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Schwarzes Brett Vorsorgevollmacht nur mit Notar?

ekaterina
ekaterina
Mitglied

Vorsorgevollmacht nur mit Notar?
geschrieben von ekaterina
Ich möchte eine Vorsorgevollmacht erstellen und habe mal im Internet nachgesehen. Dabei bin ich auf die Frage gestossen, ob es nur gültig ist, wenn es notariell beglaubigt ist. Kann man auch andere Stellen zur Beglaubigung heranziehen? Hat jemand damit Erfahrung?
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ekaterina
Medea
Medea
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Re: Vorsorgevollmacht nur mit Notar?
geschrieben von Medea
als Antwort auf ekaterina vom 21.11.2009, 21:57:55
Meine Eltern hatten mir eine Vorsorgevollmacht und eine Generalvollmacht ausgestellt, beglaubigt durch eine Notarin. Die wichtigere ist die Generalvollmacht über den Tod hinaus, damit gibt es später keinerlei Schwierigkeiten in welchen Angelegenheiten auch immer.

Auch meine Freundin, die ich zwei Jahre bis zu ihrem Tode begleitet habe, gab mir für die Regelung aller anfallenden Sachen eine Generalvollmacht, ebenfalls beglaubigt durch eine Notarin. Es gab keinerlei Schwierigkeiten später, auch nicht mit den Ämtern.

Wenn ich mich recht erinnere, lag die Notargebühr
bei rund 100 Euro.

M.
Re: Vorsorgevollmacht nur mit Notar?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ekaterina vom 21.11.2009, 21:57:55
ekaterina, das sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, bonner talweg 177, 53129 bonn hat eine verfügung herausgebracht, die gegen eine schützgebühr von 1,50 € zzgl. porto bestellt werden kann. sinnvoll ist es, dass die unterschrift eines arztes erfolgt und der bevollmächtigten und/oder eine ersatzbevollmächtigten person unterschreibt.

mir ist nicht bekannt, dass ein notar diese unterschriften bestätigen muss, denn damit gäbe es ja ein neues problem. stirbt der bevollmächtigte vor dir, müsste wieder ein neuer vertrag geschlossen werden.


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plumpudding
sissismam
sissismam
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Re: Vorsorgevollmacht nur mit Notar?
geschrieben von sissismam
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 21.11.2009, 22:33:29
ich weiss nicht, ob das in den bundesländern verschieden ist, aber hier (NRW) ging das über das amtsgericht.
musste beim amtsgericht einen antrag stellen, und die herren kamen sogar ins haus (weil mein vater da schon nicht laufen konnte). die gebühr betrug 15,- euro
lg
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sissismam
ekaterina
ekaterina
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Re: Vorsorgevollmacht nur mit Notar?
geschrieben von ekaterina
als Antwort auf Medea vom 21.11.2009, 22:28:41

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ekaterina
Vielen Dank für die prompte Antwort, Dein Beitrag hat mir sehr geholfen, ich werde mich mit meinem Mann beraten, der von der ganzen Sacge allerdings nichts wissen will. Unsere älteste Tochter habe ich angesprochen und sie ist auch bereit als Bevollmächtigte eingesetzt zu werden.Nach meiner Meinung wäre es gut wenn wir als Eheüaar sie einsetzen würden.
Danke allen, die mir geantwortet haben.
Ekaterina

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