Forum Soziales und Lebenshilfe Soziales Befreiungsantrag für Zuzahlungen bei der Krankenkasse

Soziales Befreiungsantrag für Zuzahlungen bei der Krankenkasse

aina
aina
Mitglied

Befreiungsantrag für Zuzahlungen bei der Krankenkasse
geschrieben von aina
Heute habe ich schon für eine Grundsicherungsempfängerin einen Befreiungsantrag für Zuzahlungen gestellt. Sie geht immer zur gleichen Apotheke, die Zahlungsnachweise bekommt man dort. Bei solch kleiner Rente und Grundsicherung sind die Zuzahlungsgrenzen (bei chronischer Erkrankung nur 1%) schnell erreicht. Es ging hier um Zuzahlungen zu einer Zahnarztrechnung. Wenn jemand hohe Zahlungen hat, ist ein solcher Antrag empfehlenswert.
ehemaligesMitglied41
ehemaligesMitglied41
Mitglied

Re: Befreiungsantrag für Zuzahlungen bei der Krankenkasse
geschrieben von ehemaligesMitglied41
als Antwort auf aina vom 12.06.2015, 15:31:36
@ aina,

wie du schon richtig erwähnt hast, liegen die Zuzahlungsgrenzen bei chronisch Kranken bei 1 % des Bruttoeinkommens.

Es sind auch sonstige Einkünfte zu berücksichtigen.

Der Betroffene hat 2 Möglichkeiten:

entweder er geht in Vorableistung mit 1 % und ist dann das ganze Jahr über zuzahlungsbefreit oder man sammelt die ganzen Rechnungen, schickt sie an die Krankenkasse und die erstattet den Mehrbetrag zurück.

Den Antrag auf teilweise Zuzahlungsbefreiung stellt der Hausarzt, aber das nur 1 Mal, da ja eine chronische Erkrankung nicht heilbar ist.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, wenn Rentner durch Zusatzrenten oder Einkommen eine Steuererklärung abgeben müssen, diese Kosten von der Steuer abzusetzen. Beides geht nicht.

Bei Zuzahlungen von Zahnarztrechnungen ist Vorsicht geboten, da nicht jede Kasse Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen auch nur teilweise erstattet.

Hier sollte man vorab mit der Krankenkasse Rücksprache halten. In dem Heil-und Kostenplan sind ja alle Leistungen aufgeführt.

Im Übrigen möchte ich noch darauf hinweisen, dass, wenn Patienten auf teure Originalmedikamente bestehen, die Preisdifferenz immer vom Versicherten getragen werden muss.

Also, ein Freifahrtschein ist das Ganze nicht, da es sich bei der 1 % Regelung ausschließlich um verschreibungspflichtige Medikamente handelt.

Vielmehr sollten sich die Betroffenen Gedanken darüber machen, ob sie nicht doch bei freiverkäuflichen Medikamenten eine Versandapotheke in Anspruch nehmen.

Meine Erfahrungen damit sind sehr, sehr gut, seit mehr als 20 Jahren.

In der Apotheke vor Ort hole ich nur unaufschiebbare Medikamente.

Eine richtige Beratung erfolgt meistens nicht.

Oft wird gesagt: „…. das Medikament wird sehr gerne genommen..“.

Außerdem habe ich festgestellt, dass die Apotheken nur eine geringe Auswahl der Hersteller freiverkäuflicher Medikamente haben, will sagen, wo viel Geld zu verdienen ist.

Im Zweifel, ob ich ein Medikament vertrage, frage ich lieber meinen Arzt, der empfiehlt mir dann ggf. auch ein Medikament.

ein_lächeln_
aina
aina
Mitglied

Re: Befreiungsantrag für Zuzahlungen bei der Krankenkasse
geschrieben von aina
als Antwort auf ehemaligesMitglied41 vom 12.06.2015, 19:08:55
@ aina,

Es besteht aber auch die Möglichkeit, wenn Rentner durch Zusatzrenten oder Einkommen eine Steuererklärung abgeben müssen, diese Kosten von der Steuer abzusetzen. Beides geht nicht.

ein_lächeln_
geschrieben von ein_laecheln_fuer_dich


Die Höhe der abzugsfähigen Kosten ist dann die Höhe der eigenen Zuzahlungen und die nicht erstattungsfähigen Beträge. Hinzurechnen kann man auch Fahrtkosten zum Arzt, Therapien oder zur Apotheke. Bei Merkzhueichen "G" im Schwerbehindertenausweis oder bei 80 GdB sind 3.000 km pauschal ansetzber (900 €). Leider wird eine zumutbare Eigenbelastung durch die Finanzämter angerechnet, so dass sich das steuerlich oft nicht auswirkt. Hallo ein_lächeln , wohlweislich hast Du von "Rentnern" gesprochen, die aufgrund der niedrigen Renten (nur Renten) kaum in den Genuß kommen, eine Steuererklärung abzugeben. Es ist nicht unangenehm, wegen Vermietung, Zusatzrente oder PV-Anlage Steuern zu bezahlen.

