Forum Politik und Gesellschaft Religionen-Weltanschauungen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag

Religionen-Weltanschauungen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil zum totalen Verbot von Tanz- und Unterhaltungsveranstaltungen am Karfreitag in Bayern gefällt. Veranstaltungen aus politischen oder weltanschaulichen Gründen müssen auch an "stillen Feiertagen" möglich sein. Das Land Bayern muß also die betreffende gesetzliche Regelung lockern.

det
wandersmann
wandersmann
Mitglied

Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 30.11.2016, 20:13:46
An einem jeden Jahrestag der "Reichskristallnacht" darf gefeiert und gelacht werden. Stört überhaupt Keinen.
Ebenso am sog. Hererotag, dem Gedenktag des Völkermordes der Deutschen an den Hereros.
Auch an jedem 1. September und jedem 22. Juni (Barbarossa) darf die Party steigen. Wieso auch nicht, obschon diese Daten für Millionen von Toten und Krüppeln stehen, und in das Weltgedächtnis eingemeielt sind.

Der Karfreitag steht für die Hinrichtung eines EINZIGEN Aufrührers und Anarchisten, den man in späteren Jahrhunderten zu allem Überfluss auch noch zum "Erlöser" erkor.
Kann man ja.
Aber seine Anhänger mögen doch bitte all die Anderen mit ihrem Gedenken daran in Ruhe lassen.
gerd54
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Mitglied

Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von gerd54
als Antwort auf wandersmann vom 30.11.2016, 22:14:08
Lieber Wandersmann ich bin mal gespannt was du deinem Erlöser sagst wenn du ihm begegnest. So wie du über Christen redest solltest du dich schämen. Ich bin Christ und glaube an den Erlöser dem ich gerne folge. Allerdings sollten wir dennoch tanzen weil es eine grosse Freude ist dass es den Erlöser gibt. Übrigens redest du vom Sohn Gottes.Du hast wohl vor nichts respekt.

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dutchweepee
dutchweepee
Mitglied

Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von dutchweepee
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 30.11.2016, 20:13:46
Dieses Verbot ist blanke Diktatur und religiöse Willkür! In den 90ern habe ich gemeinsam mit einem Freund, ein Studentenkino in Chemnitz betrieben. Der Spaß und der Zulauf war groß, weil wir nur Kultfilme jenseits des Mainstream-Kinos zeigten.

Am Karfreitag zeigten wir zum Beispiel DAS LEBEN DES BRIAN der britischen Komikertruppe Monty Python. Alle hatten großen Spaß und kein Mensch nahm Anstoß daran. Als wir jedoch die GEMA-Abgaben einzahlten, wurden wir von irgendsoeinem katholischen Überwachungsverein verklagt und mussten 5.000 DM Strafe bezahlen, weil wir diesen Film am Karfreitag gezeigt haben.

Das ist kein Witz - da half auch kein Anwalt. In diesem Kirchenstaat Deutschland ist es verboten, DAS LEBEN DES BRIAN am Karfreitag zu zeigen, obwohl kein Film besser zu diesem Tag passt. WEG MIT SOLCHEN GESETZEN. Die Ultra-Christen, brauchen ja am Karfreitag nicht ins Kino gehen oder zu tanzen, aber warum dürfen die das den anderen Menschen verbieten?
justus39
justus39
Mitglied

Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von justus39
Man mag darüber denken wie man will,
ich achte auch Gewohnheiten und Rituale, die anderen heilig sind auch wenn sie mir selbst nur wenig bedeuten.
Sogar in der DDR gab es am Karfreitag keine Tanzveranstaltung, dafür war das Osterwochenende da.
Meine Eltern hatten nichts mit der Kirche zu tun, aber meine Mutter hing am Karfreitag sowie von Heiligabend bis zum Dreikönigstag keine Wäsche auf, und ich würde an einem Tag, an dem Staatstrauer angekündigt ist, keinen Partie feiern, auch wenn ich mit dem Verblichenen selbst nichts zu tun hatte.

justus
Karl
Karl
Administrator

Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von Karl
als Antwort auf justus39 vom 01.12.2016, 08:43:30
Ich halte das freiwillig so wie Du, Justus. Ich lege aber Wert auf das "Freiwillig". Fakt ist schon, dass die Kirchen und der Staat bei uns teilweise noch immer zu sehr verbandelt sind.

Karl

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Edita
Edita
Mitglied

Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von Edita
als Antwort auf justus39 vom 01.12.2016, 08:43:30
Man mag darüber denken wie man will,
ich achte auch Gewohnheiten und Rituale, die anderen heilig sind auch wenn sie mir selbst nur wenig bedeuten.
Sogar in der DDR gab es am Karfreitag keine Tanzveranstaltung, dafür war das Osterwochenende da.
Meine Eltern hatten nichts mit der Kirche zu tun, aber meine Mutter hing am Karfreitag sowie von Heiligabend bis zum Dreikönigstag keine Wäsche auf, und ich würde an einem Tag, an dem Staatstrauer angekündigt ist, keinen Partie feiern, auch wenn ich mit dem Verblichenen selbst nichts zu tun hatte.
justus


So sieht's aus Justus, so bin ich, auch nicht getauft, trotzdem auch erzogen worden, und lebe das in meiner Familie auch so weiter!
Wenn jemand meint am Karfreitag unbedingt tanzen zu müssen, dann kann er das doch, ungestraft von der Öffentlichkeit, auf der Nase seine(s)r Partner(erin)s tun!

Edita
Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Ich sehe in dem Verbot von Tanz- und Unterhaltungsveranstaltungen ein prinzipielles Problem. Warum muß auf die gläubigen Christen Rücksicht genommen werden, auf die Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften aber nicht? Ich verstehe nicht, warum Christen hier eine Sonderbehandlung ihrer religiösen Vorstellungen erwarten. Denken die Christen denn jemals über die Feiertage ihrer moslemischen/buddhistischen/was-auch-immer Nachbarn nach und fragen sich, ob sie da eventuell Rücksicht nehmen sollten? Ich kenne da niemanden. Ich kenne allerdings auch keinen Moslem oder Buddhisten, der das von seinen christlichen Nachbarn erwarten würde. Nur die gläubigen Christen, die verlangen Sonderrechte für sich.

det
arno
arno
Mitglied

Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von arno
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.12.2016, 10:02:00
Moin,

ich möchte dem Bund für Geistesfreiheit meine Anerkennung und meinen Dank
für ihr Durchhaltevermögen aussprechen!

In unserer Kirchenrepublik ist dieses Urteil für alle Nicht-, Un- und Andersgläubigen ein riesiger Erfolg, zumal Religion und besonders die christliche keine Privatangelegenheit ist und der Staat mit
Milliarden Euros die Kirchen finanziert.

Eine riesige Schlappe für die religiösen Anhänger des Totenkultes!

Gruß arno
Trollblume
Trollblume
Mitglied

Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von Trollblume
als Antwort auf arno vom 01.12.2016, 10:20:43
Ich bin schon lange nicht mehr in der Kirche, obwohl ich sehr christlich erzogen wurde.
Meiner Meinung nach darf jeder seinen Glauben ausüben, solange er andere Menschen oder Andersgläubige nicht einschränkt.

Insofern begrüße ich es, daß dieses Tanzverbot aufgehoben wurde.

Es steht jedem Christen frei am Karfreitag Fisch zu essen und nicht zu tanzen.

Die Zeiten der knallharten Missionierung sind "Gott sei Dank" vorbei.

Andrea

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