. meinetwegen die "Benedikt-Bibel" der BILD-Zeitung.

Mir ist das Tridentinische persönlich nichtssagend und langweilig, weil ich ihn in der Nachkriegsjugend als konformen Gemütsbrei und Rechthaberei - und als orthodoxes Gelaber erlebt habe, bei dem z.B. mein Vater die ganze Messe den Rosenkranz betete - und auch zufrieden nach Hause radelte.

Von Rom wird morgen die Wiedereinführung des tridentinischen Ritus verordnet als Bruch des von allen Bischöfen der Welt bestimmten Konzils.
Wenn es nur eine Form unter anderen wäre, hätte ich nichts gegen Pluralität.
Aber es bedeutet mehr: religiöser Traditionalismus und geistlicher Egozentrismus des Papstes und Kehrtwende ins 19. Jh.

Hier gibt es die Dokumente und Meinungen dazu:

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elfenbein
Re: Tridentinischer Traditionalismus
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.07.2007, 23:15:09
elfenbein schrieb am 06.07.2007 um 23.15:
> Der Schriftsteller und diesjährige Büchner-Preisträger Martin Mosebach verteidigt den Traditionalismus der alten Mess-Liturgie mit folgendem Gerede:

> "Der Aufstand gegen die große Form landet nach kurzem nicht in der großen Freiheit, sondern in Kitsch- und Kümmerformen."
> Wer Kirche und Religion so beschreibt, hat eine katholische Meise!
> Es hat nie einen Aufstand gegeben; wohl aber eine Reaktion als Rückkehr zur Herrschaftlichkeit, deren Endpunkt im Gemüts-Unsinn nicht abzusehen ist.
> > S. meinetwegen die "Benedikt-Bibel" der BILD-Zeitung.

> Mir ist das Tridentinische persönlich nichtssagend und langweilig, weil ich ihn in der Nachkriegsjugend als konformen Gemütsbrei und Rechthaberei - und als orthodoxes Gelaber erlebt habe, bei dem z.B. mein Vater die ganze Messe den Rosenkranz betete - und auch zufrieden nach Hause radelte.

> Von Rom wird morgen die Wiedereinführung des tridentinischen Ritus verordnet als Bruch des von allen Bischöfen der Welt bestimmten Konzils.
> Wenn es nur eine Form unter anderen wäre, hätte ich nichts gegen Pluralität.
> Aber es bedeutet mehr: religiöser Traditionalismus und geistlicher Egozentrismus des Papstes und Kehrtwende ins 19. Jh.

> Hier gibt es die Dokumente und Meinungen dazu:

> --
> elfenbein

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eirene
Die Diskussion um die Frage, ob dem tridentinischen Ritus oder dem Ritus nach der letzten Liturgiereform der Vorzug zu geben sei, wird durch ganz andere Probleme bestimmt als durch die Frage der Sprache. Dabei geht es um Inhalte, für deren Verständnis eine gründliche Kenntnis der Hl. Messe erforderlich ist, und auch darum, dass im "Neuen Ritus" ein Übersetzungsfehler gemacht wurde, den auch Schüler schon vor ihrer Reifeprüfung als Fehler erkennen müssten. "Multi" mit "Alle" zu übersetzen, ist schon ein starkes Stück, welches zeigt, dass man teils die Einsetzungsworte verwendet und teils das Bibelzitat durch Interpretation ersetzt. Und das innerhalb eines Satzes.
Sollten diese Fehler korrigiert und die Inhalte der tridentinischen Messe sprachlich richtig ins Deutsche übertragen werden, werden wohl wenige Menschen gegen Deutsch als Sprache der Liturgie etwas einzuwenden haben.
So wie es jetzt läuft, machen einzelne Priester aus dem Gottesdienst eine Spielwiese, auf der sie sich beweisen können, und treiben jene, die über den Wert der Hl. Messe Bescheid wissen, in die wenigen Kirchen, in denen noch Messen nach dem tridentinischen Ritus gelesen werden.

Da man über "Geschmacksfragen" nicht streiten sollte, wäre es nach den erforderlichen Korrekturen am besten, wenn es zukünftig der Einschätzung der Priester überlassen bliebe, ob sie ihrer Gemeinde besser mit einer lateinischen oder deutschen Messe dienen.
Da in den meisten Pfarren Sonn- und Feiertags zwei Messen gefeiert werden, könnte der Pfarrer auch einen Gottesdienst deutsch und einen lateinisch feiern, dann versucht niemand, dem anderen seine Vorlieben auf zu drängen.

