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Religionen-Weltanschauungen Warum zählt kirchlicher Dienst zum öffentlichen Dienst?

arno
arno
Mitglied

Warum zählt kirchlicher Dienst zum öffentlichen Dienst?
geschrieben von arno
Guten Tag,

im Artikel 141 des Grundgesetzes steht: "Es besteht keine Staatskirche!"
und trotzdem wird kirchlicher Dienst nicht nur in "Körperschaften des öffentlichen Rechtes" zum öffentlicher Dienst gezählt.
Bischöfe und viele andere Kirchenangestellte werden nach dem Beamtenrecht aus dem Bundes- und aus den Länderhaushalten bezahlt und bekommen entsprechende Pensionen.

Gruß
arno
freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

Re: Warum zählt kirchlicher Dienst zum öffentlichen Dienst?
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf arno vom 13.03.2016, 09:38:23
Guten Tag,

im Artikel 141 des Grundgesetzes steht: "Es besteht keine Staatskirche!"
und trotzdem wird kirchlicher Dienst nicht nur in "Körperschaften des öffentlichen Rechtes" zum öffentlicher Dienst gezählt.
Bischöfe und viele andere Kirchenangestellte werden nach dem Beamtenrecht aus dem Bundes- und aus den Länderhaushalten bezahlt und bekommen entsprechende Pensionen.

Gruß
arno
geschrieben von arno


Wenn Du es weisst, warum es so ist, dann teile das doch mit.
Ich habe das schon mal beantwortet.
Jetzt bist Du drann.
Du kennst doch die Geschichte, die historische Geschichte.
Lass mal hören wie Du das siehst.
florian
florian
Mitglied

Re: Warum zählt kirchlicher Dienst zum öffentlichen Dienst?
geschrieben von florian
Wäre ich als Angestellter der katholischen Kirche Beschäftigter des öffentlichen Dienstes, würde mir mein Gehaltszettel das mitteilen. Leider schweigt er.

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bedeutet einfach mal nicht zwangsweise dem TVöD unterzustehen.

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