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Klaro
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Re: Ihr seid alle ausgeladen
geschrieben von Klaro
als Antwort auf Klara39 vom 13.07.2016, 20:23:52
ja, du hast Recht, Olgas Darstellung ist verwirrend und so auch nicht richtig.

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mane
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Re: Ihr seid alle ausgeladen
geschrieben von mane
als Antwort auf Songeur vom 12.07.2016, 22:43:58
Auch andere Wünsche können oft schwer zu erfüllen sein. Die Bitte nach Sterbehilfe ist so einer, der Angehörige in große Konflikte stürzen kann. Wenn die Voraussetzungen in der Patientenverfügung noch nicht greifen, das Leben für den Schwerkranken aber nicht mehr lebbar ist.

Das hat für mich aus naheliegenden Gründen mit dem Thema hier nichts zu tun. Ich lebe in Belgien, und bei uns ist aktive Sterbehilfe durch Ärzte möglich. Und wenn ein unheilbar Kranker in der gesetzlich vorgeschriebenen Form um Euthanasie bittet, er volljährig und in der Lage ist sich hinreichend deutlich auszudrücken, bekommt er sie auch, so er denn einen Arzt findet, der sie durchführt.

Die Zustimmung von Angehörigen ist dabei nicht erforderlich.
geschrieben von mane


Hallo Songeur,

aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar.

Die Beihilfe zur Selbsttötung ist nur straffrei, wenn der Tod durch den Sterbewilligen selber herbeigeführt wird und der Helfer nicht geschäftsmäßig handelt. Gegebenenfalls können die Anwesenden Unterstützer wegen unterlassender Hilfeleistung belangt werden.
Ärzten ist die Beihilfe zur Selbsttötung verboten.

Erlaubt ist Ärzten die indirekte und passive Sterbehilfe, wenn sie dem Willen des Patienten entspricht.
Indirekte Sterbehilfe bedeutet einen vorzeitigen Tod durch eine medizinische Behandlung, die primär der Schmerzlinderung dient.
Die passive Sterbehilfen bedeutet den Verzicht auf lebensverlängernsde Maßnahmen.
Mane
Songeur
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Re: Ihr seid alle ausgeladen
geschrieben von Songeur
als Antwort auf mane vom 13.07.2016, 23:21:55

Hallo Songeur,

aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar.

Die Beihilfe zur Selbsttötung ist nur straffrei, wenn der Tod durch den Sterbewilligen selber herbeigeführt wird und der Helfer nicht geschäftsmäßig handelt. Gegebenenfalls können die Anwesenden Unterstützer wegen unterlassender Hilfeleistung belangt werden.
Ärzten ist die Beihilfe zur Selbsttötung verboten.

Erlaubt ist Ärzten die indirekte und passive Sterbehilfe, wenn sie dem Willen des Patienten entspricht.
Indirekte Sterbehilfe bedeutet einen vorzeitigen Tod durch eine medizinische Behandlung, die primär der Schmerzlinderung dient.
Die passive Sterbehilfen bedeutet den Verzicht auf lebensverlängernsde Maßnahmen.
Mane
geschrieben von mane


Das alles ist mir wohl bekannt und einer von 2 wichtigen Gründen, warum ich hier in Belgien bleibe und keinesfalls wieder nach Deutschland zurückgehe.

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mane
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Re: Ihr seid alle ausgeladen
geschrieben von mane
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 13.07.2016, 13:09:03
Meine Oma hat auf eine andere Art und Weise bestimmt, wer zu Ihrer Beerdigung kommen sollte. Sie hat einfach gesagt:" Ich möchte nur die dabei haben, die mich auch zu Lebzeiten in den letzten Lebensjahren besucht haben bzw. immer Kontakt gehalten haben. Und bitte nur Musik auf der Trauerfeier, die ich liebe. Keine Reden. Denn wer mich bis dahin nicht gekannt hat, braucht es jetzt auch nicht mehr."

