Forum Soziales und Lebenshilfe Soziales Die 75 - Prozent - Regelung für Jugendliche, die in einer Berufsausbildungszeit stationär vom Jugendamt begleitet werden

Soziales Die 75 - Prozent - Regelung für Jugendliche, die in einer Berufsausbildungszeit stationär vom Jugendamt begleitet werden

olga64
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RE: Die 75 - Prozent - Regelung für Jugendliche, die in einer Berufsausbildungszeit stationär vom Jugendamt begleitet werden
geschrieben von olga64
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.09.2020, 18:05:21

Mir ergeht es ähnlich wie Karl, dass ich aus eigenem Wissen nicht allzu viel zum Thema beitragen kann. Ich finde es aber interessant und habe in den letzten Tagen darüber nachgedacht.
Angenommen, so ein junger Mensch zieht aus einem Heim aus und sucht sich selbst eineWohnung und muss sich selbst verpflegen und "unterhalten" - wäre das wirklich billiger als in den Heimstrukturen? Wenn so ein junger Mensch volljährig ist, kann er doch jederzeit dort wohnen und leben, wo er oder sie möchte.
Aber diese Heime dürften ja neben Unterkunft und Essen auch noch anderes bieten: z.B. die Versorgung allgemein wie Wäsche usw. und natürlich die gewohnte Gemeinschaft.
Ausserdem nehme ich an,dass solche Menschen, die noch in Ausbildung sind, auch Anspruch auf ihr Kindergeld haben - das müsste man dann addieren zu dem Azubi-Gehalt, abzüglich KOsten an das Heim plus Kindergeld.
Wenn jemand im Elternhaus wohnen bleibt, dürfte das Kindergeld den Eltern zufliessen, nehme ich an.
Wie das heute in den Familien gemacht wird, kann man sicher nicht pauschal beurteilen. Da dürften wohlhabende Haushalte anders rechnen als solche, wo Geld immer knapp ist.
Vielleicht weiss ja jemand wirklich besser um die Details  - wäre interessant. Olga

olga64
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RE: Die 75 - Prozent - Regelung für Jugendliche, die in einer Berufsausbildungszeit stationär vom Jugendamt begleitet werden
geschrieben von olga64
als Antwort auf ingo vom 02.09.2020, 12:31:23
Ich darf auch daran erinnern, dass es für uns selbstverständlich ist, dass sich alte Menschen an den Heimkosten beteiligen und nur ein Taschengeld bekommen. Auch wenn ich keinen direkten Vergleich zu Haftanstalten ziehen will, ist es für uns auch selbstverständlich, dass Häftlinge,die arbeiten, Geld an die Haftanstalt abliefern müssen.
Also, ganz so einfach ist das mit der Entrüstung nicht.....
geschrieben von ingo
Also den Vergleich zwischen Altenheimen und Knästen finde ich schon bedenklich.
Es stimmt auch nicht ,dass es "selbstverständlich ist", dass alte Menschen nur ein Taschengeld bekommen, wenn sie in einem Altenheim sind.
Das betrifft nur diejenigen,deren Rente zu gering ist und deren Kinder sich hier nicht finanziell beteiligen, also die Sozialämter die Differenz für die Kosten eines Altenheimes übernehmen (welche übrigens auch ca 4.000. Euro monatlich kosten, abzüglich Leistung der Pflegeversicherung).
Wer selbst für seine Kosten im Altenheim aufkommen kann - und das sind recht viele, wenn man z.B. die Wartelisten der Augustinum-Heime betrachtet - gibt sich selbst so viel Taschengeld, wie er oder sie möchte.
Wir haben dies bei unserer Mutter miterlebt, wo wir die Differenz der Heimkosten bezahlten, die nicht aus den Renten plus Pflegeversicherung zu finanzieren war. Sie erhielt natürlich ein höheres Taschengeld, brauchte aber davon nicht mehr viel, je älter sie wurde.
Für mich selbst habe ich aus diesen Dingen gelernt und schon mit 30 Jahren "vorgesorgt", um mal nicht "dem Staat" oder wem auch immer auf der Tasche zu liegen. Auch ich werde mir also ein Taschengeld ausbezahlen, wie ich es für nötig erachte. Olga
ingo
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RE: Die 75 - Prozent - Regelung für Jugendliche, die in einer Berufsausbildungszeit stationär vom Jugendamt begleitet werden
geschrieben von ingo
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.09.2020, 17:57:04

