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Schwarzes Brett Wer kann mir seine Erfahrungen in Erbangelegenheiten mitteilen ?

hitze
hitze
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Wer kann mir seine Erfahrungen in Erbangelegenheiten mitteilen ?
geschrieben von hitze
--
h
Meine drei neffen wurden von ihrer Erbtante zu je einem drittel als Erbe eingesetzt. Nun ist einer der "drei" vor der Erblasserin verstorben. Erben nun die Kinder des verstorbenen Neffen, oder wird das Erbe unter den noch verbleibenden Neffen geteilt. Die Erblasserin hatte keine weiteren Folgeerben eingesetzt. Der Erbstreit zieht sich nun schon ein Jahr hin und ist mittlerweile vor Gericht. Was glaubt Ihr ist die Rechtslage, oder hat einer von Euch einen Präzidentfall erlebt. Würde mich über Eure Mitteilungen freuen. Vielen Dank.
Hitze
Linta
Linta
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Re: Wer kann mir seine Erfahrungen in Erbangelegenheiten mitteilen ?
geschrieben von Linta
als Antwort auf hitze vom 05.10.2008, 22:35:54

Ich / Wir habe/n das in Leipzig grad hinter uns gebracht und ging der entsprechende Erbteil in dem Falle an die Kinder der Verstorbenen.

Bei uns verläuft sowas ganz reibungslos, niemals gäbe
es in meiner Familie dieserhalb Probleme. Ich würde eher auf alles verzichten bevor ich meine Familie vor Gericht
zerren würde.

n.
rolf †
rolf †
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Re: Wer kann mir seine Erfahrungen in Erbangelegenheiten mitteilen ?
geschrieben von rolf †
als Antwort auf hitze vom 05.10.2008, 22:35:54
Tote können nicht erben, also erben die beiden Überlebenden.
--
rolf

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susannchen
susannchen
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Re: Wer kann mir seine Erfahrungen in Erbangelegenheiten mitteilen ?
geschrieben von susannchen
als Antwort auf rolf † vom 05.10.2008, 23:59:04
Nein, die Nachkommen des Toten erben!
--
susannchen
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Wer kann mir seine Erfahrungen in Erbangelegenheiten mitteilen ?
geschrieben von rolf †
als Antwort auf susannchen vom 06.10.2008, 00:02:38
Nur bei der gesetzlichen Erbfolge, nicht beim Testament.
Ich würde es allerdings wie ninna halten, aber das entspricht nicht der Gesetzeslage, ist also anfechtbar.
--
rolf
Linta
Linta
Mitglied

Re: Wer kann mir seine Erfahrungen in Erbangelegenheiten mitteilen ?
geschrieben von Linta
als Antwort auf rolf † vom 05.10.2008, 23:59:04

Nein Rolf,

in dem hier vorliegenden Fall würden die noch lebenden
Neffen je 1/3 erhalten und das andere Drittel geht an
die Kinder des verst. Neffen.

n.

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dutchweepee
dutchweepee
Mitglied

offtopic frage:
geschrieben von dutchweepee
als Antwort auf Linta vom 06.10.2008, 00:14:08
ich habe auch diverse tanten. was unterscheidet eigentlich eine erbtante von normalen tanten? was muss eine tante machen, um zur erbtante befördert zu werden?
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: offtopic frage:
geschrieben von rolf †
als Antwort auf dutchweepee vom 06.10.2008, 00:23:48
Sie muß was zu vererben haben und darf keine Kinder haben.
--
rolf
baerliner
baerliner
Mitglied

Re: Wer kann mir seine Erfahrungen in Erbangelegenheiten mitteilen ?
geschrieben von baerliner
als Antwort auf rolf † vom 06.10.2008, 00:11:59
Nur bei der gesetzlichen Erbfolge, nicht beim Testament.
Ich würde es allerdings wie ninna halten, aber das entspricht nicht der Gesetzeslage, ist also anfechtbar.
--
rolf
geschrieben von rolf


Rolf hat Recht, wie man im Netz nachlesen kann:

Urteil zu: Erbschaftseinsetzung Vorversterben Ersatzerbe

Ist ein vom Erblasser als Erbe eingesetztes Kind bereits vor dem Erbfall verstorben, treten nach der Auslegungsregel des § 2069 BGB dessen Kinder an seine Stelle, soweit der Erblasser nichts Abweichendes verfügt hat. Diese Auslegungsregel gilt jedoch nur für Abkömmlinge des Erblassers. Sie kann nicht - auch nicht analog - angewandt werden, wenn der Erblasser nicht Abkömmlinge, sondern andere nahe Verwandte als Erben eingesetzt hat.
geschrieben von http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/erbschaftseinsetzung-vorversterben


Es erben also nur die beiden überlebenden im Testament eingesetzten Neffen. Die Kinder des dritten gehen leer aus.

--
baerliner
dutchweepee
dutchweepee
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Re: offtopic frage:
geschrieben von dutchweepee
als Antwort auf rolf † vom 06.10.2008, 00:29:14
((( ...in unserer familie haben alle kinder - auch die tanten - nur die onkels nicht.

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