Forum Finanzen & Wirtschaft Wirtschaftsthemen Strompreiserhöhung - Zuschläge ab 01.01.2013

Wirtschaftsthemen Strompreiserhöhung - Zuschläge ab 01.01.2013

carlos1
carlos1
Mitglied

Re: Strompreiserhöhung - Zuschläge ab 01.01.2013
geschrieben von carlos1
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 25.11.2012, 05:32:21
"Tatsache ist, daß man durch bewußtes Umgehen mit der Energie Geld sparen kann. Es gibt dann einen Punkt, an dem man einfach nicht mehr sparen kann; dann nämlich, wenn man alle Einsparpotentiale ausgeschöpft hat." ozimmi


Hallo ozimmi,

es ist doch gut, dass du den Thread völlig neutral eröffnet hast, zur Kenntnisnahme. Es ist thematisch aber erweiterungsfähig. Es betrifft in diesen Tagen Millionen von Haushalten. Deshalb geht es alle an.

Einspatungen sind möglich, da gebe ich dir Recht. Sie haben aber auch Grenzen, vor allem auch dort, wo noch mit Strom geheizt werden muss. Das sind hier ganze Stadtteile (15% der Wohnungen im Bestand). Mit 26% ist die Erhöhung bei dir hoch ausgefallen. Bei mir sind es 9%.

In deiner Aufzählung von Einsparmöglichkeiten fehlt u. a. auch die häufige Warmwassererwärmung mittels Strom. Weiterhin ist die Erwärmung des Brauchwassers über die Gas-/Ölheizung energieverzehrend. Viele ahnen nicht, dass die Erwärmung des Brauchwassers 17% bis 20% de Heizkosten benötigt. Bei einer energetischen Sanierung kann er bis zu knapp 50% der Heizkosten betragen, weil die Heizkosten nach der Sanierung entsprechend niedriger sind. Eine solarthermische Anlage zur Warmwassererwärmung und Heizungsunterstützung könnte helfen die Kosten erheblich zu senken. Im Winter erreicht man mit Vakuumröhren-Kollektoren Temperaturen im Solarkollektor von knapp 100 Grad Celsius selbst bei klirrendem Frost von - 15 Grad. Über den Pufferspeicher und Vorschaltgeräte lassen sich mit Hilfe eines Vorschaltgerätes auch Waschmaschinen an die Warmwasserleitung anschließen. Dasselbe gilt für die Geschirrspülmaschine.

Vorsicht muss aber bei allen Sparmaßnahmen walten, denn ein Sparfanatiker macht sich nicht beliebt im familiären Bereich, wenn er anhaltend unnütz eingeschaltete Leuchtmittel ausschaltet.

c.
Re: Strompreiserhöhung - Zuschläge ab 01.01.2013
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf carlos1 vom 25.11.2012, 19:13:48
moin moin Carlos,

Du schreibst, daß bei mir mit 26% die Erhöhung sehr hoch ausgefallen sei.
Bisher bezahlte ich € 30,00, jetzt ab 01.01.2012 € 34,00. Das entspricht einer Steigerung von ca. 13,3%.
Bei mir sind alle Einsparpotentiale ausgeschöpft ...

Glaube mir, bei 26% Steigerung wäre ich "leicht" nervös geworden

Deinen anderen Ausführungen kann ich nur beipflichten.
Bei Neuplanungen ist es total richtig.
Bei bereits bestehenden "Objekten" sollte man aber auch dabei berücksichtigen, daß man für solche "Umstellungen" richtig Geld in die Hand nehmen muß.
Das kann nicht Jeder. Da empfehle ich generell, daß man bei Ersatzbeschaffung, wenn man ohnehin Geld ausgeben muß, sich sehr genau informiert, was es an Möglichkeiten gibt.
Und da hast Du ja eine ganze Menge genannt ...