Die Tridentinische Messe wurde nie verboten, der Priester war nur verpflichtet, vorher die Erlaubnis seines Bischofs ein zu holen. Wenn nun der Priester zukünftig vielleicht wieder selbst entscheiden kann, für welche Messe er sich entscheidet, dann hat dies mit einem Bruch oder Abgehen von Konzilsbeschlüssen nichts zu tun: Die Tridentinische Messe wurde vom Konzil nicht abgeschafft und es wurde sogar empfohlen, darauf zu achten, dass Latein nicht aus der Liturgie verschwindet.
Auch aus Dokumenten sollte man nicht nur das herauslesen, was den eigenen Neigungen entspricht.

>---
>- eirene
Re: Tridentinischer Traditionalismus
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 07.07.2007, 11:45:58
> eirene
> Auch aus Dokumenten sollte man nicht nur das herauslesen, was den eigenen Neigungen entspricht.

> >- eirene

Frohbotschaft -?

"Es gibt keinen Graben zwischen "vorkonziliar" und "nachkonziliar": Kardinal Lehmann zum Motu proprio "Summorum Pontificum" Benedikts XVI.
Das päpstliche Dokument dient dazu, "mit neuer Aufmerksamkeit eine würdige Feier der Eucharistie und der anderen Gottesdienste zu fördern".
- In Bonn, am 7. Juli 2007 (www.ZENIT.org ) wurde die Erklärung, die Karl Kardinal Lehmann, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, veröffentlichte anlässlich des heutigen Erscheinens des Motu proprio "Summorum Pontificium" von Papst Benedikt XVI.
*

Googel dir mal den Lehmann-Text, der zugibt, dass es Gemeinden gibt, die für den Rückfall hinter das Konzil keinen B e d a r f haben.

*

Für viele:
Wer da zanken will: "pro multis" - statt "pro omnibus"?

Es ist nur der unbefragte, gern zitierte "römische Ritus", der diesen Text vorgeschrieben hatte und den das Konzil verwarf; und was schlichtweg Unsinn ist, nach dem NT, nach dem, was ein Christus gesagt und vorgelebt hat von seinem Auftrag und von denen, die ihm nachfolgen wollen... "pro multis" gibt v i e l e n "Rechtgläubigen" den fast verlorenen r e c h t e n Mut zurück: "Wir sind die Richtigen, äh, die Rechten!"
*

Dazu Prof. Söding:
"Der Vorwurf, die Wendung "für alle" verbreite eine falsche Lehre, ist Unsinn. Auch das römische Schreiben beeilt sich, klarzustellen, daß an der Gültigkeit der vatikanischen Liturgie mit der Formel "für alle" keinerlei Zweifel erlaubt sei. Und ebenso deutlich heißt es, selbstverständlich halte die Kirche an dem Glauben fest, daß Jesu Tod und Auferweckung das Heil Gottes nicht nur einigen wenigen, auch nicht nur ziemlich vielen, sondern allen Menschen, ja der ganzen Schöpfung eröffnen und genau so in der Eucharistie gefeiert werden.
Warum dann aber überhaupt eine Änderung? (...)"
Aufsatz Södings s. Tipp!

*

Aber ich möchte nicht mehr hier diskutieren, wo nur ausgewählte Geheimnisse verbreitet werden sollen, unter dem Pseudo-Nym "eirene", was Frieden heißen könnte.

--
elfenbein

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gila
gila
Mitglied

Re: Tridentinischer Traditionalismus
geschrieben von gila
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.07.2007, 23:15:09

Ich liebe lateinische Messen.
Denn, ich kann sie verstehen, egal wo in der Welt ich im Gottesdienst bin. Nicht, daß ich Lateinerin bin, aber der Ritus ist mir vertraut.
Ich freue mich darauf.
gila
tobias
tobias
Mitglied

Re: Tridentinischer Traditionalismus
geschrieben von tobias
als Antwort auf gila vom 07.07.2007, 22:09:56
So sehe ich es auch gila.
--
tobias
Re: Tridentinischer Traditionalismus
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf tobias vom 08.07.2007, 10:41:43
Prost (... was ja heißen kann "Prosit") auf gila und tobias:

--
elfenbein

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Re: Tridentinischer Traditionalismus
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf tobias vom 08.07.2007, 10:41:43
Ad Latinam linguam:

LITTERAE APOSTOLICAE
MOTU PROPRIO DATAE

BENEDICTUS XVI

Summorum Pontificum cura ad hoc tempus usque semper fuit, ut Christi Ecclesia Divinae Maiestati cultum dignum offerret, «ad laudem et gloriam nominis Sui» et «ad utilitatem totius Ecclesiae Suae sanctae».

