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Gelebte Demokratie: Der Fall der Sparkassenkunde(in) Marlies Krämer (83)

Autor: ehemaliges Mitglied

Gelebte Demokratie: Der Fall der Sparkassenkunde(in) Marlies Krämer (83)

In ihrem Kampf um Gleichberechtigung in der Sprache gegen die Sparkasse Saarbrücken ist Marlies Krämer vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Sie möchte vom Geldinstitut nicht mehr als Kunde, sondern als Kundin, nicht als Sparer, sondern als Sparerin angesprochen werden. Der BGH wies ihre Klage ab. Die männliche Form könne „geschlechtsblind“ verwendet werden. Frauen würden dadurch nicht geringgeschätzt (die SZ berichtete mehrmals darüber).


Marlies Kraemer, 83. Frauenrechtlerin.
... dann bleibt nur noch der Weg zum europäischen Gerichtshof.


In Vordrucken und Formularen verzichten Sparkassen und andere Institutionen meist darauf, Frauen mit grammatisch weiblichen Personenbezeichnungen wie „Kundin“ oder „Kontoinhaberin“ anzusprechen – und dürfen das vorerst auch weiter tun. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage einer Frau aus dem Saarland gegen diese Praxis wegen Mängeln in der Begründung ab. Das teilte das Gericht mit. Damit wurde über die rechtliche Frage nicht inhaltlich entschieden. Bisher scheiterte die Klage aber in allen Instanzen. Der BGH entschied, dass das sogenannte generische Maskulinum im Sprachgebrauch üblich sei und keine Geringschätzung gegenüber Menschen anderen Geschlechts zum Ausdruck bringe. Die Form werde auch in vielen Gesetzen und selbst im Grundgesetz verwendet.


Der Klägerin Marlies Krämer geht es aber ums Prinzip. Sie hat ihre Sparkasse verklagt und war 2018 mit 80 Jahren vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen, weil sie auch in Formularen als Frau wahrgenommen werden will.


Die 83-jährige Frauenrechtlerin ließ sich davon nicht unterkriegen. Sie zog vor das Bundesverfassungsgericht. Seit Mai vergangenen Jahres ist die Klage dort anhängig. „Und je nachdem, wie dort entschieden wird, ziehe ich vor den Europäischen Gerichtshof“, sagt Krämer. Die Richter dort könnten sich schließlich nicht selbst in die Pfanne hauen. „Sie haben ja auch zugelassen, dass in allen Ausweisen und Pässen Inhaberin benutzt wird.“


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