Anzeige

olga64
olga64
Mitglied

Re: Befreiungsantrag für Zuzahlungen bei der Krankenkasse
geschrieben von olga64
als Antwort auf aina vom 15.06.2015, 08:39:37
Also - als Genuss habe ich die Abgabe meiner Steuererklärung noch nie empfunden, zumal sie ja vierteljährliche Vorauszahlungen der Steuern beinhaltet.
Aber es stimmt natürlich - auch ich sehe das so: wer mehr hat, soll mehr geben.
Übrigens die zumutbare Eigenbelastung beträgt 6% vom Netto-Einkommen. Alles war darunter liegt an Zusatzkosten,erkennen die Finanzämter nicht an - ist aber auch gerecht, wie ich finde. Olga
aina
aina
Mitglied

Re: Befreiungsantrag für Zuzahlungen bei der Krankenkasse
geschrieben von aina
als Antwort auf olga64 vom 15.06.2015, 16:31:41
Also - als Genuss habe ich die Abgabe meiner Steuererklärung noch nie empfunden,..... Olga


beim Genuss dachte ich eher an die damit verbundenen Einnahmen...
Die Rentenreform 2005 ist ein ganz übler Trick, um den Kreis der "Steuerkunden" durch die Rentner zu erweitern. Da wird die Besteuerung stufenweise angehoben, zum Schluß trifft es alle, die noch eine einigermaßen erträgliche Rente bekommen, auch ohne Zusatzeinnahmen. Auch jetzt sind die jährlichen Anpassungen seit 2005 bereits mit 100% steuerpflichtig. Allerdings denkt Schäuble eher an seine schwarze Null, anstatt durch Anhebung der Grundfreibeträge den künftigen Rentnern und kleinen Lohnempfängern die Butter auf dem Brot zu lassen.
olga64
olga64
Mitglied

Re: Befreiungsantrag für Zuzahlungen bei der Krankenkasse
geschrieben von olga64
als Antwort auf aina vom 15.06.2015, 17:15:33
DAs ist einfach nur unfair, wenn Sie nur die Hälfte der Wahrheit schreiben. Ich beziehe seit Juli 2009 Rente - diese wird zu 58% steuerlich herangezogen. Allerdings habe ich auch Freibeträge (z.B. wegen einer Eigentumswohnung, die vermietet ist) - die natürlich abgezogen werden. Den Rest versteuere ich - daran bin ich gewöhnt, da ich ja seit vielen Jahrzehnten für mein Einkommen Steuern bezahle und dies auch richtig finde.
Im Gegenzug kann seit 2005 der Beitrag zur Renten- und Krankenversicherung von der Steuer in Abzug gebracht werden, was bei Berufstätigen eine gute Sache ist. DAs sollten Sie schon erwähnen, bevor Sie wieder mal einen Politiker angreifen möchten.
M.W. wurde auch die Besteuerung der Renten noch von der rot-grünen Regierungsmannschaft installiert - Schäuble war damals kein Finanzminister.
Die meisten Rentner mit einer Durchschnittsrente bezahlen nach wie vor keine Steuern, was ja auch richtig ist. Olga

Anzeige

aina
aina
Mitglied

Re: Befreiungsantrag für Zuzahlungen bei der Krankenkasse
geschrieben von aina
als Antwort auf olga64 vom 15.06.2015, 18:11:47
DAs ist einfach nur unfair, wenn Sie nur die Hälfte der Wahrheit schreiben. Ich beziehe seit Juli 2009 Rente - diese wird zu 58% steuerlich herangezogen. Allerdings habe ich auch Freibeträge (z.B. wegen einer Eigentumswohnung, die vermietet ist) - die natürlich abgezogen werden. Den Rest versteuere ich - daran bin ich gewöhnt, da ich ja seit vielen Jahrzehnten für mein Einkommen Steuern bezahle und dies auch richtig finde.
Im Gegenzug kann seit 2005 der Beitrag zur Renten- und Krankenversicherung von der Steuer in Abzug gebracht werden, was bei Berufstätigen eine gute Sache ist. DAs sollten Sie schon erwähnen, bevor Sie wieder mal einen Politiker angreifen möchten.
M.W. wurde auch die Besteuerung der Renten noch von der rot-grünen Regierungsmannschaft installiert - Schäuble war damals kein Finanzminister.
Die meisten Rentner mit einer Durchschnittsrente bezahlen nach wie vor keine Steuern, was ja auch richtig ist. Olga


