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Karl
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Administrator

Neues Erbrecht verfassungswidrig?
geschrieben von Karl
Passend zum Thema ist die heutige Meldung: Der Bundesfinanzhof hält die neuen Regeln zur Erbschaftssteuer für verfassungswidrig. Hintergrund ist, dass die große Koalition 2008 die Erbschaftssteuer für Firmen abgeschafft hat. Dies hat inzwischen dazu geführt auch auch das Erbschaftssteueraufkommen für Privatvermögen rapide abgenommen hat. Die Superreichen haben nämlich Tricks gefunden, wie sie die neue Regelung auch für ihr Privatvermögen nutzen können, welches flugs in Scheinfirmen gesteckt wird.

Dass Arbeitsplätze durch das neue Steuerrecht gesichert würden, hätte vorausgesetzt, dass die Erbschaftssteuer diese gefährdet hätte. Dafür gab und gibt es jedoch keinen statistischen Beleg. Die Abschaffung der Erbschaftssteuer für Unternehmen war eine reine Auftragsarbeit der Politiker für ihre Klientel.

Aber ihre Nebeneinkünfte sollen in Zukunft ja offengelegt werden Ob Bestechungsgelder jedoch jemals offen deklariert werden?

Karl
silhouette
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Mitglied

Re: Neues Erbrecht verfassungswidrig?
geschrieben von silhouette
als Antwort auf Karl vom 11.10.2012, 18:07:03
Das Gesetz war vermutlich "gut gemeint". Es waren einige wesentliche Bedingungen mit der Erbschaftssteuerbefreiung verknüpft. Zahl der Arbeitplätze des vererbten Betriebs, Verbot des Weiterverkaufs für einige Jahre, Zahlungen einer bestimmten Lohnsumme. Da ging es wirklich um die Erhaltung von Arbeitsplätzen. Ich halte es auch für plausibel, dass die Erben der Klasse 1 (Ehegatten, Kinder) einen geerbten Betrieb nicht halten können, wenn er einen sehr hohen Verkehrswert hat und sie die Steuer "aus eigener Tasche" nicht aufbringen können, also verkaufen müssten. Das dürfte vor allem diese Erben im Falle eines der sog. "Kleinen und Mittleren Unternehmen" betroffen haben, wenn es sog. Familienunternehmen waren. Die haben schon oft in der Vergangenheit den Knebel des Staates zu spüren bekommen.

Aber den "kreativen Buchhaltern" der wirklich Reichen traue ich zu, Tricks zu finden, wie sie die genannten Bedingungen elegant umschiffen können, so dass der ursprüngliche Grund für die Steuerbefreiung pervertiert wird.

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