Forum Politik und Gesellschaft Religionen-Weltanschauungen 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter

Religionen-Weltanschauungen 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter

RE: 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Mareike vom 19.02.2020, 15:09:33
" Eine Sensibilisierung zur Clanproblematik war im Gange, wurde aber durch den Einzug der Ideologie des Multikulturalismus gestoppt. Im Rahmen der Bekämpfung der Ausländerfeindlichkeit wollte man die ethnischen Minderheiten nicht stigmatisieren und diskriminieren, man zollte ihnen und ihrer Kultur Respekt, schließlich seien alle Kulturen gleichwertig. Es war politisch nicht mehr korrekt, andere Kulturen zu kritisieren und hinterfragen. Man wurde blind. Bis heute weigern sich viele Mulikulturalisten, die harte Realität so zu sehen, wie sie ist."

 

Dann sollen die Multikulti-Leute mal Stellung beziehen.

Meine Forderung steht: deutsche Gesetze sind zu achten, die Clanproblematik hat hier in Deutschland nichts zu suchen.
aixois
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RE: 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von aixois
als Antwort auf Edita vom 19.02.2020, 12:37:00

Ehrenmorde werden heutzutage (ab 1996) üblicherweise als eine Tat aus niedrigen (z.T.auch noch 'heimtückischen')  Beweggründen angesehen und damit als Mord nach § 211 StGB verurteilt. Vorher (bis 1996) stellte man eher auf den Täter ab (kulturgeleitet), und urteilte wegen der Totschlagsvermutung und fehlenden Mordkriterien 'milder' . (Reform des 211 steht seit langem an, seine Fassung stammt noch von 1935 !!).
Pippa hat also bis 1996, allerlängstens bis 2002  nicht ganz unrecht, danach eher nicht (2017 erkannte ein Gericht auf den milder zu beurteilenden Totschlag). NB Richter urteilen frei im Rahmen deer Gesetze !

richterliche bewertung



"Vor 1996 "bildeten die individuellen Anschauungen und Wertvorstellungen des Täters, also beispielsweise dessen Bindung an die besonderen Ehrvorstellungen seines Kulturkreises, den Maßstab für die Bewertung des objektiven Vorliegens der Beweggründe. Täter, die in der Überzeugung töten, zur Wiederherstellung der Familienehre tätig werden zu müssen, wurden somit häufig aufgrund der Verneinung der niedrigen Beweggründe und mangels eines anderen Mordmerkmals wegen Totschlags verurteilt."

quelle psychologie aktuell


 

aixois
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RE: 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von aixois
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 19.02.2020, 15:24:40

Ich stimme Dir zu, denke aber auch, dass die den Ehenmord 'praktizierenden' (mit  Clans das auch wissen.Sie haben sich in der Regel ganz bewusst entschieden, in einem Land zu  leben, das ihren Ehrenerhaltungspflichten gegenüber 'feindlich' eingestellt ist und eine "Höherrangigkeit" nicht akzeptiert. Einen Respekt der Ehrenmordpraxis durch DIE sog. Multikultis kann ich nicht sehen, naive Einzelmeinungen gibt es aber immer. Man sollte nicht verallgemeinern. 
Es sollte präventiv allerdings allen, die um ein Bleiberecht in Deutschland ersuchen spätestens bei Antragstellung sehr deutlich gemacht werden, dass dies als Mord angesehen wird,  und dass dies (neben einer normalen Bestrafung) auch ggf. eine definitive Versagung des Bleiberechts    (aller den Ehrenmord befürwortender Clanmitglieder) in Zukunft zur Folge haben kann. Das gibt die aktuelle Rechtslage noch nicht her.

Der alte § 211ab 1871 bis 1935 hätte übrigens die Ehrenmorde als Morde eingestuft (Tat mit Überlegung, und auch nicht vom "Zorne gereizt"), da eine Tötung der Ehrherstellung wegen sehr wohl eine clan-interne, wohlüberlegte  Vorbereitung  darstellt:

"Verbrechen und Vergehen wider das Leben.
§. 211.   Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung mit Ueberlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft. [167]
§. 212. Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung nicht mit Ueberlegung ausgeführt hat, wegen Todtschlages mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren bestraft.
§. 213. War der Todtschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem Getödteten zum Zorne gereizt und hierdurch auf der Stelle zur That hingerissen worden, oder sind andere mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter sechs Monaten ein."

 

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RE: 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf aixois vom 19.02.2020, 16:12:05
..eine definitive Versagung des Bleiberechts    (aller den Ehrenmord befürwortender Clanmitglieder) in Zukunft zur Folge haben kann. Das gibt die aktuelle Rechtslage noch nicht her.