Ab immemorabili tempore sicut etiam in futurum, principium servandum est «iuxta quod unaquaeque Ecclesia particularis concordare debet cum universali Ecclesia non solum quoad fidei doctrinam et signa sacramentalia, sed etiam quoad usus universaliter acceptos ab apostolica et continua traditione, qui servandi sunt non solum ut errores vitentur, verum etiam ad fidei integritatem tradendam, quia Ecclesiae lex orandi eius legi credendi respondet».

Inter Pontífices qui talem debitam curam adhibuerunt, nomen excellit sancti Gregorii Magni, qui tam fidem catholicam quam thesauros cultus ac culturae a Romanis in saeculis praecedentibus cumulatos novis Europae populis transmittendos curavit. Sacrae Liturgiae tam Missae Sacrificii quam Officii Divini formam, uti in Urbe celebrabatur, definiri conservarique iussit. Monachos quoque et moniales maxime fovit, qui sub Regula sancti Benedicti militantes, ubique simul cum Evangelii annuntiatione illam quoque saluberrimam Regulae sententiam vita sua illustrarunt, «ut operi Dei nihil praeponatur» (cap. 43). Tali modo sacra liturgia secundum morem Romanum non solum fidem et pietatem sed et culturam multarum gentium fecundavit. Constat utique liturgiam latinam variis suis formis Ecclesiae in omnibus aetatis christianae saeculis permultos Sanctos in vita spirituali stimulasse atque tot populos in religionis virtute roborasse ac eorundem pietatem fecundasse.

Ut autem Sacra Liturgia hoc munus efficacius expleret, plures alii Romani Pontifices decursu saeculorum peculiarem sollicitudinem impenderunt, inter quos eminet Sanctus Pius V, qui magno cum studio pastorali, Concilio Tridentino exhortante, totum Ecclesiae cultum innovavit, librorum liturgicorum emendatorum et «ad normam Patrum instauratorum» editionem curavit eosque Ecclesiae latinae usui dedit.
Inter Ritus romani libros liturgicos patet eminere Missale Romanum, quod in romana urbe succrevit, atque succedentibus saeculis gradatim formas assumpsit, quae cum illa in generationibus recentioribus vigente magnam habent similitudinem.
(...) ... et cetera.


Vielleicht hilft dieses Glossar:

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elfenbein
tobias
tobias
Mitglied

Re: Tridentinischer Traditionalismus
geschrieben von tobias
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.07.2007, 15:53:25
Warum so gehässig elfenbein ???
Es wird nicht in jeder römisch katholischen Kirche die alte Messe auf Latein gelesen werden, aber ich als Katholiken habe die Möglichkeit auf der ganzen Welt mittels Schott eine heilige Messe mitzufeiern. Katholiken hat diese auf Latein gehaltene Messe sehr verbunden warum sollte es nicht wieder so sein . Du musst doch eine solche Messe nicht besuchen, warum regst du dich dann so auf ?

--
tobias
Re: Tridentinischer Traditionalismus
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.07.2007, 14:21:17
elfenbein zitiert: "> eirene
> Auch aus Dokumenten sollte man nicht nur das herauslesen, was den eigenen Neigungen entspricht.>-- eirene"

elfenbein antwortet: "Frohbotschaft -?

"Es gibt keinen Graben zwischen "vorkonziliar" und "nachkonziliar": Kardinal Lehmann zum Motu proprio "Summorum Pontificum" Benedikts XVI.
Das päpstliche Dokument dient dazu, "mit neuer Aufmerksamkeit eine würdige Feier der Eucharistie und der anderen Gottesdienste zu fördern".
- In Bonn, am 7. Juli 2007 (www.ZENIT.org ) wurde die Erklärung, die Karl Kardinal Lehmann, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, veröffentlichte anlässlich des heutigen Erscheinens des Motu proprio "Summorum Pontificium" von Papst Benedikt XVI."

