Forum Kunst und Literatur Sonstiges Anzahlung imVersandhandel

Sonstiges Anzahlung imVersandhandel

ankama
ankama
Mitglied

Re: Anzahlung imVersandhandel
geschrieben von ankama
als Antwort auf olga64 vom 29.07.2013, 16:23:21
Hallo, olga64,

das Unternehmen hat mir inzwischen zweimal geschrieben und den Sachverhalt erklärt. Ab einer bestimmten Höhe müssen alle Kunden, im Sinne der Gleichbehandlung, eine Anzahlung leisten.

Ich akzeptiere das, die Firmen müssen sich auch absichern. Einige gibt es ja bereits nicht mehr. Vielleicht waren sie u. a. zu vertrauensselig, wer weiß.

Ich wünsche Dir noch eine schöne Woche, nicht zu heiß!

ankama
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ankama
Mitglied

Re: Anzahlung imVersandhandel
geschrieben von ankama
als Antwort auf ehemaligesMitglied41 vom 29.07.2013, 19:32:42
Wie recht Du hast, liebe ein_laecheln_fuer_dich!

LG ankama
ehemaligesMitglied41
ehemaligesMitglied41
Mitglied

Re: Anzahlung imVersandhandel
geschrieben von ehemaligesMitglied41
…vielleicht sollte ich noch darauf hinweisen, dass viele Onlinehändler, auch Versandhäuser, von der gesetzlichen Regelung gemäß § 357 BGB Gebrauch machen.
Bei den meisten großen Versandhäusern waren wir es gewohnt,


dass die Rücksendungen immer
Kostenlos sind, dies ist eine Kulanzregelung zugunsten des Käufers.


Zusammenfassung bisheriger Gesetze/Urteile

• Beim Kaufpreis von 40 Euro oder mehr müssen beim Widerruf die Versandkosten in beide Richtungen komplett erstattet werden

• Liegt der Kaufpreis unter 40 Euro, sind die Hinsendekosten immer zu erstatten.
Die Rücksendekosten können auf den Käufer abgewälzt wurde, sofern es vertraglich vereinbart wurde, und der Käufer vor dem Kauf darauf ausdrücklich hingewiesen wurde.


Versandkosten

....ein_lächeln.._

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multifit
multifit
Mitglied

Re: Anzahlung imVersandhandel
geschrieben von multifit
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 29.07.2013, 10:29:14
Mensch Hinterwäldler, solche Probleme mit Anzahlung oder Vorkasse kannte ich
noch nie, erst hier habe ich dies erfahren, für mich ein Novum !
Kopfschüttel...

Wir bestellen seit vielen Jahrzenten völlig wahllos bei mehreren Versand-
häusern,egal um welchen Betrag es sich handelt, von einer Vorkasse habe ich erst hier im ST erfahren.
Ob datt nun eine einfache Kaffeemaschine ist, oder aber einen etwas teueren
Kühlschrank, wenn es nicht mit Pay Pal funktioniert, dann halt immer
auf Rechnung problemlos. Erst in der vergangenen Woche habe ich einen
wirklich sauteuren Teppich (wir haben renoviert) gegen Rechnung gekauft.
Teppich war 2 Tage nach Bestellung geliefert, bezahlen muß ich aber erst
in 14 Tagen. Geht doch.....

Ich verstehe die ganze Sache mit Anzahlung und Vorkasse überhaupt nicht und
will ich auch nicht verstehen, weil ich so etwas noch nie erlebt habe.

Beste Grüße
olga64
olga64
Mitglied

Re: Anzahlung imVersandhandel
geschrieben von olga64
als Antwort auf ankama vom 29.07.2013, 22:07:18
Stimmt - viele Versandhändler (Neckermann, Quelle) gibt es nicht mehr aber hauptsächlich, weil sie die Online-Aktivitäten zu lange verschlafen haben und dachten, mit dem veralteten Katalogversand würden nach wie vor viele Kunden bestellen wollen.
Ich kaufe z.B. gerne bei Ikea online - diese liefern grundsätzlich per Nachnahme. Ist aber nicht schlimm, der Versandtag wird per E-Mail avisiert, dann kann ich cash vorher besorgen, bzw. per EC-Karte auf der Post bezahlen. Wenn ich etwas wirklich möchte und denke, ich bekomme es nur von einer bestimmten Firma und dies auch noch günstig, ist mir die Zahlungsweise egal - irgendwann muss ich ja immer bezahlen ob nun gleich oder nach einigen Wochen. Olga
ankama
ankama
Mitglied

Re: Anzahlung imVersandhandel
geschrieben von ankama
als Antwort auf olga64 vom 30.07.2013, 16:09:34
@ olga64

Die Mitarbeiter des Versandhauses und ich haben inzwischen einen freundlichen Mail-Verkehr geführt.