 

Ja, aber nur weil der Rechtsstaat nicht bereit ist dieses drchzusetzen. Jeder der hier einen Antrag auf Asyl/Duldung/udgl. stellt sollte dafür Unterschreiben (auch mit zusätzlichem Fingerabdruck) das er über eine solche Konseqenz belehrt wurde das schwere Straftaten und deren Duldung das Bleiberecht ausschließen. Niemand muß mit Menschen zusammen leben die einen Mord gutheißen. Und nichts anderes machen die Clanmitglieder.
olga64
olga64
Mitglied

RE: 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 19.02.2020, 16:20:44
..eine definitive Versagung des Bleiberechts    (aller den Ehrenmord befürwortender Clanmitglieder) in Zukunft zur Folge haben kann. Das gibt die aktuelle Rechtslage noch nicht her.


Ja, aber nur weil der Rechtsstaat nicht bereit ist dieses drchzusetzen. Jeder der hier einen Antrag auf Asyl/Duldung/udgl. stellt sollte dafür Unterschreiben (auch mit zusätzlichem Fingerabdruck) das er über eine solche Konseqenz belehrt wurde das schwere Straftaten und deren Duldung das Bleiberecht ausschließen. Niemand muß mit Menschen zusammen leben die einen Mord gutheißen. Und nichts anderes machen die Clanmitglieder.
Sie bringen da wieder mal viel durcheinander:

1.) Der Rechtsstaat und seine ausführenden Organe wie Gerichte usw. urteilen auf Basis gültiger Gesetze; er ist aber nicht zuständig, solche Gesetze zu erlassen.

2.) Clanmitglieder sind meist Leute aus dem Libanon, die vor vielen Jahrzehnten über die frühere DDR einreisten, jahrelang eine Duldung erhielten, nicht arbeiten durfen.Ihre Kinder durften keine Schulen besuchen und sie waren oder sind staatenlos,bzw. haben noch eine Staatsangehörigkeit z.B. des Libanon.
Sie sind aber keine Asylanten und die Mehrheit dieser Clans lebt ein unauffälliges Leben bei uns, arbeitet, bezahlt Steuern und befolgt unsere GEsetze.
Viele der heutigen Menschen aus diesen Clans sind bereits in Deutschland geboren und damit automatisch deutsche Staatsbürger.
Diejenigen, die gegen unsere GEesetze verstossen, kommen vor Gericht (wenn man ihrer habhaft wird)  und werden verurteilt, wenn man ihnen ihre Taten beweisen kann. DAran hapert es meist, weil die Familien unter sich sich gegenseitig entlasten, Zeugen fehlen und sie auch über hochkarätige Anwälte verfügen. Olga
aixois
aixois
Mitglied

RE: 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von aixois
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 19.02.2020, 16:20:44

"Mord gutheissen" würde ich nicht sagen, denn "Mord" wird auch in diesen alten Kulturerben  nicht positiv gesehen, sondern (in jeder Religion) abgelehnt und unter (meist auch Todes-) Strafe gestellt.

Die Elimination von Ehrverletzern wird ja als (gerechte) Strafe zur Aufrechterhaltung der überkommenden Ordnung und dazugehörenden Verhaltenserwartungen verstanden.

Vergleiche hinken immer, aber bei uns wurde von (meist jungen) Männern immer erwartet, dass sie ihr Leben zur Ehre des Vaterlandes einsetzen, Desertion war Schande und wurde mit dem Tode bestraft (war das ein Ehrenmord ?) unter dem Beifall der Öffentlichkeit und die Angehörigen bis vor wenigen Jahren noch 'geächtet' (Art von Sippenhaft ?).
Nach dem Gesetz zur Erhaltung der deutschen Ehre wurde Rassenschande auch (oft ) mit dem Tode bestraft.

Einen Menschen zu liquidieren, weil er gegen eine allgemein anerkannte Konvention der Gesellschaft verstossen hat : einmal Mord, einmal 'gerechte' Strafe ?  Eine nicht einfach zu beantwortende Frage ...
 


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RE: 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 19.02.2020, 17:51:42
Sie bringen da wieder mal viel durcheinander:

1.) Der Rechtsstaat und seine ausführenden Organe wie Gerichte usw. urteilen auf Basis gültiger Gesetze; er ist aber nicht zuständig, solche Gesetze zu erlassen.

