Forum Politik und Gesellschaft Religionen-Weltanschauungen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag

Religionen-Weltanschauungen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag

olga64
olga64
Mitglied

Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von olga64
als Antwort auf justus39 vom 01.12.2016, 14:22:39
Die meisten Menschen haben sicher nichts gegen christliche Feiertage, weil sie dann meist arbeitsfrei haben.
Aber es gibt sehr interessante Umfragen, ob diese Menschen überhaupt den Ursprung dieser Feiertage wissen und da sieht es meist sehr schlecht aus in einer Gesellschaft, die immer unreligiöser wird. Das betrifft dann Weihnachten genau so wie Pfingsten oder gar Christi Himmelfahrt und Karfreitag.
Ich finde es aber weniger heuchlerisch, wenn nun diese nicht mehr passenden Verbote zu Karfreitag aufgehoben werden; die Wirte und Gäste wird es freuen. Olga
freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf justus39 vom 01.12.2016, 14:22:39

Ich glaube nicht, dass Alle die sich so verbissen gegen die christlichen Traditionen aussprechen, auch gern auf diese verzichten würden.
justus


Über Selbstverständlichkeiten macht sich kein Mensch Gedanken...
Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf justus39 vom 01.12.2016, 14:22:39

Hier streitet man sich wieder einmal nur um des Streites willen und bemüht Hexenverbrennungen um die Notwendigkeit einer Tanzveranstaltung zu begründen.
Jau, Polemiker und Wortverdreher bestätigen sich gegenseitig. Damit ist der sinnvolle Austausch leider beendet. Die einfache Frage, warum ein Nicht-Christ gezwungen wird, auf die religiösen Feiertage der Christen Rücksicht zu nehmen, die will keiner beantworten, weil sie keiner beantworten kann.

EOD damit für mich

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justus39
justus39
Mitglied

Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von justus39
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.12.2016, 15:00:40
Eine gegenseitige Rücksichtnahme sollte nicht nur bei religiösen Problemen selbstverständlich sein. Dort wo ich Andere störe muss ich mir in jeder Situation überlegen, ob sich das nicht vermeiden lässt.

Ich bin sogar überzeugt, dass hier im Fall der "Heidenspaß-Party" überprüft wurde, ob diese eben genau an diesem Tag stattfinden musste und inwieweit dadurch unbeteiligte Mitbürger in ihrer Feiertagsruhe gestört werden.

Ein grundsätzliches Verbot ist natürlich genauso wenig sinnvoll wie ein generelles Erlauben.

justus
ingo
ingo
Mitglied

Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von ingo
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 30.11.2016, 20:13:46
alle paar Jahre wieder.....Du wusstest, dass Du mit diesem Hinweis hier das x-te Fass aufmachen würdest. Von mir nur soviel: Der Tenor des BVG-Urteils ist: ""Der ausnahmslose Schutz des Karfreitags in Bayern verstößt gegen das Grundgesetz."" und das klingt sehr unpolemisch und ist eigentlich uninteressant.
Die Diskussion, die nun auch hier wieder geführt wird, hilft nur denen, die einen Rochus auf die christliche Religion haben. Dabei haben genau diese Menschen eigentlich überhaupt kein Problem damit. Sie müssen keine Kirchensteuer bezahlen und dürfen die freien christlichen Feiertage kostenfrei genießen. Sie merken allerdings nicht, dass sie, wenn all ihre Wünsche in Erfüllung gingen, rund 5 Tage im Jahr mehr arbeiten müssten. Wollt Ihr das? Wenn nicht, lasst bei solchen Themen einfach Toleranz walten, statt immer wieder Öl ins Feuer zu schütten. Ihr grabt Euch doch nur Euer eigenes Grab
Der "Bund für Geistesfreiheit" ist für mich übrigens nur ein armseliger Haufen von Menschen, die ihre Zeit auf solch unsinnige Aktionen verschwendet und Freude daran hat, sich mit "Gott und der Welt" anzulegen. Das Wort "Toleranz" dürfte ihnen auch fremd sein. Und ab jetzt wird das BVG-Urteil "ausgereizt". Und wenn eine Veranstaltung als nicht urteilskonform abgelehnt wird, kostet es unsere Steuergelder.
benito
benito
Mitglied

Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von benito
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.12.2016, 15:00:40
Zitat: "Jau, Polemiker und Wortverdreher bestätigen sich gegenseitig. Damit ist der sinnvolle Austausch leider beendet."

