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Soziales Grundsicherung / Wohngeld

Anish100
Anish100
Mitglied

Grundsicherung / Wohngeld
geschrieben von Anish100

Hallo Leute,
ich bin auf der Suche nach Menschen, die Erfahrung mit Grundsicherung / Wohngeld haben:
Für Infos wäre ich sehr dankebar.
LG, Anish

RE: Grundsicherung / Wohngeld
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Anish100 vom 21.03.2021, 12:30:41

Hi Anish100,

ich habe zeitweise Wohngeld und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII bezogen. Beides gleichzeitig beziehen geht übrigens nur in Ausnahmefällen. So ein Ausnahmefall war ich zeitweise.

Was für eine Frage hast Du denn? Vielleicht kann ich sie Dir beantworten. Bei meinen Antworten auf Deine Frage handelt es sich aber nicht um eine Rechtsberatung wie durch einen Anwalt.

Viele Grüße

Schaschlik_Tango

Anish100
Anish100
Mitglied

RE: Grundsicherung / Wohngeld
geschrieben von Anish100
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 21.03.2021, 13:05:57

Hallo Schaschlik Tango;
ich beziehe z.Zt. Wohngeld, werde aber 2022 keines mehr bewilligt bekommen, schätze ich, weil meine Miete zu hoch (850) ist und meiner Wohnung zu viel qm (65) hat.
Jetzt ist meine Überlegung, ob es  bei den Regeln auch Härtefallausnahmen gibt, besonders auch gerade jetzt in der Corona-Zeit.


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RE: Grundsicherung / Wohngeld
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Anish100 vom 21.03.2021, 13:32:36

Hi Anish100,

ich vermute, dass die Wohnungsgröße für die Bewilligung von Wohngeld nicht entscheidend ist.

Du könntest ja mal mittels eines Wohngeldrechners versuchen zu ermitteln, ob Du mit der neuen (höheren) Miete Anspruch auf Wohngeld zumindest im Kalenderjahr 2021 hättest.

Der folgende Wohngeldrechner scheint recht gut zu sein, denn er stammt vom Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV), ist also offensichtlich von der Öffentlichen Hand bereitgestellt worden:

https://wohngeld-mv.de/Rechner/

Dieser Wohngeldrechner kann für alle Bundesländer eingesetzt werden, nicht nur für Mecklenburg-Vorpommern.

Dieser Wohngeldrechner ist aber in Teilen nicht benutzerfreundlich, wie ich gerade festgestellt habe, ich musste ihn in Bezug auf gewisse Werbungskosten austricksen, damit er mir meinen möglichen Wohngeldanspruch auch berechnet (in die entsprechenden Felder musste ich die entsprechenden Werbungskostenfreibeträge eintragen, denn mit dem Wert "0 Euro" gab sich dieser Rechner nicht zufrieden).

Vielleicht kommst Du deswegen mit diesem Wohngeldrechner nicht zurecht. Aber auch in diesem Punkt könnte ich Dir eventuell helfen, also frage ruhig, falls nötig.

Zu den Härtefallausnahmen in der Corona-Zeit:

Die gibt es in Bezug auf Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, aber soweit ich weiß nicht für Bezieher und Bezieherinnen von Wohngeld.

Vermutlich beziehst Du bisher Wohngeld und nicht die Grundsicherung nach dem SGB XII, weil Dein Vermögen zu hoch ist für den Bezug der Grundsicherung nach dem SGB XII.

Bei Wohngeldbezug ist ein maximales Vermögen in Höhe von 60.000 für das erste Haushaltsmitglied erlaubt, bei Bezug der Grundsicherung nach dem SGB XII normalerweise (wenn wir keine Pandemie hätten) 5.000 Euro pro Mitglied in der Bedarfsgemeinschaft, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bshg_88abs2dv_1988/BJNR001500988.html

Pandemiebedingt gibt es aber zurzeit eine Ausnahmeregelung, was das maximal erlaubte Vermögen bei Bezug der Grundsicherung nach dem SGB XII betrifft. Diese Ausnahmeregelung mit der Bezeichnung "Übergangsregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung" findet sich hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__141.html

In Bezug auf Vermögen bedeutet diese Ausnahmeregelung für den möglichen Bezug der Grundsicherung nach dem SGB XII, dass ein Vermögen von bis zu 60.000 Euro für das erste Mitglied in der Bedarfsgemeinschaft zurzeit als nicht erheblich betrachtet wird.