Zu 1 (hochgerechnet): https://www.welt.de/politik/deutschland/article150385271/Das-Milliardengeschaeft-mit-den-Heimkindern.html

Zu 2: Es ist Mist, wenn man nicht genau liest, was ich schreibe. Ich habe nicht behauptet, dass Jugendliche NUR mit Hilfe des JA eine Ausbildung bekommen, sondern
" Das Jugendamt ermöglicht es, Jugendlichen eine Ausbildung zu machen. Arbeitgeber nehmen diese Jugendlichen i.d.R. an, weil das Jugendamt dahintersteht.""
 


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olga64
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RE: Die 75 - Prozent - Regelung für Jugendliche, die in einer Berufsausbildungszeit stationär vom Jugendamt begleitet werden
geschrieben von olga64
als Antwort auf ingo vom 02.09.2020, 18:53:39

Ich kann Ingo nur beipflichten, da vermutlich in vielen Fällen auch das Jugendamt als Vormund solcher Kinder agiert.
Bei mir war es ähnlich: ich wurde mit 15 Jahren Halbwaise, meine Mutter war völlig überfordert, weil es noch meinen Bruder gab. Dafür wurde ein sog. Amtsvormund für mich vom Jugendamt aufgestellt, der für mich bis ich 21 Jahre alt war, zuständig war.
Damit hatte ich sehr grosses Glück, weil sich dieser Mann wirklich um mich und mein Fortkommen kümmerte. Nach dem Abitur durfte ich mit seiner Genehmigung für fast zwei Jahre als Au Pair Girl in GB und Frankreich leben und arbeiten, was mich weit voranbrachte in Sachen Selbstständigkeit und Selbstbewusstsein.
Ich hatte noch lange Kontakt zu diesem Mann, auch als er nicht mehr für mich zuständig war, weil ich ihm viel zu verdanken hatte. Olga

RE: Die 75 - Prozent - Regelung für Jugendliche, die in einer Berufsausbildungszeit stationär vom Jugendamt begleitet werden
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 29.08.2020, 16:28:46

ich habe mal versucht, etwas über den Buchschreiber herauszufinden

Jeremias Thiel - "Kein Pausenbrot - Keine Kindheit - keine Chancen"
 


 und hier ein Link mit Podcast
https://www.deutschlandfunkkultur.de/jeremias-thiel-kein-pausenbrot-keine-kindheit-keine-chance.1270.de.html?dram:article_id=473786

er ging mit 11 Jahren selbst zum Jugendamt weil er es zu Hause nicht mehr aushielt
er ist jetzt 19 Jahre alt und engagiert sich für bessere Chancen von Kindern die in Armut leben

er fordert:
Struktur für die Kinder - weil viele Kinder die in Armut leben hier einen Mangel erfahren
Begegnungsstätte
Mentoren für Kinder die in Armut leben - das finde ich zB, einen interessanten Ansatz
faire Bildungschancen.....

75% scheint mir auch viel - wenn sie in der Ausbildung
ab € 400.- Friseure, knappe € 500 als Schreiner bekommen im 1. Ausbildungsjahr
dann bleibt ihnen wirklich nur ein minimales Taschengeld

WurzelFluegel
 
ingo
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RE: Die 75 - Prozent - Regelung für Jugendliche, die in einer Berufsausbildungszeit stationär vom Jugendamt begleitet werden
geschrieben von ingo
als Antwort auf olga64 vom 02.09.2020, 18:29:05

Zugegeben: Beim Taschengeld hätte ich differenzieren müssen, olga. Aber """ und das sind recht viele"""  unterschreibe ich nicht. Und die Warteliste des Augustinums als Vergleich zu meiner Taschengeld-Behauptung heranzuziehen, entspringt Deinen offenbar guten finanziellen Verhältnissen. Du bist aber nicht das Maß der Dinge***. Das soll's dann aber bitte gewesen sein.
***Nachtrag: Übrigens, ebenso wenig, wie ich das bin.


