Forum Allgemeine Themen Schwarzes Brett Wer kann mir seine Erfahrungen in Erbangelegenheiten mitteilen ?

Schwarzes Brett Wer kann mir seine Erfahrungen in Erbangelegenheiten mitteilen ?

EehemaligesMitglied58
EehemaligesMitglied58
Mitglied

Re: offtopic frage:
geschrieben von EehemaligesMitglied58
als Antwort auf dutchweepee vom 06.10.2008, 11:52:37
Na dutch, da haste eben keine erbtante, sondern nen erbonkel.
Geschlecht ist doch egal, hauptsache das erbe ist reichlich.
--
gram
ursula_j
ursula_j
Mitglied

Re: offtopic frage:
geschrieben von ursula_j
als Antwort auf EehemaligesMitglied58 vom 06.10.2008, 12:00:04
Wer erbt denn dann, wenn nur es nur einen verstorbenen Neffen gibt, der Nachkommen hat?
--
ursula_j
Re: offtopic frage:
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf dutchweepee vom 06.10.2008, 00:23:48
ich kann dich ja adoptieren, dann erbst du von mir das alte silber - den rest verprass ich vorher selbst. ich warte immer noch auf den mann mit dem 8-familien-haus.
--
plumpudding

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Linta
Linta
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Re: offtopic frage:
geschrieben von Linta
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 06.10.2008, 18:45:51

(...und sie hatten kein Geld und nix und er gab
ihr die Hand und alles..........)

n.
liwo63
liwo63
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Re: Wer kann mir seine Erfahrungen in Erbangelegenheiten mitteilen ?
geschrieben von liwo63
als Antwort auf hitze vom 05.10.2008, 22:35:54
Hallo...das Erbe des verst. Neffen geht an die leiblichen Kinder. Gruß von Liwo63
--
liwo63
baerliner
baerliner
Mitglied

Re: Wer kann mir seine Erfahrungen in Erbangelegenheiten mitteilen ?
geschrieben von baerliner
als Antwort auf liwo63 vom 07.10.2008, 11:42:49
Nein, Liwo,

wie Rolf schon sagte und ich mit einer Fundstelle im Netz belegt habe, erben bei testamentarischer Verfügung nur die lebenden Neffen.
--
baerliner

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hitze
hitze
Mitglied

Re: Wer kann mir seine Erfahrungen in Erbangelegenheiten mitteilen ?
geschrieben von hitze
als Antwort auf baerliner vom 07.10.2008, 12:42:29

--
hitze
Hallo ihr lieben, vielen Dank für Eure Hilfe. Ich war zwei Tage verreist, konnte deshalb erst jetzt eure Mitteilungen lesen.
Lieber baerliner, besonders dein "Linktipp" versprach sehr viel. Leider konnte ich die entsprechende Seite nicht mehr aufrufen(nicht mehr vorhanden). Vielleicht kannst du mir sonst noch einen Tipp geben. Im Voraus vielen Dank.
hitze
Mitglied_facb5a0
Mitglied_facb5a0
Mitglied

Re: offtopic frage:
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ursula_j vom 06.10.2008, 18:42:55
Das regelt § 1925 im BGB. Ich denke mal es erben die Erben 3. Ordnung
--
frank
baerliner
baerliner
Mitglied

Re: Wer kann mir seine Erfahrungen in Erbangelegenheiten mitteilen ?
geschrieben von baerliner
als Antwort auf hitze vom 07.10.2008, 15:04:00
Dass die Seite nicht über den Linktipp angezeigt werden kann, liegt daran, dass die Software hier ein sog. redirect macht.

Bitte setze die folgende Webadresse direkt ins Adressfeld Deines Browsers:

http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/erbschaftseinsetzung-vorversterben-ersatzerbe.htm

Dann erfährst Du alles, auch das Aktenzeichen des Urteils.
--
baerliner
hitze
hitze
Mitglied

Re: Wer kann mir seine Erfahrungen in Erbangelegenheiten mitteilen ?
geschrieben von hitze
als Antwort auf baerliner vom 07.10.2008, 16:39:30

--
hitze
Vielen Dank für Deine Hilfe, Du hast mir mit dem Linktipp sehr geholfen.
Einen Gruß aus Köln schickt Dir
hitze

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