Forum Soziales und Lebenshilfe Soziales Pflegeaufwand Stufe 1

Soziales Pflegeaufwand Stufe 1

lupus
lupus
Mitglied

Re: Pflegeaufwand Stufe 1
geschrieben von lupus
eigenartig, daß es so an meiner konkreten Frage vorbei geht.
Nochmal: 90 Minuten ist Bedingung für Pflegestufe 1
Muß der Pflegedienst auch 90 Minuten tätig werden?

Wer weiß das?

lupus
slash
slash
Mitglied

Re: Pflegeaufwand Stufe 1
geschrieben von slash
als Antwort auf lupus vom 10.03.2013, 16:43:53
Ich musste einmal ein Pflegetagebuch ausfüllen, um nachweisen zu können, wieviel Zeitaufwand für die Pflege meiner Eltern erforderlich ist. Am besten du setzt dich mit dem Medizinischen Dienst in Verbindung. Da werden Sie geholfen.

...
slash
Re: Pflegeaufwand Stufe 1
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf lupus vom 10.03.2013, 16:43:53
Bukamary schrieb, das der Pflegedienst mit der Pflegekasse abrechnen muss, Lupus.
MargArit

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Felide1
Felide1
Mitglied

Re: Pflegeaufwand Stufe 1
geschrieben von Felide1
als Antwort auf lupus vom 10.03.2013, 12:04:51
Lupus,
schau Dir den Link an ob du da findest was du suchst.

Pflegeverantwortung

Felide
erafina
erafina
Mitglied

Re: Pflegeaufwand Stufe 1
geschrieben von erafina
als Antwort auf lupus vom 10.03.2013, 16:43:53
Nein.

Sag ich doch schon.

era
Edita
Edita
Mitglied

Re: Pflegeaufwand Stufe 1
geschrieben von Edita
als Antwort auf lupus vom 10.03.2013, 16:43:53

Nochmal: 90 Minuten ist Bedingung für Pflegestufe 1
Muß der Pflegedienst auch 90 Minuten tätig werden?
lupus


Aber......... von diesen 90 Minuten müssen mindestens 45 Minuten für die Grundpflege nachgewiesen werden, d. h. Körperpflege, An-und Ausziehen, Essen zubereiten, Essensgabe, Medikamentengabe und Toilettengänge! Nun zu Deiner Frage, es werden wohl nur die 45 Minuten
" garantiert " sein! Die restlichen 45 Minuten dienen der allgemeinen Zuwendung, und für die gibt es vom Pflegedienst nix!

Imnformationen zum Thema Pflegestufe

Edita

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lupus
lupus
Mitglied

Re: Pflegeaufwand Stufe 1
geschrieben von lupus
als Antwort auf Edita vom 10.03.2013, 18:04:03
Erst nochmal zur Verständigung - ich will weder pflegen noch gepflegt werden und frage nur für eine alleinstehende Bekannte.

Du schreibst." dafür gibt es vom Pflegedienst nichts"

Heißt das , wenn bei der Stufe 1 der Pflegedienst 45 Minuten vor Ort ist , ist seine Leistung erbracht?

lupus
Edita
Edita
Mitglied

Re: Pflegeaufwand Stufe 1
geschrieben von Edita
als Antwort auf lupus vom 10.03.2013, 18:24:46
Ich denke ja !

Edita
bukamary
bukamary
Mitglied

Re: Pflegeaufwand Stufe 1
geschrieben von bukamary
Bevor es zu Mißverstaändnissen bzw. weiteren Fehlinformationen kommt ist Folgendes wichtig. Es gibt Leistungen im Sinne der Pflegeversicherung, die wenn sie durch einen Pflegedienst erbracht werden, mit der Pflegekasse abgerechnet werden, wie Körperpflege, Nahrung reichen, Toilettengänge usw.

