Forum Politik und Gesellschaft Religionen-Weltanschauungen 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter

Religionen-Weltanschauungen 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter

Karl
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RE: 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von Karl
als Antwort auf Mareike vom 18.02.2020, 09:30:14

Zunächst: es gibt keine Meinungsunterschiede bei der Verurteilung von Ehrenmord als verabscheuunswürdige Straftat. 

Unsere Gesetze gehören angewendet. Da scheinen aber diejenigen, die hier ihren Rachegelüsten frönen wollen anderer Ansicht zu sein. 

Karl

 

Mareike
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Mitglied

RE: 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von Mareike
als Antwort auf Karl vom 18.02.2020, 09:39:18

Stimmt.

"Am 15. Februar 2013 erstach der 23-jährige Deutsch-Afghane Isa Sh. (in Deutschland aufgewachsen und Student) seine von ihm schwangere Ex-Freundin Jolin S. hinterrücks. Im März 2014 verurteilte das Landgericht Wiesbaden ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Auch um eine Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren unmöglich zu machen, forderte die Staatsanwaltschaft, eine „besondere Schwere der Schuld“ festzustellen; dies tat der Richter nicht. Der Angeklagte habe sich „aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden“ https://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenmord

"Der Angeklagte habe sich „aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden“
Hierüber muss man diskutieren können ohne gleich als fremdenfeindlich abgestempelt zu werden.
Aus dem Grund habe ich mich heute zu Wort gemeldet.
 

Karl
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RE: 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von Karl
als Antwort auf Mareike vom 18.02.2020, 09:50:08
Mareike:
"Aus dem Grund habe ich mich heute zu Wort gemeldet."

nach 7 Jahren.

Karl

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RE: 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Karl vom 18.02.2020, 10:06:32

Wann auch immer, karl. Es scheint aber darüber Gesprächsbedarf zu geben.

Ist der Kulturkreis, seine Religion strafmildernd..? Eine Frage die geklärt gehört.

Mareike
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RE: 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von Mareike
als Antwort auf Karl vom 18.02.2020, 10:06:32

Nein, nicht nach 7 Jahren.
Auch wenn die von mir zitierte Tat und das Richterurteil  7 Jahre her ist.
An der Diskussion im ST und anderswo hat sich nicht wesentlich etwas verändert.Das ist der Grund meiner Wortmeldung. Und ich kann kaum annehmen, dass Du nicht lesen kannst. Es ist immer auf allen Seiten eine Frage der Interpretation des Gelesenen.

Karl
Karl
Administrator

RE: 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von Karl
als Antwort auf margit vom 30.01.2015, 21:23:16

Nun, diese Diskussion wurde 2015 begonnen und jetzt durch Olgas Beitrag vom 30. Januar 2020 um 15:17 Uhr erstmals neu hochgeholt. Damit wir nicht alles noch einmal von Anfang an wiederkäuen müssen, zitiere ich hier eine Antwort von @margit auf Dich @Mareike vom  30. Januar 2015 um 21:23 Uhr:

Liebe Mareike, mit großem Interesse habe ich die Forschungsergebnisse des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht gelesen. Im Gegensatz zu suggestiven Zeitungsmeldungen wird hier sachlich und mit fundierten Daten über die sog. Ehrenmord-Problematik berichtet.

Interessant war für mich besonders die Differenzierung: "Besonders häufig sind jedoch Partnertötungen, bei denen Trennung bzw. Trennungsabsicht oder (vermutete) Untreue der Frau den Anlass für die gewaltsame Reaktion des (Ex-)Partners darstellt. Die Zuordnung dieser Fälle zum Begriff Ehrenmord ist umstritten und eine klare Abgrenzung zu „normalen“ Partnertötungen, die auch in der deutschen Mehrheitsbevölkerung vorkommen, schwer möglich."

Nach der Lektüre des Forschungsberichts lässt sich auch die Behauptung aus dem von Balis verlinkten Bericht der Zeitung Die Welt (26.3.2014) über besonders milde Strafen bei Ehrenmorden nicht mehr halten. Die Studie des Max-Planckinstitus belegt, dass Ehrenmörder von deutschen Richtern härter bestraft werden als Beziehungstäter ohne Ehrhintergrund: "Sie werden häufiger zu lebenslangen Freiheitsstrafen (38 % vs. 23% bei den Partnertötungen) und auch öfter zu langen Zeitstrafen verurteilt. Dies gilt insbesondere für die Urteile ab dem Jahr 2002, in denen Ehrenmörder in der Mehrheit der Fälle mit lebenslanger Freiheitsstrafe und damit der Höchststrafe im deutschen Strafrecht bedacht wurden."

Wir sollten aber nicht vergessen, dass auch in unserer Kultur fast die Hälfte der weiblichen Mordopfer den Tod durch die Hand ihres Partners findet: 2011 fielen hierzulande 313 Frauen Mord und Totschlag zum Opfer. Bei 154 von ihnen, also fast jeder zweiten getöteten Frau, hatte die Polizei Ehemann, Freund oder Ex-Partner in dringendem Tatverdacht. Auch hier führt eine bevorstehende Trennung häufig zur tödlichen Eskalation. (Quelle: Süddeutsche Zeitung, 23. Mai 2012)

Wir sollten die Fakten zumindest zu Kenntnis nehmen.