Antwort von eirene:

Ich bin es ja wohl nicht gewesen, der gegen die Wiederzulassung der tridentinischen Messe, ohne extra die bischöfliche Genehmigung einholen zu müssen, polemisiert hatte, obwohl diese vom Konzil nie abgeschafft worden war. Daher hat wohl jemand anderer einen Graben zwischen der Zeit vor und nach dem Konzil konstruiert.
Da das Motu proprio lateinisch und deutsch im Newsletter von Radio Vatikan nachzulesen ist, brauche ich keine zusätzlichen Erklärungen.
Damit ist auch ein von vielen als schmerzlich empfundener Traditionsbruch zurückgenommen. Wer sich der Tradition verpflichtet fühlt und weiß, wo Messen nach dem tridentinischen Ritus gelesen werden, z. B. in den Kirchen der Priesterbruderschaft St. Petrus, hat schon seit Jahren die Möglichkeit, diese zu besuchen und wird sie nun vermehrt auch in verschiedenen Pfarrkirchen besuchen können. Man kann aber auch tridentinische Messen bei der Priesterbruderschaft St. Pius X. besuchen, ohne in Gewissenskonflikte zu geraten, wenn es nur um die Erfüllung der Sonntagspflicht geht. Auf der anderen Seite kommen die anderen, die dem Ritus nach dem NOM den Vorzug geben, natürlich auch zu ihrem Recht.
Es wird einfach künftig zwischen einem ordentlichen und einen außerordentlichen Ritus unterschieden, die Messe wird in beiden Riten gültig gefeiert.
Und Papst Benedikt der XVI. hat schon vor einiger Zeit gefordert, dass das Hochgebet ab einem bestimmten Zeitpunkt wieder in der richtigen deutschen Übersetzung gebetet wird, weil die jetzige Fassung so ausgelegt werden könnte, als vertrete die Kirche plötzlich die Allversöhnungslehre.

elfenbein schrieb:
"Googel dir mal den Lehmann-Text, der zugibt, dass es Gemeinden gibt, die für den Rückfall hinter das Konzil keinen B e d a r f haben."

eirene:
Den Lehmmanntext brauche ich nicht, mir sind die Originaltexte lieber. Sollte dieser Bischof sich bezüglich der tridentinischen Messe tatsächlich so ausgedrückt haben, dann ist zwar jetzt durch den Papst das Ritenproblem gelöst, aber das Lehmannproblem bleibt erhalten (Es wäre traurig, wenn ein Bischof nicht wüsste, dass das Lesen einer Hl. Messe nach dem tridentinischen Ritus kein Rückfall vor das Konzil sein kann, wenn dieses diesen Ritus ja nie abgeschafft hat, der Papst der Petrusbruderschaft schon vor langer Zeit die Dauergenehmigung für die Zelebration im tridentinischen Ritus gegeben hat und viele Bischöfe schon jahrelang für einzelne Kirchen diese Genehmigungen erteilt haben.

elfenbein:

"Für viele:
Wer da zanken will: "pro multis" - statt "pro omnibus"?
Es ist nur der unbefragte, gern zitierte "römische Ritus", der diesen Text vorgeschrieben hatte und den das Konzil verwarf; und was schlichtweg Unsinn ist, nach dem NT, nach dem, was ein Christus gesagt und vorgelebt hat von seinem Auftrag und von denen, die ihm nachfolgen wollen... "pro multis" gibt v i e l e n "Rechtgläubigen" den fast verlorenen r e c h t e n Mut zurück: "Wir sind die Richtigen, äh, die Rechten!"

eirene:

Für alle wird laut NOM in jeder jetzigen deutschen Messe gebetet, das widerspricht eindeutig dem biblischen Text. Das bedeutet, man hat den ersten Teil des Hochgebetes zitiert und den Originaltext in der zweiten Hälfte durch Interpretation ersetzt.
Was aber dem Fass den Boden ausschlägt, es gibt Rückübersetzungen aus dem Deutschen in neue Ausgaben des NT, und so kommt dann plötzlich für alle auch in lateinische Bibeln. Und da muss durchgegriffen werden, so lange genug Bibelübersetzungen ohne diesen Fälschungsversuch vorhanden sind.