Ich wünsche Dir eine tolle Woche
hugo
hugo
Mitglied

Re: Strompreiserhöhung - Zuschläge ab 01.01.2013
geschrieben von hugo
als Antwort auf carlos1 vom 25.11.2012, 19:13:48
hallo carlos, was hälst Du von nachfolgendem Angebot

ich finde die Laufzeiten interessant,,komm aber bei dem Halbsatz "2-jähriger Vertragsbindung" ins Grübeln

STROMVERSORGUNG GREIFSWALD GMBH
gültig ab 01.11.2012
GREIFENstrom Fix (mit Preisgarantie* bis 28.02.2015, mit 2-jähriger Vertragsbindung )
Arbeitspreis
von 0 bis 2.781 kWh Jahresverbrauch
Brutto Cent/kWh 26,07
Netto Cent/kWh 21,91

Grundpreis
Brutto Euro/Monat 4,02
Netto Euro/Monat 3,38

GREIFENstrom Fix
ab 2.782 bis 19.696 kWh Jahresverbrauch
Arbeitspreis
Brutto Cent/kWh 24,28
Netto Cent/kWh 20,40

Grundpreis
Brutto Euro/Monat 8,19
Netto Euro/Monat 6,88

*Preisbestandteile Die SVG gibt dem Kunden eine Preisgarantie auf die Strombezugskosten sowie auf die Netznut-zungsentgelte. Der Nettostrompreis beinhaltet neben den Strombezugskosten und den Netznutzungsentgelten auch die EEG-Umlage (zzt. 5,277 ct/kWh), die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (zzt. 0,329 ct/kWh), die KWK-Umlage (zzt. 0,126 ct/kWh) sowie die Stromsteuer. Der Bruttopreis beinhaltet zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
kWh = Kilowattstunde
Die angegebenen Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe von z.Z. 19%. In den Arbeitspreisen sind bereits die gültigen Netznutzungsentgelte, die gültige Konzessionsabgabe, die gesetzlich vorgeschriebenen Umlagen für EEG, KWK und § 19 StromNEV sowie die Stromsteuer von z.Z. 2,05 ct/kWh enthalten.
Bei Änderung der Steuersätze ändern sich die angegebenen Preise entsprechend. Die Grundversorgung zu den Allgemei-nen Preisen erfolgt auf der Grundlage des § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 07. Juli 2005.

hugo

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olga64
olga64
Mitglied

Re: Strompreiserhöhung - Zuschläge ab 01.01.2013
geschrieben von olga64
als Antwort auf carlos1 vom 25.11.2012, 19:13:48
Vor zwei Jahren hat unser Vermieter das gesamte Haus (wir sind 10 Wohnungen) komplett energiesaniert. Neben neuen Fenstern, Fassadendämmung und Fotovoltaik auf dem DAch ist so ziemlich alles neu. Das bringt eine Einsparung von 25% bei den Heizkosten - dagegen steht eine Mieterhöhung von 15%, also immer noch ein Big Deal für den Mieter. Unser Warmwasser wird über die Fotovoltaik-Anlage auf dem Dach erzeugt.
In diesem Herbst brauchte ich die Heizung maximal 1/2 Stunde pro Tag; durch die Fassadendämmung verbleibt die Wärme länger im Raum.