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RE: Die 75 - Prozent - Regelung für Jugendliche, die in einer Berufsausbildungszeit stationär vom Jugendamt begleitet werden
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.09.2020, 19:54:54
ich habe mal versucht, etwas über den Buchschreiber herauszufinden

Jeremias Thiel - "Kein Pausenbrot - Keine Kindheit - keine Chancen"
 

 und hier ein Link mit Podcast
https://www.deutschlandfunkkultur.de/jeremias-thiel-kein-pausenbrot-keine-kindheit-keine-chance.1270.de.html?dram:article_id=473786

er ging mit 11 Jahren selbst zum Jugendamt weil er es zu Hause nicht mehr aushielt
er ist jetzt 19 Jahre alt und engagiert sich für bessere Chancen von Kindern die in Armut leben

er fordert:
Struktur für die Kinder - weil viele Kinder die in Armut leben hier einen Mangel erfahren
Begegnungsstätte
Mentoren für Kinder die in Armut leben - das finde ich zB, einen interessanten Ansatz
faire Bildungschancen.....

75% scheint mir auch viel - wenn sie in der Ausbildung
ab € 400.- Friseure, knappe € 500 als Schreiner bekommen im 1. Ausbildungsjahr
dann bleibt ihnen wirklich nur ein minimales Taschengeld

WurzelFluegel
 
Vielen Dank WurzelFluegel für deine Mühe, diesen interessanten Link hier rein zu stellen.
Dieses Video kannte ich noch nicht und habe mir gerade angehört, was Jeremias Thiel dort berichtet hat.
Sehr zu empfehen für ALLE, die mehr dazu wissen möchten ... 😉

LG von sirod49
olga64
olga64
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RE: Die 75 - Prozent - Regelung für Jugendliche, die in einer Berufsausbildungszeit stationär vom Jugendamt begleitet werden
geschrieben von olga64
als Antwort auf ingo vom 02.09.2020, 22:36:01
Zugegeben: Beim Taschengeld hätte ich differenzieren müssen, olga. Aber """ und das sind recht viele"""  unterschreibe ich nicht. Und die Warteliste des Augustinums als Vergleich zu meiner Taschengeld-Behauptung heranzuziehen, entspringt Deinen offenbar guten finanziellen Verhältnissen. Du bist aber nicht das Maß der Dinge***. Das soll's dann aber bitte gewesen sein.
***Nachtrag: Übrigens, ebenso wenig, wie ich das bin.
geschrieben von ingo
Sie sollten nicht spekulieren! Ich kenne die Gegebenheiten bei den Augustinum-Heimen, weil ich Menschen kenne, die dort leben und in meiner NÄhe einige sind. Ich selbst bin weder auf der Warteliste eines Augustinums noch überhaupt in einem Altenheim.
Aber hier leben nun mal Leute, die während ihrer aktiven Zeit in Häusern lebten, die sie dann verkaufen und zwar zu gestiegenen Wert und dann in ein gutes Altenheim gehen, was finanzierbar ist, wenn z.B. ER eine höhere Beamtenpensions udn SIE eine gute Rente mit einbringt. DAs sind ja in Deutschland nicht unbedingt exrem seltene Fälle, wenn man die Auflistung der Vermögen ansieht, die deutsche Menschen angesammelt haben.
Allerdings habe ich frühzeitig mit der Vorsorge für mein Alter begonnen und das halte ich für überaus wichtig. Man hat ja theoretisch 40 Jahre Zeit, um hier etwas aufzubauen. Olga
RE: Die 75 - Prozent - Regelung für Jugendliche, die in einer Berufsausbildungszeit stationär vom Jugendamt begleitet werden
geschrieben von ehemaliges Mitglied

An @ingo und @olga64,
ich bitte um Verständnis, dass hier das Thema "Altenheime" nicht so wirklich weiterdiskutiert werden sollte.
Inzwischen gibt es ja dazu ein eigenes Thema ... 😉

Danke und viele Grüße von sirod49

RE: Die 75 - Prozent - Regelung für Jugendliche, die in einer Berufsausbildungszeit stationär vom Jugendamt begleitet werden
geschrieben von ehemaliges Mitglied

Ich habe jetzt auch einen Bericht vom MDR dazu gefunden
liegt schon etwas zurück (vom März 2020)

https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/kostenheranziehung-heimkinder-pflegekinder-kritik-100.html

Nun warte ich und suche, wann sich der Familienausschuss des Bundestages damit beschäftigt ...
... oder habe ich Berichte dazu verpasst?

Wer weiß mehr darüber?

Viele Grüße von sirod49


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