elfenbein:

Dazu Prof. Söding:
"Der Vorwurf, die Wendung "für alle" verbreite eine falsche Lehre, ist Unsinn. Auch das römische Schreiben beeilt sich, klarzustellen, daß an der Gültigkeit der vatikanischen Liturgie mit der Formel "für alle" keinerlei Zweifel erlaubt sei. Und ebenso deutlich heißt es, selbstverständlich halte die Kirche an dem Glauben fest, daß Jesu Tod und Auferweckung das Heil Gottes nicht nur einigen wenigen, auch nicht nur ziemlich vielen, sondern allen Menschen, ja der ganzen Schöpfung eröffnen und genau so in der Eucharistie gefeiert werden.
Warum dann aber überhaupt eine Änderung? (...)"
Aufsatz Södings s. Tipp!"

eirene:
Ich halte mich an den Papst und nicht an irgend jemanden. Dass die Vorgangsweise zu schweren Missverständnissen geführt hat, kann man bei vielen Diskussionen erkennen.
Die Gültigkeit der Messe ist nicht in Frage gestellt, weil der Papst mit seiner Schlüsselgewalt letztlich bestimmen kann, wie die Liturgie gefeiert werden soll (wobei für Liturgiefragen eigene Fachleute bestimmt sind). Wenn also ein Papst dieses Mischmasch aus Zitat und Interpretation akzeptiert hatte, dann waren diese Messen gültig, aber der Wortlaut hat Bibelkundigen vor den Kopf gestoßen und Bibelunkundige auf zur Allversöhnungslehre gehörige Gedanken gebracht. Und das kann nicht Sinn der Hl. Messe sein.
Dem trägt Papst Benedikt XVI. Rechnung mit der Anordnung, in jenen Sprachen, in denen dieser Übersetzungsfehler gemacht wurde, den Fehler ab einem bestimmten Termin auszumerzen. Ich habe dieses päpstliche Schreiben irgendwo abgespeichert, müsste es aber suchen. Mir war immer klar, dass das kommen muss.

elfenbein:

"Aber ich möchte nicht mehr hier diskutieren, wo nur ausgewählte Geheimnisse verbreitet werden sollen, unter dem Pseudo-Nym "eirene", was Frieden heißen könnte."

eirene:

Wenn du jetzt doch darauf gekommen bist, was eirene heißt, nachdem eine Userin schon längst eine Worterklärung ins Forum gestellt hat, dann bist du ja besonders schnell beim Begreifen. Da wundert es mich nicht, dass dir die Lust zum Diskutieren vergeht.

Wie geht man dabei vor, wenn man ausgewählte Geheimnisse verbreitet? Sind sie dann verbreitete Geheimnisse oder keine Geheimnisse mehr?
Und wer macht so etwas Fürchterliches? Da ist es wohl klar, dass du von dannen ziehst, denn wer möchte sich schon an so etwas beteiligen?

--
eirene
Re: Tridentinischer Traditionalismus
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 09.07.2007, 21:46:57
Da elfenbein keine Übersetzung geliefert hat, das Dokument aber wahrscheinlich von manchem lieber in deutscher Sprache gelesen wird, kopiere ich die deutsche Fassung ein:

>-----

APOSTOLISCHES SCHREIBEN
ALS MOTU PROPRIO ERLASSEN
SUMMORUM PONTIFICUM
ÜBER DEN GEBRAUCH DER RÖMISCHEN LITURGIE
AUS DER ZEIT VOR DER REFORM VON 1970
VON PAPST BENEDIKT XVI.


DIE SORGE DER PÄPSTE ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, dass die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt, „zum Lob und Ruhm Seines Namens“ und „zum Segen für Seine ganze heilige Kirche“.