WAs den Strom anbelangt, habe ich vor Umzug in diese Wohnung vor ca 5 Jahren alles an alten Elektrogeräten ersetzt durch energieeffizientere, was mir sofort einen Abschlag auf meiner Stromrechnung brachte. Ich bin keine notorische Sparerin, kontrolliere mich aber selbst: meinen Stromzähler lese ich zweimal monatlich ab, um zu prüfen, ob ich im Rahmen liege. Allerdings gibt es so Gedöns wie Weihnachtsbeleuchtung ausserhalb der Wohnung usw. bei mir nicht - das stört mich schon an den anderen, warum sollte ich da mitmachen.
Jetzt werde ich bei EON, dort bin ich Stromkundin, als neuen Vertrag die "Konstant-Variante" abschliessen, die mir gleichbleibende Stromkosten für zwei Jahre garantiert. Ausgenommen ist eine evtl. Mwst-Erhöhung.Olga
Mary-Lou
Mary-Lou
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Re: Strompreiserhöhung - Zuschläge ab 01.01.2013
geschrieben von Mary-Lou
Ein Big Deal ist das hächstens für den Hausbesitzer, denn die Einsparung bzw. Erhöhung geht doch von ganz unterschiedlichen Grundbeträgen aus. Hab mal ausgerechnet, wie das bei mir wäre: 25 % Einsparung bei den Heizkosten = 19,50 Euro, 20 % Mieterhöhung = 140 Euro.
olga64
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Re: Strompreiserhöhung - Zuschläge ab 01.01.2013
geschrieben von olga64
als Antwort auf Mary-Lou vom 26.11.2012, 17:46:08
Bei uns rechnet sich das gut - wir wissen aber auch, dass in den Mietnebenkosten nicht nur Heizkosten enthalten sind, sondern auch viele andere (Sie sollten mal Ihre Aufstellung lesen). Die letzte Mieterhöhung spürte ich nicht - dies war umso positiver, da ja die Heizölkosten in diesem Zeitraum exorbitant gestiegen waren. Ein Vorteil ist natürlich ,dass Warmwasserkosten nicht mehr stark zu Buche schlagen. Olga

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Mary-Lou
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Re: Strompreiserhöhung - Zuschläge ab 01.01.2013
geschrieben von Mary-Lou
Eigentlich ist es müßig, weil Sie immer was drauflegen. Aber dennoch; ich habe meine Abrechnung sehr wohl gelesen und kann schon unterscheiden zwischen ausgewiesener Nettomiete, ausgewiesenen Heizkosten und ausgewiesenen sonstigen Betriebsnebenkosten.
Mein Hausbesitzer schreibt das nämlich alles extra auf.
olga64
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Re: Strompreiserhöhung - Zuschläge ab 01.01.2013
geschrieben von olga64
als Antwort auf Mary-Lou vom 26.11.2012, 17:51:50
Zur detaillierten DArstellung der Nebenkosten ist er ja auch verpflichtet; Sie können sogar Einsicht in die Einzelunterlagen fordern.
Und Mieterhöhungen kann er in regelmässigem Turnus ebenfalls durchführen. Nur oft sind die Nebenkosten ja bereits eine Zweitmiete - und da finde ich es hilfreich, wenn diese nicht mehr exorbitant steigen und bin auch meinem Vermieter dankbar, dass er uns dabei unterstützt. Und wenn sich meine Heizkosten zweistellig reduzieren, ist dies ein guter, erster Schritt. Der Vermieter hat dafür natürlich viel Geld in die Hand genommen (6-stellig) und erhält, wenn die energetischen Ziele erreicht werden (die jährlich überprüft werden) Subventionen in steuerlicher Hinsicht. Das gönne ich ihm von Herzen, wenn aich auch etwas davon habe. Olga
carlos1
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Re: Strompreiserhöhung - Zuschläge ab 01.01.2013
geschrieben von carlos1
als Antwort auf hugo vom 26.11.2012, 12:21:43
Hallo hugo,
die Preisgarantie bezieht sich nur auf die Strombezugskosten und Netznutzungsentgelte, also nur auf etwa 50% der Bruttokosten. Die anderen Bestandteile (Stromsteuer, MWST, Abgaben wie EEG etc.) werden angehoben.

Je nach Versorger kann der Anteil, für den die Preisgarantie gilt, variieren. Aus deinen Angaben geht nicht hervor, wie hoch der Anteil der Bezugskosten für Strom und Nutzungsentgelte sind. Der staatliche Anteil für Steuern und Abgaben beträgt bei meinem Versorger 52%. Bei anderen kann er unter 50% liegen.

Mit Sicherheit steigen die staatlichen Anteile wie EEG, KWK, Stromsteuer etc. nach einem Jahr. Du bist dann aber gebunden und kannst nicht wechseln.