Ihre Urne wurde nach der Trauerfeier auf einer ananymen Grabstelle beigesetzt. Die Stelle habe ich mir genau gemerkt und außerdem ist sie für mich auch nach 15 Jahren noch allgegenwärtig.
Meine Oma hat mir sehr viel bedeutet, denn sie war für mich das was für andere die Mütter sind. Ich habe alles so gemacht wie sie es mit mir abgesprochen hatten. Es war für die Trauernden ungewöhnlich, aber man hat mir versichert, daß es sehr angenehm war, denn wärend die Musik erklang, hat jeder für sich das Zusammensein mit meiner Oma noch einmal vor sich gesehen.
Ich würde es auch so machen.
Heddy
geschrieben von Heddy45


Hallo Heddy,

letzte Wünsche auf dem Sterbebett oder bereits Wochen vorher geäußert, bedeuten für viele Angehörigen, diese genau umzusetzen. So war es auch bei dir, liebe Heddy. In der Regel sind diese Wünsche auch leicht zu erfüllen. Dir bedeutete es viel, alles zu veranlassen, wie du es mit deiner geliebten Oma abgespruochen hattest.

Sicher hätte sie von dir nichts verlangt, was dein Leben komplett auf den Kopf gestellt hätte.
Doch auch das kommt vor: Da erwarten Sterbende, dass Angehörige z.B. das Familienunternehmens übernehmen, obwohl diese einen ganz anderen Beruf gewählt haben. Auch der Wunsch, einen bestimmten Menschen zu heiraten, würde tief in das Leben der Zurückbleibenden eingreifen und wäre in meinen Augen unzulässig.
Mane
Re: Ihr seid alle ausgeladen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Klara39 vom 13.07.2016, 19:59:34
Zitat Olga:

....aber es wird für die meisten Menschen, die immer älter werden, unausweichlich werden, dass sie ihre letzte Zeit in einem Pflegeheim verbringen (vorausgesetzt, sie können sich dieses auch finanziell leisten)


Und was machen die, die es sich finanziell nicht leisten können ( zu denen gehöre ich z.B.) und die keine Angehörigen haben, die sich um sie kümmern könnten? Bei solchen Aussichten bleibt einem wohl nur noch der Suizid, solange man noch "kann"...

Klara


Liebe Klara,

ein Pflegeheim Pflegestufe 3 kann sich kaum jemand leisten. Ich wohne auf dem Land, aber im Großraum einer Großstadt, da ist es auch sehr teuer. Aber warum ist es so voll? Weil die Menschen Zuschüsse erhalten.
Außerdem gibt es, das weiß ich aus nächster Nähe, jede Menge anderer Möglichkeiten, gut versorgt zu werden, sei es durch 24-Stunden-Betreuung zu Hause oder durch Dienstleistungen durch DRK, Samariter, Malteser. Das gibt es bestimmt auch in deinem Wohnort.

Es gibtt viel zu viele Menschen, die Hilfe brauchen und das nötige Geld dazu nicht haben, auch keine Unterstützung durch Angehörige, und trotzdem werden sie versorgt.

Keine Sorge also!
Wollen wir hoffen, dass du gesund bleibst. Nicht, dass du noch wegen solcher Sorgen, die du gar nicht zu haben brauchst, krank wirst.
Nicht nötig! Es wird für alle gesorgt.

Liebe Grüße
Morrison
Klara39
Klara39
Mitglied

Re: Ihr seid alle ausgeladen
geschrieben von Klara39
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 14.07.2016, 00:02:37
Danke Morrison, ich bin keine Spökenkiekerin, aber mir stieß dieser Satz auf "...wenn man es sich finanziell leisten kann...". Sicher wird für alle gesorgt - für den einen mehr und für den anderen weniger. Ewig lebt niemand. Ich hoffe, dass ich noch lange für mich selbst sorgen kann. Wünsche darf man ja haben !
Klara

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Malinda
Malinda
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Re: Ihr seid alle ausgeladen
geschrieben von Malinda
als Antwort auf Klara39 vom 14.07.2016, 09:19:32
Als vor Jahren mein Schwager ( Pfarrer ) nach langer Krankheit verstarb, war für mich ganz klar, dass er den Trauergottesdienst vorbereitet hatte.
Wie erstaunt war ich, dass er nichts dergleichen getan hat.
Seine Aussage war:`" Ich bin nicht mehr dabei. Macht alles, was Euch tröstet."
Zunächst war ich irritiert, hab aber schnell erkannt, dass er seiner Familie damit Freiheit geschenkt hat.