Seit unvordenklicher Zeit wie auch in Zukunft gilt es den Grundsatz zu wahren, „demzufolge jede Teilkirche mit der Gesamtkirche nicht nur hinsichtlich der Glaubenslehre und der sakramentalen Zeichen übereinstimmen muss, sondern auch hinsichtlich der universal von der apostolischen und ununterbrochenen Überlieferung empfangenen Gebräuche, die einzuhalten sind, nicht nur um Irrtümer zu vermeiden, sondern auch damit der Glaube unversehrt weitergegeben wird; denn das Gesetz des Betens (lex orandi) der Kirche entspricht ihrem Gesetz des Glaubens (lex credendi).“

Unter den Päpsten, die eine solche gebotene Sorge walten ließen, ragt der Name des heiligen Gregor des Großen heraus; dieser sorgte dafür, dass sowohl der katholische Glaube als auch die Schätze des Kultes und der Kultur, welche die Römer der vorangegangenen Jahrhunderte angesammelt hatten, den jungen Völkern Europas übermittelt wurden. Er ordnete an, dass die in Rom gefeierte Form der heiligen Liturgie – sowohl des Messopfers als auch des Officium Divinum – festgestellt und bewahrt werde. Eine außerordentlich große Stütze war sie den Mönchen und auch den Nonnen, die unter der Regel des heiligen Benedikt dienten und überall zugleich mit der Verkündigung des Evangeliums durch ihr Leben auch jenen äußerst heilsamen Satz veranschaulichten, dass „dem Gottesdienst nichts vorzuziehen“ sei (Kap. 43). Auf solche Weise befruchtete die heilige Liturgie nach römischem Brauch nicht nur den Glauben und die Frömmigkeit, sondern auch die Kultur vieler Völker. Es steht fraglos fest, dass die lateinische Liturgie der Kirche – mit ihren verschiedenen Formen in allen Jahrhunderten der christlichen Zeit – sehr viele Heilige im geistlichen Leben angespornt und so viele Völker in der Tugend der Gottesverehrung gestärkt und deren Frömmigkeit befruchtet hat.

Dass aber die heilige Liturgie diese Aufgabe noch wirksamer erfüllte, darauf haben verschiedene weitere Päpste im Verlauf der Jahrhunderte besondere Sorgfalt verwandt; unter ihnen ragt der heilige Pius V. heraus, der mit großem seelsorglichen Eifer auf Veranlassung des Konzils von Trient den ganzen Kult der Kirche erneuerte, die Herausgabe verbesserter und „nach der Norm der Väter reformierter“ liturgischer Bücher besorgte und sie der lateinischen Kirche zum Gebrauch übergab.

Unter den liturgischen Büchern des römischen Ritus ragt das Römische Messbuch deutlich heraus; es ist in der Stadt Rom entstanden und hat in den nachfolgenden Jahrhunderten schrittweise Formen angenommen, die große Ähnlichkeit haben mit der in den letzten Generationen geltenden.

„Dasselbe Ziel verfolgten die Päpste im Lauf der folgenden Jahrhunderte, indem sie sich um die Erneuerung oder die Festlegung der liturgischen Riten und Bücher bemühten und schließlich am Beginn dieses Jahrhunderts eine allgemeine Reform in Angriff nahmen“. So aber hielten es Unsere Vorgänger Clemens VIII., Urban VIII., der heilige Pius X., Benedikt XV., Pius XII. und der selige Johannes XXIII.

In jüngerer Zeit brachte das Zweite Vatikanische Konzil den Wunsch zum Ausdruck, wonach mit der gebotenen Achtsamkeit und Ehrfurcht gegenüber dem Gottesdienst dieser ein weiteres Mal reformiert und den Erfordernissen unserer Zeit angepasst werden sollte. Von diesem Wunsch geleitet hat Unser Vorgänger Papst Paul VI. die reformierten und zum Teil erneuerten liturgischen Bücher im Jahr 1970 für die lateinische Kirche approbiert; überall auf der Erde in eine Vielzahl von Volkssprachen übersetzt, wurden sie von den Bischöfen sowie von den Priestern und Gläubigen bereitwillig angenommen. Johannes Paul II. rekognoszierte die dritte Editio typica des Römischen Messbuchs. So haben die Päpste daran gearbeitet, dass „dieses ‚liturgische Gebäude’ […] in seiner Würde und Harmonie neu“ erstrahlte.

