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Schwarzes Brett nur für Beamte (leise rieselt der schnee)

nur für Beamte (leise rieselt der schnee)
geschrieben von ehemaliges Mitglied
DWB (Dienstweihnachtsbaum)-Verordnung für Beamte ...
Begriff:

Ein Dienstweihnachtsbaum (DW darf nur von sachkundigen Personen nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, dass

-der DWB (Dienstweihnachtsbaum) mit seinem unteren der Spitze entgegengesetzten Ende
in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird

-der DWB in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht

-im Umfallbereich des DWB keine zerbrechlichen oder durch umfallende DWB in ihrer
Funktion zu beeinträchtigende Anlagen vorhanden sind


Behandeln der Beleuchtung

Der DWB ist mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Dienststellenleiters zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtung, deren Flammenwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffes mit Flammenwirkung beruht (sogenannte Kerzen), dürfen nur Verwendung finden, wenn

- die Bediensteten über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend unterrichtet sind
- während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung
unterwiesener Beamter mit Feuerlöscher bereitsteht.


Aufführen von Krippenspielen

In Dienststellen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen. In der Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorzusehende Personen notwendig:

- Maria: möglichst weibliche Beamtin oder ähnliche Person
- Josef: älterer Beamter mit Bart
- Kind: kleinwüchsiger Beamter oder Auszubildender
- Esel und Schafe: geeignete Beamte/Beamtin
- Heilige Drei Könige: sehr religiöse Beamte.

Absingen von Weihnachtsliedern

Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter Anleitung eines Vorgesetzten ganz zwanglos nach Dienstgraden geordnet um den DWB auf. Eventuell vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch einen Vorgesetzten in Gestalt eines Weihnachtsmannes an die Untergebenen verteilt werden. Zwar ist bei einer solchen Gelegenheit das Besprechen unerledigter Verfügungen aus dem zu Ende gehenden Arbeitsjahr nicht unbedingt gefordert, jedoch scheint es angebracht, die allgemeine Anwesenheit des Dienstpersonals auch für Dienstgeschäfte zu nutzen.

Vorgenannte Richtlinien der Verordnung sind in geeigneter Weise im entsprechenden Zuständigkeitsbereich bekanntzugeben und einzuhalten.




hafel
hafel
Mitglied

Re: nur für Beamte (leise rieselt der schnee)
geschrieben von hafel
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 19.12.2010, 14:28:46
@ plumpudding: "- Esel und Schafe: geeignete Beamte/Beamtin "

Das benötigte Stroh wird man bestimmt aus einigen Köpfen auspressen können


Hafel
pilli
pilli
Mitglied

Re: nur für Beamte (leise rieselt der schnee)
geschrieben von pilli
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 19.12.2010, 14:28:46
recht zufrieden habe ich in diesem jahr mit meinem weihnachtsgeld emsig trotz rieselnder schneemassen den wirtschaftskreislauf angekurbelt; aber nun bin ich ja tief enttäuscht plum:

nicht mal eine winzige nebenrolle ist für die pensionäre angedacht?

na gut, dann hocke ich mich unter den weihnachtsbaum, hebe flehend die hände zum himmel und bete inbrünstig darum, dass alle diejenigen ohne stroh im kopp, fleissig ihre steuern zahlen, datt ich auch im nächsten jahr noch über reichlich gezahltes weihnachtsgeld jubeln und frohlocken darf...

wenn denn dann vielleicht auch die rolle eines beamteten Weihbischofes noch zu vergeben wäre, der datt jaanze kreppenspiel segnet; datt übernehme ich gerne und gleich!

Ich wör `su jän ens Weihbischof


--
pilli
ingo
ingo
Mitglied

Re: nur für Beamte (leise rieselt der schnee)
geschrieben von ingo
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 19.12.2010, 14:28:46
Als Ex-Beamter sage ich dazu; Ein netter Witz. Diese Verordnung überschwemmt das Internet schon lange. Einen Beweis für die Richtigkeit habe ich nicht gefunden; also lasse ich es bei dem Witz. Sowas müssen die Ostfriesen auch erdulden.

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