Muß ich das mit der halben Wahrheit verstehen? Die steuerpflichtigen Rentenanteile kann man in meinem Linkanhang nachlesen, und dass Verluste aus den Einkunftsarten steuerlich abgezogen werden ist allgemein bekannt. Sozialversicherungsbeiträge und andere Vorsorgeaufwendungen konnten schon immer geltend gemacht werden, allerdings beschränkt genauso heute wie früher.
Steuern sind nicht besonders beliebt aber notwendig. Allerdings kann man schon überlegen, weshalb Kleinverdiener knapp oberhalb des Existenzminimums zur Kasse gebeten werden während hohe Einkommensklassen ihr Kindergeld über die Steuer verdoppeln können und riesige Kapitaleinkünfte einem besonders schonenden Steuersatz unterliegen.

Es ist für mich vollkommen egal, welche Regierungsmannschaft irgendetwas installiert hat. Maßgebend ist, dass derzeit Verantwortliche an Dingen festhalten, welche verbesserungswürdig und -fahig sind. Man kann an einer schwarzen Null kleben bleiben, auch wenn es durchs Dach regnet, schade nur, dass dabei eine Masse der Mitmenschen nass wird.
olga64
olga64
Mitglied

Re: Befreiungsantrag für Zuzahlungen bei der Krankenkasse
geschrieben von olga64
als Antwort auf aina vom 16.06.2015, 14:39:18
Sie haben übersehen, dass die Besteuerung der Renten seinerzeit vom Bundesverfassungsgericht angeordnet wurden. Bis dahin waren nämlich nur Beamtenpensionen steuerpflichtig - dies stand konträr zum Gleichbehandlungsgrundsatz. Als Äquivalent wurden damals auch die Absetzbarkeit der KV- und RV-Beiträge von der jeweiligen Einkommenssteuer verfügt.
Wenn Sie gegen die sog. "schwarze Null" lästern: möchten Sie wirklich, dass Ihre Nachkommen mit noch mehr Staatsschulden belastet werden als diese heute schon vorhanden sind? Es ist richtig, dass im Grundgesetz verankert wurde, dass Deutschland sich nicht weiter verschulden darf - denken Sie doch einfach mal an die Menschen, die Ihnen nachfolgen werden und nicht immer nur an sich. Olga
aina
aina
Mitglied

Re: Befreiungsantrag für Zuzahlungen bei der Krankenkasse
geschrieben von aina
als Antwort auf olga64 vom 16.06.2015, 16:06:16
Inzwischen sind wir weit vom eigentlichen Thema weg, also wollen wir - ich wenigstens - nicht weiter über steuerpflichte Ertragsanteile der Renten vor 2005 und sonstigem Steuerkram diskutieren, ok?

Die Zuzahlungsregelung bei hohen Belastungen empfand ich als sinnvoll, wenn die Krankenkasse schon im Januar eine Befreiungsausweis ausgesellt hat, um dann die ermittelten Zuzahlungsbeträge monatlich abzubuchen. Hierzu mussten lediglich aktuelle Einkommensnachweise eingereicht werden. Bei Dialysefahrten beispielsweise wäre eine andere Lösung kaum denkbar, weil sich das doch zu recht hohen Kosten summiert, die man selbst aus normalem Einkommen nur mühsam vorlegen kann.
olga64
olga64
Mitglied

Re: Befreiungsantrag für Zuzahlungen bei der Krankenkasse
geschrieben von olga64
als Antwort auf aina vom 16.06.2015, 17:42:35
Sorry - kann dabei nicht mitreden. Ich bin seit Jahrzehnten privat krankenversichert und habe keine Zuzahlungen, auch nicht bei Medikamenten, Massagen usw.. Meine KV basiert auf einem völlig anderen Modell als die gesetzlichen Versicherungen.
Sie ist natürlich teurer als die gesetzliche Versicherung, die ja z.B. bei einer Rente von monatlich 1.500.-- Euro nur ca 135.-- Euro beträgt. Olga

Anzeige