Dies geht indirekt aus § 141 Abs. 2 SGB XII hervor. Erhebliches Vermögen im Sinne dieser Ausnahmeregelung ist erhebliches Vermögen im Sinne des Wohngeldgesetzes, also 60.000 Euro oder mehr für das erste Haushaltsmitglied. Siehe hierzu die Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetz auf

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm

, dort die Nummer 21.37 ("Erhebliches Vermögen).

Außerdem sieht diese Ausnahmeregelung vor, dass bei Bezug der Grundsicherung nach dem SGB XII die tatsächliche Miete für die Dauer von sechs Monaten voll übernommen wird, siehe § 141 Abs. 3 SGB XII.

Was ich damit sagen will:

Wenn Du keinen Anspruch auf Wohngeld mehr ab 2022 hast, könntest Du Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB XII haben - vorausgesetzt, die genannte Ausnahmeregelung ist dann immer noch in Kraft.

Viele Grüße

Schaschlik_Tango

 

Anish100
Anish100
Mitglied

RE: Grundsicherung / Wohngeld
geschrieben von Anish100
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 21.03.2021, 14:55:01

Hi,
danjke für die ausführliche Info. Es geht nicht um Vermögen, das  ist bei mir nicht der Rede wert. Mir geht es nur um die Voraussetzungen für den Bezug der Grundsicherung.  Ich hab da widersprüchliche Informationen von kompetenten (?) Leuten bekommen. deshalb wollte ich noch Infos von Betroffenen einholen..
Danke für die Mühe.Schönen Sonntag.
Anish

RE: Grundsicherung / Wohngeld
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Anish100 vom 21.03.2021, 15:31:40

Hi Anish,

die Caritas hat in meinem Wohnort eine Beratungsstelle auch für Fragen rund um Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.

Vielleicht gibt es in Deiner Nähe auch so eine Beratungsstelle, an die Du Dich wenden könntest. Du könntest ja in einer Suchmaschine wie Google nach den Suchbegriffen "caritas beratung grundsicherung" und nach Deinem Wohnort oder Landkreis suchen.

Sozialberatung wird aber pandemiebedingt bevorzugt nicht mehr in den Beratungsstellen durchgeführt, der Kontakt zu den Beratungsstellen geschieht wahrscheinlich meistens kontaktlos (per Telefon, Mail usw.).

Schaschlik_Tango


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Anish100
Anish100
Mitglied

RE: Grundsicherung / Wohngeld
geschrieben von Anish100
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 21.03.2021, 15:55:13

Danke, das werde ich versuchen. LG, Anish

florian26
florian26
Mitglied

RE: Grundsicherung / Wohngeld
geschrieben von florian26
als Antwort auf Anish100 vom 21.03.2021, 12:30:41

Hallo zusammen, 
hatte selber Schwierigkeiten und habe ein wenig recherchiert. Auf dieser Seite hier werden die meist gestelltesten Fragen zum Wohngeld während der Corona Zeit beantwortet Konnte dort zumindest einen Lösungsansatz für mein Problem finden. Hoffe für euch ist auch was dabei. Schönen Abend noch! LG

robert111
robert111
Mitglied

RE: Grundsicherung / Wohngeld
geschrieben von robert111

Kein Wohngeld bei wenig Einkommen, aber etwas Vermögen?

Liebe Leute,

Ich habe eine kleine Rente, verdiene mir etwas mit Übersetzungen hinzu, habe im Januar einen Antrag auf Wohngeld gestellt und das Wohngeldamt schreibt mir, dass die Einnahmen nicht für den Lebensunterhalt reichen. Es will nun wissen, wie ich meinen Lebensunterhalt bestreite.

Dafür nehme ich mir zusätzliches Geld aus meinem (kleinen) Vermögen. Ob das ein Grund für das Amt sein kann, mir das Wohngeld zu verweigern? Wer kennt sich damit aus? Ich bin für jeden Tipp dankbar.

Liebe Grüße, Robert

Moai
Moai
Mitglied

RE: Grundsicherung / Wohngeld
geschrieben von Moai
als Antwort auf robert111 vom 04.03.2022, 21:38:53

Lieber Robert,
das habe ich für dich gefunden und hoffe, es hilft weiter. Ich denke, du kannst die Karten offen auf den Tisch legen und der Wohngeldstelle sagen, dass du monatlich etwas zum Leben aus deinem Vermögen entnimmst.4AAEC7F4-24CB-4CA8-9F56-DE35951D6368.jpeg


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