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Schwarzes Brett Urteil des Hamburger Landgerichts: GEMA hat wieder mal verloren

Mitglied_5ccaf87
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Urteil des Hamburger Landgerichts: GEMA hat wieder mal verloren
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Dem Antrag der GEMA auf Löschung von mehr als 600 Musikvideos bei YouTube wurde nicht stattgegeben.
Begründung: Die "Antragstellerinnen hätten die Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung nicht hinreichend glaubhaft gemacht"
So lange die GEMA nach jedem verlorenen Prozess die Putzen zur Beseitigung des aufgewirbelten Aktenstaubes noch bezahlen kann, brauchen wir uns um den Bestand der Arbeitsplätze der Mitarbeiter dieses Unternehmens keine ernsthaften Gedanken machen.

Zum Thema GEMA gibt es jetzt sogar schon bei der GEMA angemeldete Songs. Von nun ab muß diese beschränkte Gesellschaft darüber wachen, das diese Titel auch bezahlt werden und die Musiker ihren Teil abbekommen.

Fuck Sony Entertainment - Sid der Liedermacher

Eure Mütter: Der Typ, der bei der GEMA die Titel eintippt...
rolf †
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Re: Urteil des Hamburger Landgerichts: GEMA hat wieder mal verloren
geschrieben von rolf †
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.08.2010, 16:32:33
Die Schlagzeile habe ich auch schon gelesen,

um dann im Artikel zu lesen, daß in der Sache garnicht entschieden wurde!
Der Eilantrag wurde aus rein formalen Gründen zurückgewiesen.

Aus dem Artikel bei heise:

Gericht lehnt Verfügungsantrag der GEMA gegen You Tube ab
Das Landgericht Hamburg hat eine Verfügungsantrag gegen Youtube mangels Dringlichkeit abgewiesen, mit denen Verwertungsgesellschaften um die Gema die Sperrung von zahlreichen Musikvideos erreichen wollte. Die Streitfrage bleibt unterdessen offen. Das Gericht erklärte aber, es spreche viel dafür, dass der Gema "prinzipiell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch zusteht".
Mitglied_5ccaf87
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Re: Urteil des Hamburger Landgerichts: GEMA hat wieder mal verloren
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf rolf † vom 27.08.2010, 16:39:47
Du hast schon recht, aber hier geht es doch um etwas anderes. Die GEMA hat doch Anwälte und ich meine sogar welche, die auch ihr Handwerk verstehen. Diese GmbH macht aber nichts anderes als andere zu verklagen. Glaubst du nicht, das die Richter auch mal die Nase voll haben und sobald sie davon hören sich fragen: Die schon wieder, was wollen die denn jetzt? Wir sind doch nicht allein nur für die da! Oder siehst du das anders?

Wenn ein Antragsteller eine Eil-Verfügung erklagen will, so kann das Gericht nur über die Rechtmäßigkeit der Verfügung urteilen und hat festgestellt, das es keinen Grund dafür gibt. Andernfalls steht ja noch gar nicht fest, wie ein zukünftiges Urteil lauten kann. Ich denke mal das die dortigen Richter erstmal die Frage klären wollen, weshalb die GEMA vor einiger Zeit die Verhandlungen mit YouTube abgebrochen hat und die Wiederaufnahme verlangen.
rolf †
rolf †
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Re: Urteil des Hamburger Landgerichts: GEMA hat wieder mal verloren
geschrieben von rolf †
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.08.2010, 20:24:41
Bei Gericht verteilt die Geschäftsstelle die Fälle an die Richter und die urteilen nach geltendem Recht,
dabei spielt es keine Rolle, ob sie die Nase voll haben, oder nicht.
Bei der Ablehnung des Eilverfahrens wurde doch schon angedeutet, daß die GEMA im Hauptverfahren Aussicht auf Erfolg haben wird.
Ich wollte ja noch einen Link zur Zeitung mit den vier Buchstaben einstellen, aber die Schlagzeile war sogar denen zu blöd.

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