Ein enger Schulfreund von mir, ebenfalls -allerdings kath. - Theologe, war in jungen Jahren einer der ersten Aidstoten.
Im Wissen um seinen frühen Tod hat er seine komplette Abschiedsmesse ausgearbeitet. Er hat sie ganz auf den Trost für seine Familie und uns alle `komponiert`. Noch heute bin ich berührt, wenn ich daran denke.

Im Sterben kann der Mensch manchmal mehr hinterlassen als in einem langen Leben.

Malinda
schorsch
schorsch
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Re: Ihr seid alle ausgeladen
geschrieben von schorsch
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 14.07.2016, 00:02:37
...und ausserdem soll es sich ja unter Brücken ganz bequem sterben lassen?

Ich finde, dass jeder Mensch, ob er nun das Glück hatte, genügend Euronen auf die Seite zu schaffen für seine letzten Jahre, oder ob er stets von der Hand in den Mund leben musste, das Recht hat, in Würde seinen Lebensabend zu verbringen - und ebenso würdig zu sterben.

Der Pfarrer predigt jeweils: "Im Tod und vor Gott sind alle Menschen gleich". Ich denke aber, das sollte auch vorher schon möglich gemacht werden.
olga64
olga64
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Re: Ihr seid alle ausgeladen
geschrieben von olga64
als Antwort auf Klaro vom 13.07.2016, 20:27:28
xxxx Hallo Klara,

wenn deine Rente und die Zuzahlung der Pflegekasse nicht reichen um einen Altenheimplatz zu bezahlen, dann übernimmt auf jeden Fall das Sozialamt die restlichen Kosten - wenn Kinder da sind, wird natürlich erst bei denen angeklopft, jedoch ist es meistens so, dass diese überhaupt nicht zuzahlen müssen oder nur geringfügig.

LG

Klaro


Das stimmt nicht ganz, bzw. die Ausführungen sind nicht vollständig. Bevor das Sozialamt bezahlt, wird die persönliche Vermögenslage geprüft. Hat der Mensch Sparguthaben, eine Immobilie und wie hoch ist die eigene Rente? Wenn Vermögen und Immobilien "aufgebraucht" sind, tritt das Sozialamt ein.
Unser Mutter starb vor 7 Jahren. Der Heimplatz, wo sie seinerzeit lebte, kostete damals schon 3.600.-- Euro monatlich. Die Pflegeversicherung bezahlte knapp 2.000- Euro (höchste Stufe); die Renten meiner Mutter waren minimal und so zahlten mein Bruder und ich bis zu ihrem Tode die Differenz. Einen Teil dieser Kosten konnten wir natürlich bei unserer Steuererklärung berücksichtigen. Das klappte dann schon. Olga
Klaro
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Re: Ihr seid alle ausgeladen
geschrieben von Klaro
als Antwort auf olga64 vom 14.07.2016, 15:30:00
Das stimmt nicht ganz, bzw. die Ausführungen sind nicht vollständig. Bevor das Sozialamt bezahlt, wird die persönliche Vermögenslage geprüft. Hat der Mensch Sparguthaben, eine Immobilie und wie hoch ist die eigene Rente? Wenn Vermögen und Immobilien "aufgebraucht" sind, tritt das Sozialamt ein.


genauso ist es. Ich bezog mich bei meiner Antwort auf Klara, die ja angab, es sich nicht leisten zu können.

Klaro

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