Soziales Entlastungsbetrag

mane
mane
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Entlastungsbetrag
geschrieben von mane

Hallo,

viele Pflegebedürftige nehmen aus Unwissenheit ihren Anspruch auf den monatlichen 125 Euro belaufenden Entlastungsbetrag nicht wahr und lassen ihn verfallen:

Rund zwei Millionen Pflegebedürftige können monatlich 125 Euro für Entlastungsangebote nutzen – die meisten tun es aber nicht. 70 Prozent nehmen die Dienstleistung nicht in Anspruch, wie eine Erhebung des Zentrums für Qualität in der Pflege ergeben hat. Milliarden Euro drohen zu verfallen. Der Clou: Offene Ansprüche aus den Jahren 2015 und 2016 können noch bis Ende dieses Jahres abgerufen werden. Quelle

Anspruchsberechtigt sind Menschen, die einen Pflegegrad haben und die zu Hause, bei Angehörigen oder im betreuten Wohnen leben.

Gruß Mane
 

olga64
olga64
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RE: Entlastungsbetrag
geschrieben von olga64
als Antwort auf mane vom 11.12.2018, 17:17:41

Ich habe gehört, dass dieser Entlastungsbetrag auch von den Pflegebedürftigen beantragt werden kann, die externe Dienstleistungen erhalten. Dies ist auch sinnvoll bei einer steigenden Single-Gesellschaft, wo Angehörige nicht mehr so zahlreich vorhanden sind.
Es gibt also Möglichkeiten, wenn ein Pflegegrad anerkannt wird, dass z.B. Hilfe im Haushalt, Fahrtdienst usw. mit diesem Betrag bezahlt werden können. Allerdings muss dafür das Einverständnis des Helfenden vorliegen,die es oft nicht wollen, weil sie lieber schwarz arbeiten als offiziell in Erscheinung zu treten. Muss m.W. ja belegt werden, oder? Olga

Edita
Edita
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RE: Entlastungsbetrag
geschrieben von Edita
als Antwort auf mane vom 11.12.2018, 17:17:41

Ich stelle mal einen Link dfazu ein ......

4b. Entlastungsbetrag § 45b SGB XI

Edita


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mane
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RE: Entlastungsbetrag
geschrieben von mane
als Antwort auf olga64 vom 11.12.2018, 17:31:25

Hallo Olga,

jeder Mensch mit einem Pflegegrad von 1-5 kann den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro  in Anspruch nehmen, egal ob ausschließlich Pflegegeld bezogen wird oder ein Pflegedienst ins Haus kommt oder beides kombiniert wird.
Es ist richtig, dass er nicht für „schwarz“ arbeitende Hilfe geleistet wird, denn es dürfen nur anerkannte Dienste beauftragt werden. Die Hürden für die Zulassung sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und können, wie auch der Link von @Edita belegt, zu einem schwer zu durchschaubaren
Pflege-Dschungel führen.

Zu den Vorgaben gehört u.a. der Nachweis von Schulungen. Während Beschäftigte der hauswirtschaftlichen Anbieter in Mecklenburg-Vorpommern z.B. eine 20-stündige Schulung absolvieren, müssen sie in Schleswig-Holstein 120 und in Baden-Württemberg sogar mindestens 160 Stunden vorweisen. Quelle
Das Problem ist, dass die Länder die Anerkennung an den hohen Anforderungen für die Betreuung von Pflegebedürftigen ausgerichtet haben. Auch wer entlastende Haushaltstätigkeiten anbietet, muss sich an diese Richtlinien halten.

Ich meine, dass pflegerische Kenntnisse für ausschließlich  haushaltsnahe Dienstleistungen nicht notwendig sind. Es ist schwierig,  einen Anbieter zu finden, der nur im Haushalt hilft und gelegentlich Fahrdienste übernimmt.
Gibt es im ST Menschen, die den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen und darüber berichten wollen? Ich habe ihn bisher noch nicht genutzt, könnte aber z.Z. , da ich durch eine OP sehr eingeschränkt bin, weitere Hilfe gebrauchen.
Gruß Mane
 
olga64
olga64
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RE: Entlastungsbetrag
geschrieben von olga64
als Antwort auf mane vom 12.12.2018, 11:49:43