@dicker68,

Religion ist also nicht strafmindernd und das ist gut so. Nebenbei bemerkt, primär ist eine patriarchale Gesellschaftsordnung ursächlich für Ehrenmorde, nicht Religion.

Karl

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Mareike
Mareike
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RE: 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von Mareike
als Antwort auf Karl vom 18.02.2020, 10:49:19

Ja, bleiben wir mal bei den Fakten.
Nehmen wir als Grundlage den Beitrag von Olga, wo sie von eim Film berichtet, der als Thema "Ehrenmord" hat.
Auch der erste Beitrag dieses Threads hatte als Gesprächsthema: "Ehrenmord (an eigener Tochter.)"

Dieses Thema kann nicht abgehandelt werden, durch Verweise auf Beziehungstaten.

Auch nicht durch Ablenkung auf das Thema Fremden- und/oder Islamhass.

Der Film ist noch abrufbar: https://www.daserste.de/unterhaltung/film/filmmittwoch-im-ersten/sendung/nur-eine-frau-102.html

"Nur eine Frau" ist die Geschichte von Hatun Aynur Sürücü, deren Ermordung vor 15 Jahren, am 7. Februar 2005, für einen Aufschrei sorgte. Regisseurin Sherry Hormann ("Wüstenblume") lässt Aynur in ihrem Film selbst zu Wort kommen und die Geschichte ihres eigenen Lebens erzählen. Der dokumentarische Spielfilm basiert auf Recherchen in ihrem persönlichen Umfeld, Gerichtsakten, bislang unveröffentlichten Gesprächen mit der Familie, den Tätern, Freundinnen und Freunden Aynurs und der bis heute im Zeugenschutzprogramm befindlichen Kronzeugin."

Sehenswert

aixois
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RE: 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von aixois
als Antwort auf Kettwiger vom 18.02.2020, 01:33:32

Eine Reaktion auf Deine Beiträge ist wohl überflüssig, weil wenig zielführend. Du wirst Deine Ansichten und insbesondere Deinen - verwerflichen - Sprachgebrauch beibehalten.

Was mich stört, ist Deine Opferhaltung : man" verunglimpft" Dich, Du wirst verbal "angegriffen", des Fremdenhasses bezichtigt usw.
So als ob ST Mitglieder Dich hier grundlos attackiert und nicht Deine Äußerungen dafür den  berechtigten Anlass gegeben hätten.

Nicht nur für mich ist jeder Homizid (Tötung eines Menschen) eine verbrecherische Tat, die nach Recht und Gesetz verfolgt und bestraft werden muss. Jede Tötung ist zu verabscheuen. Ist ein Mord aus Habgier oder Eifersucht  aber  weniger schlimm als ein sog. Ehrenmord ? Tot ist tot.

Das Problem das ich mit  Deinen Äußerungen habe ist, dass Du offensichtlich  Morde in Kategorien einteilst (Ehrenmorde sind für Dich bestialisch, brutal, pervers, abartig, barbarisch,  usw. – und andere Morde ?) und Du diese  wertenden 'Eigenschaften' auf eine  Tätergruppe überträgst  (Islamisten,  fremde Mördergäste, nicht ehrbare Muslime),   und  zudem eine Bestrafung (schweinischer Fraß ) für angemessen hältst, die ganz einfach außerhalb unserer Verfassung steht .
Damit werden Menschen,  die zu einer solchen Gruppe  gehören, herabgesetzt. So etwas nennt man nicht nur  in der Umgangssprache, sondern auch im rechtlichen Sinn : rassistisch.
 
Warum  ein Mord begangen wurde,  hat das Gericht  bei der Erhebung der Tatumstände (und nicht nach der Herkunft, Religion, Rasse, Gesinnung,  usw. des Täters) und den dazugehörenden Beweggründen  festzustellen und im Urteil zum Ausdruck zu bringen.
 
 Es war übrigens der Blutrichter Hitlers, Freisler, der den täterstrafrechtlichen Ansatz (Gesinnungstäter)  zulasten des tatbezogenen in das Strafgesetzbuch einführte.  Nur am Rande  (eine Debatte würde hier zu weit führen),: „Ehrenmorde“ gab es übrigens auch von Staats wegen und im Namen des deutschen –Volkes : „Ehrenmord“  war im Dritten Reich die Strafe für „Rassenschande“. Sie  wurde oft mit dem Tode bestraft auf der Grundlage des „Gesetzes zum Schutze … der deutschen Ehre“ von 1935.
 Schändliche Verbrechen beide, nur haben beide nichts mit Religion zu tun, weder mit der christlichen noch mit  dem Islam.
 
Kettwiger
Kettwiger
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RE: 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von Kettwiger
als Antwort auf aixois vom 18.02.2020, 17:08:39

Danke für deine Bemühung mir deine Sichtweise aufzuzeigen. Ich nehme an dieser Diskussion nicht mehr teil. Wünsche dir einen schönen Abend, bleib ein braver Mensch :-)

aixois
aixois
Mitglied

RE: 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von aixois
als Antwort auf Kettwiger vom 18.02.2020, 19:21:42

Es wird Dich nicht wundern, ich hatte nichts anderes erwartet.
Aber die Diskussion so nicht weiter zu führen,  ist doch schon mal was.


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