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Soziales Die Kirche als Arbeitgeber

olga64
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Die Kirche als Arbeitgeber
geschrieben von olga64
In Bayern wurde soeben über eine junge Mutter verhandelt, die viele Jahre als Kindergärtnerin in einer konfessionellen Einrichtung beschäftigt war, dann schwanger wurde und sich outete, in einer lesbischen Partnerschaft zu leben.
Die Kirche kündigte ihr während der Mutterschaft- dies wurde jetzt gerichtlich geklärt; die Kirche bekam nicht Recht. Allerdings wird diese junge Frau ihren ARbeitsplatz nach Ende ihres Mutterschaftsurlaubes verlieren. Ich hoffe, sie kämpft weiter.
Sicher ist richtig, dass sich jeder Arbeitnehmer, der bei konfessionellen Einrichtungen arbeitet, darüber im Klaren sein muss, dass diese harte Bandagen in bezug auf religiöse Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung usw. auffahren lassen.
Andererseits werden alle kirchlichen Kindergärten usw. in hohem Masse vom deutschen Staat finanziell subventioniert; nur einen geringen Anteil bezahlen die Kirchen selbst.
Diese kirchlichen Gesetze sind in einer liberalen Gesellschaft wie wir sie in Deutschland leben, nicht mehr aktuell - sie sollten schnellstens geändert werden. Olga
Grenzlandfrau
Grenzlandfrau
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Re: Die Kirche als Arbeitgeber
geschrieben von Grenzlandfrau
als Antwort auf olga64 vom 21.06.2012, 16:35:24
Daran, liebe Olga, haben sicherlich einige kirchliche Angestellte und ein paar kritische Steuerzahler Interesse, aber auf gar keinen Fall die Kirchen, erst recht nicht die Katholischen: sie haben im vorliegenden Fall das Recht auf ihrer Seite.
Da hilft nur eines: das Sponsoring dieses Vereins einstellen!

Grenzlandfrau
silhouette
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Re: Die Kirche als Arbeitgeber
geschrieben von silhouette
Keine Chance! Kirchliche Einrichtungen sind im Sinne von § 118 Betr.Ver.Ges. "Tendenzbetriebe". Darin sind diverse arbeitsrechtliche Grundsätze des Betr.Ver.Gesetzes aufgehoben. so auch z.T. Kündigungsschutz, wenn die Aufhebung mit der Nichtbeachtung der Tendenz, in diesem Fall der moralischen Grundsätze begründet werden kann. Zur Aufhebung des Mutterschutzes haben sie sich wohl nicht getraut.

Das ist Gesetz und Punkt.

Gewerkschaftler und Betriebsräte von Forschungseinrichtungen, die ebenfalls als Tendenzbetriebe eingestuft sind, können davon ein hilflos-trauriges Lied singen.

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Medea
Medea
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Re: Die Kirche als Arbeitgeber
geschrieben von Medea
als Antwort auf silhouette vom 21.06.2012, 22:38:49
Ich erinnere mich an ein Wahlplakat Anfang der
60er der Gewerkschaften mit dem Slogan:
Am Sonnabend gehört Vati mir - es ging
um die Einführung der 40-Stunden-Woche.

Die Gewerkschaftsangestellten arbeiteten während
dieser Zeit noch am Sonnabend bis 13.00 Uhr.

M.

silhouette
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Re: Die Kirche als Arbeitgeber
geschrieben von silhouette
als Antwort auf Medea vom 22.06.2012, 08:32:47
Da glaube ich eher an andere Gründe:
Entweder sie taten es freiwillig aufgrund ihres persönlichen Engagements für die Gewerkschaft. Oder sie wurden von ihrem Arbeitgeber mehr oder weniger sanft dazu gezwungen. Macht jeder Arbeitgeber mal, wenn es klemmt, manche sind auch Dauer-Sklaventreiber. Letzteres habe ich auch schon beobachtet, in der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung. Wasser predigen und so. Diese Brüder sind überall die gleichen!

Tendenzschutz bekommen politische Betriebe nur im Zusammenhang mit ihrer politischen Ausrichtung. Vereinfacht: Ein Angestellter der Gewerkschaft sollte persönlich nicht ein Befürworter der Arbeitgeberinteressen sein. Ein Angestellter der Kirche sollte auch privat fromm sein, und lesbisch ist unfromm. Ein Angestellter der Forschung hat einen Betriebsrat, der in Sachen Tätigkeitsschwerpunkte/Forschungsziele und Wirtschaftsplan nichts dreinzureden hat, worunter man vieles einordnen kann, wenn man will.
Karl
Karl
Administrator

Re: Die Kirche als Arbeitgeber
geschrieben von Karl
Hier hat die Kirche den Kürzeren gezogen:

Kirche kündigt Kindergärtnerin, Kommune kündigt Kirche.

Das wäre doch einmal ein Modell, das bundesweit greifen sollte. Es ist sowieso unverschämt, dass sich die Kirchen bei 12% der Kostenübernahme als Arbeitgeber aufführen.

Karl
silhouette
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Re: Die Kirche als Arbeitgeber
geschrieben von silhouette
als Antwort auf Karl vom 23.06.2012, 19:36:38
Das hat gewiss eine Menge Charme. Aber ich weiß nicht, ob sich das so viele Kommunen leisten können. Sie müssten dann nämlich kommunalen Ersatz anbieten, und da wird's eng, wie man weiß, vor allem seit der Diskussion um das Betreuungsgeld.

Vielleicht sollte die deutsche katholische Bischofskonferenz dahingehend beeinflusst werden, dass sie sich bei nicht-klerikalen Aufgaben mehr an das öffentliche Recht anstatt an das katholische Kirchenrecht hält. Druck aus den Kirchengemeinden könnte nachhelfen, aber mehr nicht.

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