Ich denke, dass ich das niemanden zumuten würde, der oder die meine Wohnung putzt, dass er oder sie dann vorher Schulungen machen muss. Es würde den Kreis derer auch stark einschränken, die mir hier helfen wollten.
So lange ich das noch nicht brauche, verzichte ich gerne auf den Betrag von Euro 125.- monatlich und bezahle meine Putzfee, wie jetzt auch, aus eigener Kasse gegen Rechnung und berücksichtige sie bei meiner Steuererklärung, was mir auch 20% der verauslagten Kosten bringt.
Gute Besserung liebe Mane - kann leider mir Erfahrungswerten auf diesem Gebiet nicht dienen. Olga

Kleine
Kleine
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RE: Entlastungsbetrag
geschrieben von Kleine
als Antwort auf olga64 vom 12.12.2018, 17:57:03

Ich komme aus NRW und glücklicherweise gibt es bei uns eine Firma, die sich unter anderem auf Haushaltshilfen spezialisiert hat. Seit Juni habe ich Pflegegrad 1 , leider konnte mir von den üblichen Anbietern keiner helfen.  Deswegen bin ich sehr glücklich das ich durch Zufall Budget Partner gefunden habe, seit diesem Monat habe ich endlich Unterstützung. Der Chef achtet darauf das Mitarbeiter und Kundin zusammen passsen, beim Erstgespräch fühlte ich mich endlich mal verstanden und ernst genommen. Da ich unter verschiedenen chronischen Krankheiten leide , ist diese Unterstützung für mich ein Segen. Den ich mir sonst auch garnicht leisten könnte .


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mane
mane
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RE: Entlastungsbetrag
geschrieben von mane
als Antwort auf olga64 vom 12.12.2018, 17:57:03

Hallo Olga,

danke für die guten Wünsche.

Mit unserer Putzfee verfahren wir ebenso.
Ich habe den Pflegegrad 2 und den Entlastungsbetrag noch nie genutzt. Bei der Pflegekasse habe ich nun  erfahren, dass ich von 2015 und 2016 noch ein Guthaben von 1560 Euro habe, welches ich nur bis Ende diesen Jahres verbrauchen kann. Die 1250 Euro, die sich 2018 angesammelt haben, darf ich bis zum 30.6.2019 nutzen.
Ersteres kann ich wohl vergessen, da so kurzfristig kein Anbieter noch Termine frei hat.
Gruß Mane

mane
mane
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RE: Entlastungsbetrag
geschrieben von mane
als Antwort auf Kleine vom 12.12.2018, 19:51:12

Hallo Kleine,

es freut mich, dass du einen für dich passenden Anbieter gefunden hast. Ich war auf deren Internetseite, die, in meinen Augen, einen guten Eindruck macht.

Alles Gute für dich,
Mane

maeninger
maeninger
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RE: Entlastungsbetrag
geschrieben von maeninger
als Antwort auf mane vom 12.12.2018, 11:49:43

Hallo, für meine Schwiegermutter haen wir eine Putzhilfe organisiert, welche mir dem Entlastungsbetrag bezahlt wird. Bei uns gibt es einen gemeinnützigen Verein, der sich auf Seniorenhilfe spezialisiert hat und von den Pflegekassen anerkannt ist. Die Mitarbeiterinnen helfen im Haushalt, beim EInkaufen, leisten Gesellschaft. Sie sind geschult, u. a. auch im Umgang mit Dementen, und haben regelmäßig Weiterbildung. Vielleich gibt es inEuerer Nähe auch so einen verein..

olga64
olga64
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RE: Entlastungsbetrag
geschrieben von olga64
als Antwort auf Kleine vom 12.12.2018, 19:51:12

Kleine und Mane - es ist völlig legitim, sich Leistungen von der Pflegeversicherung bezahlen zu lassen. Dafür haben wir Jahrzehnte einbezahlt, ist wie bei der Kranken-,Renten-, Autoversicherung usw.
Aber auch strenge Regeln müssen sein, wie ich finde, weil es immer Menschen geben wird, die versuchen, sich durch Tricks Leistungen zu erschleichen, die ihnen nicht zustehen (und damit dann versursachen ,dass die Beiträge wieder erhöht werden, weil diese Unregelmässigkeiten einkalkuliert werden müssen). Alles Gute  - Olga


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