Andererseits hingen in manchen Gegenden durchaus nicht wenige Gläubige den früheren liturgischen Formen, die ihre Kultur und ihren Geist so grundlegend geprägt hatten, mit derart großer Liebe und Empfindung an und tun dies weiterhin, dass Papst Johannes Paul II., geleitet von der Hirtensorge für diese Gläubigen, im Jahr 1984 mit dem besonderen Indult „Quattuor abhinc annos“, das die Kongregation für den Gottesdienst entworfen hatte, die Möglichkeit zum Gebrauch des Römischen Messbuchs zugestand, das von Johannes XXIII. im Jahr 1962 herausgegebenen worden war; im Jahr 1988 forderte Johannes Paul II. indes die Bischöfe mit dem als Motu Proprio erlassenen Apostolischen Schreiben „Ecclesia Dei“ auf, eine solche Möglichkeit weitherzig und großzügig zum Wohl aller Gläubigen, die darum bitten, einzuräumen.

Nachdem die inständigen Bitten dieser Gläubigen schon von Unserem Vorgänger Johannes Paul II. über längere Zeit hin abgewogen und auch von Unseren Vätern Kardinälen in dem am 23. März 2006 abgehaltenen Konsistorium gehört worden sind, nachdem alles reiflich abgewogen worden ist, nach Anrufung des Heiligen Geistes und fest vertrauend auf die Hilfe Gottes, BESCHLIESSEN WIR mit dem vorliegenden Apostolischen Schreiben folgendes:

Art. 1. Das von Paul VI. promulgierte Römische Messbuch ist die ordentliche Ausdrucksform der „Lex orandi“ der katholischen Kirche des lateinischen Ritus. Das vom hl. Pius V. promulgierte und vom sel. Johannes XXIII. neu herausgegebene Römische Messbuch hat hingegen als außerordentliche Ausdrucksform derselben „Lex orandi“ der Kirche zu gelten, und aufgrund seines verehrungswürdigen und alten Gebrauchs soll es sich der gebotenen Ehre erfreuen. Diese zwei Ausdrucksformen der „Lex orandi“ der Kirche werden aber keineswegs zu einer Spaltung der „Lex credendi“ der Kirche führen; denn sie sind zwei Anwendungsformen des einen Römischen Ritus.

Demgemäß ist es erlaubt, das Messopfer nach der vom sel. Johannes XXIII. promulgierten und niemals abgeschafften Editio typica des Römischen Messbuchs als außerordentliche Form der Liturgie der Kirche zu feiern. Die von den vorangegangenen Dokumenten „Quattuor abhinc annos“ und „Ecclesia Dei“ für den Gebrauch dieses Messbuchs aufgestellten Bedingungen aber werden wie folgt ersetzt:

Art. 2. In Messen, die ohne Volk gefeiert werden, kann jeder katholische Priester des lateinischen Ritus – sei er Weltpriester oder Ordenspriester – entweder das vom seligen Papst Johannes XXIII. im Jahr 1962 herausgegebene Römische Messbuch gebrauchen oder das von Papst Paul VI. im Jahr 1970 promulgierte, und zwar an jedem Tag mit Ausnahme des Triduum Sacrum. Für eine solche Feier nach dem einen oder dem anderen Messbuch benötigt der Priester keine Erlaubnis, weder vom Apostolischen Stuhl noch von seinem Ordinarius.

Art. 3. Wenn Gemeinschaften der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens – seien sie päpstlichen oder diözesanen Rechts – es wünschen, bei der Konvents- bzw. „Kommunitäts“-Messe im eigenen Oratorium die Feier der heiligen Messe nach der Ausgabe des Römischen Messbuchs zu halten, die im Jahr 1962 promulgiert wurde, ist ihnen dies erlaubt. Wenn eine einzelne Gemeinschaft oder ein ganzes Institut bzw. eine ganze Gesellschaft solche Feiern oft, auf Dauer oder ständig begehen will, ist es Sache der höheren Oberen, nach der Norm des Rechts und gemäß der Gesetze und Partikularstatuten zu entscheiden.

Art. 4. Zu den Feiern der heiligen Messe, von denen oben in Art. 2 gehandelt wurde, können entsprechend dem Recht auch Christgläubige zugelassen werden, die aus eigenem Antrieb darum bitten.