2.) Clanmitglieder sind meist Leute aus dem Libanon, die vor vielen Jahrzehnten über die frühere DDR einreisten, jahrelang eine Duldung erhielten, nicht arbeiten durfen.Ihre Kinder durften keine Schulen besuchen und sie waren oder sind staatenlos,bzw. haben noch eine Staatsangehörigkeit z.B. des Libanon.
Sie sind aber keine Asylanten und die Mehrheit dieser Clans lebt ein unauffälliges Leben bei uns, arbeitet, bezahlt Steuern und befolgt unsere GEsetze.
Viele der heutigen Menschen aus diesen Clans sind bereits in Deutschland geboren und damit automatisch deutsche Staatsbürger.
Diejenigen, die gegen unsere GEesetze verstossen, kommen vor Gericht (wenn man ihrer habhaft wird)  und werden verurteilt, wenn man ihnen ihre Taten beweisen kann. DAran hapert es meist, weil die Familien unter sich sich gegenseitig entlasten, Zeugen fehlen und sie auch über hochkarätige Anwälte verfügen. Olga
 
  1. Habe ich meine Meinung formuliert und die entspricht meinen Forderungen. Da sie ja zu einer wirklichen Lösung des Problems nicht beitragen möchten frage ich mich was ihr Beitrag hier also soll.
  2. Nach ihren Belehrungen habe ich nicht gefragt. Sie interessieren mich auch nicht - ich weiß es selber.
  3. Fragen sie doch mal die Multikulti-Verfechter wer denn für diese eskalierte Situation nun die Verantwortung trägt. Von denen wohl kaum einer, denn außer Forderungen zu stellen sind sie nie für was verantwortlich. Ich hab so einen Typen als Nachbar, der Staat muß diese Leute verstehen...., der Staat muß diese Leute unterstützen.., wir brauchen diese Kulturen... (hähmmm 😡, die Kultur von Frauenunterdrücker, Frauenschläger, Mörder, Rechtsbrechern....) Das wir alle der Staat sind ist ihm nicht bekannt und interessiert ihn nicht. Selbst hier integrierte Neubürger rümpfen über ihn die Nase.
RE: 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf aixois vom 19.02.2020, 20:37:22
Die Elimination von Ehrverletzern wird ja als (gerechte) Strafe zur Aufrechterhaltung der überkommenden Ordnung und dazugehörenden Verhaltenserwartungen verstanden.

 

Wenn es in deren Heimat so gängige Rechtspraxis ist sollte es richtig sein, auch wenn ich es nicht persönlich gut heißen kann. Jedes Leben ist wertvoll.

Aber diese Leute sind hier und hier gildet unser Rechtsystem und nichts anderes. Wenn sie hier bleiben wollen müssen sie sich diesem Recht unterstellen. Für mich ist dieses auch nicht zur Diskusion stehend.
olga64
olga64
Mitglied

RE: 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 19.02.2020, 20:40:58
 
  1. Nach ihren Belehrungen habe ich nicht gefragt. Sie interessieren mich auch nicht - ich weiß es selber
  2. wir brauchen diese Kulturen... (hähmmm 😡, die Kultur von Frauenunterdrücker, Frauenschläger, Mörder, Rechtsbrechern....) Das wir alle der Staat sind ist ihm nicht bekannt und interessiert ihn nicht. Selbst hier integrierte Neubürger rümpfen über ihn die Nase.
Wollen wir mal eines klarstellen: ich schreibe oder antworte, auch wenn z.B. Sie mich nicht explizit und persönlich fragen - das halte ich schon so, seitdem ich sprechen und schreiben kann. Auch Sie können mich nicht davon abhalten - verschwenden Sie also keine unnötige Energie.
Sie malen sich eine Wunschwelt, die es nie geben wird.

"Kulturen von Frauenunterdrückern usw." - wieder mal die üblichen Verallgemeinerungen unsicherer Menschen und dies an einem Tag, wo mutmasslich ein rechtsradikaler DEUTSCHER seine Kultur auslebte, in dem er 9 ausländische Mitbürger kaltblütig umbrachte (und dazu noch seine Mutter).
Brauchen wir das? Mit jeder hämischen Bemerkung zu "anderen Kulturen" ausgesprochen von Leuten, die das vermutlich gar nicht beurteilen können und wollen, sind deutsche Rechtsradikale einen Schritt weiter bei ihrem Plan, Chaos und Hass in unsere Gesellschaft zu bringen. Olga
RE: 2015: Wieder Ehrenmord an eigener Tochter
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf olga64 vom 20.02.2020, 17:55:07

und dies an einem Tag, wo mutmasslich ein rechtsradikaler DEUTSCHER seine Kultur auslebte, in dem er 9 ausländische Mitbürger kaltblütig umbrachte (und dazu noch seine Mutter).

Schämen sie sich solchen Mord eines Geistesgestörten mit diesem Thema zu verknüpfen.

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