Ich dachte immer, dass in den neuen Bundesländern die Strompreise etwas niedriger liegen. Die Preise deines Verorgers halten aber spielend mit den hiesigen mit.

Gruß
c.
carlos1
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Re: Strompreiserhöhung - Zuschläge ab 01.01.2013
geschrieben von carlos1
als Antwort auf olga64 vom 26.11.2012, 17:18:43
"Das bringt eine Einsparung von 25% bei den Heizkosten - dagegen steht eine Mieterhöhung von 15%, also immer noch ein Big Deal für den Mieter. Unser Warmwasser wird über die Fotovoltaik-Anlage auf dem Dach erzeugt.
In diesem Herbst brauchte ich die Heizung maximal 1/2 Stunde pro Tag; durch die Fassadendämmung verbleibt die Wärme länger im Raum." olga64


Vermutlich sind die Heizkosten auch vorher nicht extrem hoch gewesen. In einem 10-Familienhaus liegt der Verbrauch von vornherein niedriger als in einem 1- oder 2-Fam. Haus. Wenn die Geschossdecken bzw. die Seitenwände an andere Wohnungen grenzen, ist eine Wohnung günstiger im Verbrauch.

Selbstverständlich hat eine energetische Sanierung, die von Fachleuten geplant und optimiert wird, Einspareffekte. Wenn dazu noch Dreifachverglasung kommt, wird enorm gespart.

Das Warmwasser wird aber nicht mit der Photovoltaikanlage erwärmt, sondern mit Solarkollektoren. Sind sie auch auf Heizungsunterstützung ausgelegt, senkt das die Heizkosten erheblich. Allerdings sind Module und Installation teuer.

Ich machte ähnliche Erfahrungen. Die Ersparnis war nach den Berechnungen auf eine Einsparung von 48% des Heizbedarfs ausgelegt. Durch den Ersatz der Heizanlage, dem Übergang zu einer günstigeren Heizenergie und etwas größerer Dimensionierung der Kollektorfläche erhoffte ich eine etwa 80%ige Ersparnis an Heizkosten zu erreichen. Tatsächlich waren es in der letzten Heizperiode über 90% (berechnet auf Grundlage des damals gültigen Nachtstromtarifs). Natürlich hat die Wetterlege mitgespielt und uns nur Sonne im April beschert.

Der Einsparungseffekt bei solchen Investitionen erhöht sich weiterhin im Verlauf der Jahre mit den steigenden Energiekosten.

Der Wert einer Immobilie steigt ebenfalls mit einer energetischen Sanierung

Von Gesetz wegen ist eine Umlage der Investitionskosten für die enrgetische Sanierung in Höhe von 11% auf Mieter zulässig. Ich habe mich kundig gemacht und festgestellt, dass dies eimal vorher angekündigt werden muss. Ferner muss eine plausible Berechnung der neuen Energiekosten vorliegen. Staatliche und kommunale Fördermittel müssen von der Umlage auf die Mieter abgezogen werden. Weiterhin muss die Differenz zwischen den durchschnittlichen Kosten eines Hypothekenzinses und des tatsächlichen Zinssatzes des Kredits (zinsgünstiges KfW-Darlehen) in Ansatz gebracht werden.

Die geplante Energiewende wird nur erreicht werden können, wenn die privaten Energiekosten für Heizung und Warmwasser heruntergefahren werden. Sie sind insgesamt höher als der anteilige Verbrauch für die Industrie und den Verkehr, weit über ein Drittel des Gesamtverbrauches. Weit übe 70% der Wohnungen im Bestand wurden in den Jahren vor 1978 gebaut (erste ENEV, Energieeinsparverodrnung). Es hilft nicht die Augen verschließen. Es wird weh tun, und die 11% der absetzbaren Kosten kann man m.E. in den Wind schreiben. Besser wäre es Mieten in dem Maße zu erhöhen wie die tatsächlich Kosten für Energie eingespart werden.

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