Forum Soziales und Lebenshilfe Soziales Was deutsche Frauen vor 50 Jahren nicht durften

Soziales Was deutsche Frauen vor 50 Jahren nicht durften

pilli
pilli
Mitglied

Re: Was deutsche Frauen vor 50 Jahren nicht durften
geschrieben von pilli
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 18.01.2010, 16:28:59
Stimmt nicht. Ich war damals verheiratet und habe etliche Male den Arbeitgeber gewechselt, ohne dass der Ehemann zugestimmt hat.

lg
spatzl
geschrieben von spatzl


nun ja, spatzl

oftmals wird eigenes erlebt & erfahrenes gerne vermischt mit den gesetzlichen bestimmungen und nur weil es einige anders erlebt haben, bedeutet das ja nicht folgerichtig, es habe diese gesetze nicht gehabt? das würde ja vermitteln, der kampf der frauen, gleichberechtigt in allen bereichen zu werden, sei nicht erforderlich gewesen?

vielleicht spatzl

helfen dir fakten weiter? ich habe für dich und andere, die interessiert am thema sind, im netz recherchiert und fand die seite

Frauenportal Essen

jaja; watt es nicht alles gab, das verboten war oder erlaubnispflichtig da werden erinnerungen wach und frau wundert sich ob manches vergleiches der heute mit der lebensart anderer frauen auf der welt gezogen wird...

natürlich ohne die frauengeschichte der eigenen nation zu erwähnen!

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Spektakuläre Änderungen des BGB im Jahre 1957

Zum Zeitpunkt der Einführung des BGB im Jahre 1900:

- Die Frau war mit 16 der Mann mit 21 ehemündig

- Die Frau erhielt immer den Namen des Mannes.

- Der Mann besaß das Letztentscheidungsrecht hinsichtlich aller Angelegenheiten der Ehe.

- Er bestimmte den "einzig möglichen" Wohnsitz. Die Frau konnte keinen eigenen begründen.

- Die Rechte innerhalb des von der Frau zu besorgenden Hauswesens konnte der Mann auch beschränken. Bei Geschäften im Zusammenhang mit ihrer Schlüsselgewalt wurde nur der Mann verpflichtet.

- Zur Berufstätigkeit der Frau war die Zustimmung des Ehemannes erforderlich und mit Ermächtigung des Vormundschaftsgerichtes, konnte der Ehemann auch das Arbeitsverhältnis der Frau kündigen.

eingefügt von mir: mann und frau beachten bitte die nach 1957 geltenden gesetze, dat hat sich nicht sonderlich viel geändert:

"Die bisherige Regelung entfällt. Die Frau ist nun berechtigt erwerbstätig zu sein, aber nur soweit das mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist. Insoweit besteht das Zustimmungserfordernis des Mannes noch fort."


- Zugunsten der Gläubiger wurde vermutet, dass alle Sachen dem Manne gehören.

- Das Vermögen der Frau - außer ihrer persönlichen Sachen - wurde durch die Eheschließung der Verwaltung und Nutznießung des Mannes unterworfen, der ohne Zustimmung der Frau darüber verfügen konnte. Im Gegenteil, sofern die Frau über von ihr eingebrachtes Gut verfügen wollte, bedurfte sie der Einwilligung ihres Mannes.

da lohnt doch ein aufklärender klick und blick auf den u.a. link, der dann die verbesserten regelungen im jahre 1957 gegenüberstellt und das ist erst bissi mehr als 50 jahre her. es lohnt auch datt aufmerksame lesen denn bei einigen sogenannten verbesserungen finde ich immer noch geschickte hintertürchen


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pilli


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