Art. 5 § 1. In Pfarreien, wo eine Gruppe von Gläubigen, die der früheren Liturgie anhängen, dauerhaft existiert, hat der Pfarrer deren Bitten, die heilige Messe nach dem im Jahr 1962 herausgegebenen Römischen Messbuch zu feiern, bereitwillig aufzunehmen. Er selbst hat darauf zu achten, dass das Wohl dieser Gläubigen harmonisch in Einklang gebracht wird mit der ordentlichen Hirtensorge für die Pfarrei, unter der Leitung des Bischofs nach der Norm des Canon 392, wobei Zwietracht zu vermeiden und die Einheit der ganzen Kirche zu fördern ist.
§ 2. Die Feier nach dem Messbuch des sel. Johannes XXIII. kann an den Werktagen stattfinden; an Sonntagen und Festen kann indes ebenfalls eine Feier dieser Art stattfinden.
§ 3. Gläubigen oder Priestern, die darum bitten, hat der Pfarrer auch zu besonderen Gelegenheiten Feiern in dieser außerordentlichen Form zu gestatten, so z.B. bei der Trauung, bei der Begräbnisfeier oder bei situationsbedingten Feiern, wie etwa Wallfahrten.
§ 4. Priester, die das Messbuch des sel. Johannes XXIII. gebrauchen, müssen geeignet und dürfen nicht von Rechts wegen gehindert sein.
§ 5. In Kirchen, die weder Pfarr- noch Konventskirchen sind, ist es Sache des Kirchenrektors, eine Erlaubnis bezüglich des oben Genannten zu erteilen.

Art. 6. In Messen, die nach dem Messbuch des sel. Johannes XXIII. zusammen mit dem Volk gefeiert werden, können die Lesungen auch in der Volkssprache verkündet werden, unter Gebrauch der vom Apostolischen Stuhl rekognoszierten Ausgaben.

Art. 7. Wo irgendeine Gruppe von Laien durch den Pfarrer nicht erhalten sollte, worum sie nach Art. 5 § 1 bittet, hat sie den Diözesanbischof davon in Kenntnis zu setzen. Der Bischof wird nachdrücklich ersucht, ihrem Wunsch zu entsprechen. Wenn er für eine Feier dieser Art nicht sorgen kann, ist die Sache der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ mitzuteilen.

Art. 8. Ein Bischof, der für Bitten dieser Art seitens der christgläubigen Laien Sorge tragen möchte, aber aus verschiedenen Gründen daran gehindert wird, kann die Sache der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ berichten, die ihm Rat und Hilfe zu geben hat.

Art. 9 § 1. Der Pfarrer kann – nachdem er alles wohl abgewogen hat – auch die Erlaubnis geben, dass bei der Spendung der Sakramente der Taufe, der Ehe, der Buße und der Krankensalbung das ältere Rituale verwendet wird, wenn das Heil der Seelen dies nahelegt.
§ 2. Den Bischöfen ist die Vollmacht gegeben, das Sakrament der Firmung nach dem alten Pontificale Romanum zu feiern, wenn das Heil der Seelen dies nahelegt.
§ 3. Die geweihten Kleriker haben das Recht, auch das Römische Brevier zu gebrauchen, das vom sel. Johannes XXIII. im Jahr 1962 promulgiert wurde.

Art. 10. Der Ortsordinarius hat das Recht, wenn er es für ratsam hält, eine Personalpfarrei nach Norm des Canon 518 für die Feiern nach der älteren Form des römischen Ritus zu errichten oder einen Rektor bzw. Kaplan zu ernennen, entsprechend dem Recht.

Art. 11. Die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“, die von Johannes Paul II. im Jahr 1988 errichtet wurde, fährt fort mit der Erfüllung ihrer Aufgabe.
Diese Kommission soll die Form, die Amtsaufgaben und die Handlungsnormen erhalten, mit denen der Papst sie ausstatten will.

Art. 12. Dieselbe Kommission wird über die Vollmachten hinaus, derer sie sich bereits erfreut, die Autorität des Heiligen Stuhles ausüben, indem sie über die Beachtung und Anwendung dieser Anordnungen wacht.

Alles aber, was von Uns durch dieses als Motu Proprio erlassene Apostolische Schreiben beschlossen wurde, ist – so bestimmen Wir – gültig und rechtskräftig und vom 14. September dieses Jahres, dem Fest der Kreuzerhöhung, an zu befolgen, ungeachtet jeder anderen gegenteiligen Anordnung.

Gegeben zu Rom, bei Sankt Peter, am 7. Juli, im Jahr des Herrn 2007, dem dritten Jahr Unseres Pontifikats.


Nichtapprobierte Arbeitsübersetzung - zur Verfügung gestellt von der Deutschen Bischofskonferenz.

--
eirene

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