Daneben gibt es die sogenannte medizinische Pflege. Diese muß durch einen Arzt verordnet werden und Bedarf der Genehmigung der Krankenkasse. Diese Leistungen werden ebenfalls durch den Pflegedienst erbracht und direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Zur medizinisschen Pflege gehören z.B. an- und ausziehen von Stützstrümpfen, Verbandswechsel, Dekubitusversorgen und auch die Gabe von Medikamenten. Bei der Medigabe machen die Krankenkassen gerne Probleme.

Die Medigabe gehört nicht in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung.

Eigentlich sind die Lesitungssätze mehr oder weniger alle gleich unabhängig von der Tatsache ob die PV Rechnung zahlt oder diese Privat bezahlt wird.
Diese sind mit den Pflegekassen ausgehandelt. Unterschiede entstehen dadurch, dass die Leistungen von unterschiedlichen Kräften ausgeführt werden, also ob eine Fachkraft (Krankenschwester/Pfleger od. AltenpflegerIn), einem Helfer (1-jährige Ausbildung) oder einer geschulten Kraft bzw. FSJ u.ä. Hier wäre noch einiges mehr zu benennen, würde aber den Rahmen sprengen.

Dies ist zumindest die Theorie. Aber wie überall gibt es auch hier schwarze Schafe. Ich weiß sehr wohl, dass die Realität manchmal anders aussieht. Nicht selten werden z.B. auch Leistungen abgerechnet, die garnicht erbracht wurden. Deswegen macht es Sinn sich von mehreren Pflegediensten einen Kostenvoranschlag machen zu lassen, sich aber zumindest die Liste mit den Leistungssätzen geben zu lassen.

Der Konkurenzdruck ist enorm und derzeit sprießen die Pflegedienste (nicht nur die Pflegeheime) wie Pilze aus dem Boden. Das hier nicht immer mit fairen und sauberen Mitteln gearbeit wird, dürfte eingentlich jedem klar sein. Es gibt bestimmte Entwicklungen auch im Bereich der häuslichen Pflege, die m.E. nichts gutes verheißen. Pflege ist ein lukratives Geschäft, wenn man trickst und den Schaden haben die zu Pflegenden.

Es gibt in den vorherigen Beiträgen noch einige Punkte auf die ich noch eingehen möchte, bzw. auch direkt angesprochen worden bin, muß aber jetzt erst einmal hier abbrechen.

bukamary
weserstern
weserstern
Mitglied

Re: Pflegeaufwand Stufe 1
geschrieben von weserstern
als Antwort auf lupus vom 10.03.2013, 12:04:51
Hallo Lupus,
jeder Pflegedienst der von der Pflegekasse zugelassen ist, rechnet auch direkt mit der Kasse ab.

Über die täglich, erfolgten Leistungen wird auch vom Pflegedienstpersonal ein Monatsprotokoll geführt.

Dort wird eingetragen, welche Leistungen an den jeweiligen Tagen ausgeführt wurden.

Der Zeitaufwand und die jeweils anfallenden Kosten werden bei allen Pflegediensten in den unterschiedlichen Tabellen dargestellt...
Diese kann man vom Pflegedienst anfordern oder erhält sie gleich bei Vertragsabschluss...

Es müssen nicht immer die täglichen, von Dir beschriebenen 90 Minuten geleistet werden.
Es geht um die Pflegestufe... und bei Pflegestufe 1 wird die monatliche Zahlungsleistung auf die jeweiligen Tage umgesetzt,
je nach Bedarf, was gerade an Pflege erforderlich ist.

Dazu kommen noch die Pflegesachleistungen, die ein Hausarzt verordnen kann, diese werden der Pflegestufe nicht zugerechnet.

Fachkundige Infos erhält jeder von seiner Krankenkasse... denn dort muss auch die Pflegestufe beantragt werden.

Falls man mit den Leistungen und dem Zeitaufwand der jeweiligen Pflegestufe nicht auskommt muss man, die zusätzlich geleisteten Stunden, selbst bezahlen und einen neuen Antrag auf Höherstufung stellen.

weserstern

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