Ein so ehrliches Geständnis findet man selten im Netz. Oder gibt es hier doch Meinungsunterschiede zwischen Kämpfern gegen Christentum bzw. gegen christliches Brauchtum?

Sie eint die Tatsache, dass sie in der 2000 jährigen Geschicht allein die Fehler von Menschen sehen und z. B. von der kulturellen Leistung des Christentums offensichtlich nichts bemerken, gibt es doch kaum einmal eine postive Wortmeldung von dieser Seite zu lesen. Die rK ist eine von Menschen gebildete Organisation, die diesen Zeitraum umspannt. Nennt doch Staaten, denen man auch nach so einer Zeitspanne keine Fehler nachweisen kann, soweit solche existieren.
Sie lehrt selbst, dass sie nicht aus Engeln sondern aus unvollkommenen Menschen besteht. Und dann macht man ihr den Vorwurf, dass oft auch allzu menschlich gehandelt wurde und wird.
Als ob es auch nur einen fehlerlosen Atheisten gäbe, der sich lieber um die eigenen Fehler kümmern solte, statt sich un die anderer zu kümmern.

lG benito

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lupus
lupus
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Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von lupus
als Antwort auf justus39 vom 01.12.2016, 12:17:27

Vielleicht feiern wir in ein paar Jahren schon mit unseren muslimischen Mitbürgern das Fastenbrechen, aber wahrscheinlich werden wir dabei leider auf Bier und Wein verzichten müssen.
justus


Ob wir zur Vorsicht unsere Enkeln auch ein paar Suren lernen lassen sollten?

lupus
justus39
justus39
Mitglied

Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von justus39
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 01.12.2016, 15:00:40
Die einfache Frage, warum ein Nicht-Christ gezwungen wird, auf die religiösen Feiertage der Christen Rücksicht zu nehmen, die will keiner beantworten, weil sie keiner beantworten kann.

EOD damit für mich
geschrieben von det

Nicht weil sie niemand beantworten kann, sondern weil sie genau so unsinnig ist wie die Frage "Warum soll ein Raucher auf Nichtraucher Rücksicht nehmen, oder ein Kraftfahrer auf Fußgänger?"

justus
werderanerin
werderanerin
Mitglied

Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von werderanerin
als Antwort auf olga64 vom 01.12.2016, 14:39:01
Ich denke auch, dass die meisten Menschen wohl die "freien Tage" genießen und nicht so sehr oder garnicht an irgendwelche christlichen "Hintergründe" denken...nur in sehr traditionellen Gegengenden mag das noch wirkliches Brauchtum sein aber das ist doch auch gut so und wer das nicht möchte, möchte nicht! Warum diese Diskussionen, sie führen doch eh zu nix !!!

Kristine
freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

Re: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanz- und Unterhaltungsverbot am Karfreitag
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf werderanerin vom 01.12.2016, 16:31:33
Warum diese Diskussionen, sie führen doch eh zu nix !!! Kristine


Sie zeigen mir jedenfalls eines auf, der Mensch ist wie der Esel.
Wenn es dem Esel zu wohl wird, geht er aufs Eis.

Oder noch einer :

Gib dem Menschen Freiheit und er wird sie nutzen um sie zu zerstören.

Das kommt vorallem bei Menschen zum tragen die aus totalitären Staaten/Systemen geflohen sind, sie aber dann die feste Ordnung/Zwang vermissen.

Freiheit ist immer auch die Freiheit des anderen.

Da haben totalitäre ihre Probleme mit.

Ein freier ruhiger Tag und dann auch noch bezahlt, wo gibt es so was noch.

Meckerdeutschland geht aufs Eis.

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