Es wurde mir in netter Weise meine Verunsicherung genommen. Und es kam sogar noch ein extra Dankschreiben für meine Anzahlung.

Es wird ja auch immer wieder von Betrügereien berichtet und zu Vorsicht ermahnt.

Heute bekam ich z.B. eine Mail von der Deutschen Bank, dass meine PIN für Telefon-Banking nicht mehr sicher sei usw. Ich war noch nie Kunde bei der Deutschen Bank und habe noch nie Telefon-Banking praktiziert. Also habe ich sofort die Löschen-Option gewählt.

Und Du hast von IKEA schon Sachen schicken lassen? Ich dachte, da muss man alles abholen.

LG ankama

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heide †
heide †
Mitglied

Re: Anzahlung imVersandhandel
geschrieben von heide †
als Antwort auf ankama vom 30.07.2013, 22:43:54
Hallo Ankama, dann nenne doch freundlicherweise mal das Versandhaus, das sich auf freundlichen eMail-Verkehr einlässt.

Heide
Allegra
Allegra
Mitglied

Re: Anzahlung im Versandhandel
geschrieben von Allegra
als Antwort auf heide † vom 30.07.2013, 23:00:38
Anzahlung im Versandhandel kenne ich bisher nicht.
Der alte Grundsatz lt. § 433 Abs. 1 BGB gilt noch immer:
Erst die Ware, dann das Geld.
Im Onlinehandel hat sich die Vorauskasse durchgesetzt, d.h. der Käufer muß in Voleistung treten, wodurch das Geschäftsrisiko auf ihn übergeht.
Anzahlung - auch bei größeren Beträgen (Globetrotter, Hess Natur etc.) mußte ich bisher nicht leisten, würde ich auch nicht.
Allegra
ehemaligesMitglied41
ehemaligesMitglied41
Mitglied

Re: Anzahlung im Versandhandel
geschrieben von ehemaligesMitglied41
als Antwort auf Allegra vom 30.07.2013, 23:55:56
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

geschrieben von § 433 BGB


Erst die Ware, dann das Geld,

das steht so nicht im Gesetz Allegra.

Vielmehr ist es eine Gegenseitigkeit.

Im Übrigen hat jeder Verkäufer das Recht Bedingungen in seine AGBs aufzunehmen, so u.a. eine komplette Vorauszahlung oder auch eine Teilzahlung.

Bedingung: "...sie dürfen das Gesetzt nicht brechen..."

Viele kleine Onlinehändler schließen sich immer mehr den Trusted Shops an, wodurch die Einkäufe durch Käuferschutz abgesichert sind.

Schließlich sollte man ganz einfach mal in sich gehen und überlegen, warum es zu Vorauszahlungen kommt.
Ganz sicher ist damit nicht jeder persönlich gemeint, doch auch die sehr schlechte Zahlungsmoral vieler Kunden zwingt ganz einfach den Händler, sich abzusichern.

Es kann nicht sein, dass sich nur ein Vertragspartner in Sicherheit fühlen will.

Wer ehrliche Kaufabsichten hat, dem ist es doch egal, der zahlt und fertig.

…ein_lächeln_..
Drachenmutter
Drachenmutter
Mitglied

Re: Anzahlung im Versandhandel
geschrieben von Drachenmutter
Wenn ich bei einem Onlineversand als Neukundin bestelle, dann schaue ich, ob bei der Bezahlart die Nachnahme möglich ist, wenn auf Rechnung nicht vorgesehen ist. Bei der Erstbestellung zahle ich dann per Nachnahme und ab der zweiten Bestellung dann per Vorkasse, wenn ich mit der ersten Lieferung zufrieden war. Kleiner Test muss sein.

Manch ein Onlineversand handhabt es ja auch so, dass nur bei der ersten Bestellung in Vorkasse gegangen werden muss und danach über Rechnung bezahlt werden kann. So möchte sich halt jeder absichern.

Wird allerdings weder die Zahlung auf Rechnung, noch per Nachnahme angeboten und es wird grundsätzlich Vorkasse verlangt, dann verzichte ich bei einem mir unbekannten Versand lieber auf die Bestellung.

LG,
woelfin

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