24-Stunden-Pflege: Gut betreut im eigenen Heim

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So lange wie möglich im eigenen Zuhause leben – das wünschen sich die meisten Menschen im Alter. Und auch die Angehörigen tun sich oft schwer mit dem Gedanken, ihre Lieben in einem Pflegeheim unterzubringen. Doch was, wenn zum Beispiel wegen einer Demenz praktisch rund um die Uhr Betreuung notwendig ist? 24-Stunden-Pflege zu Hause kann eine Lösung sein.
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©Peter Maszien | Fotolia.com

Gründe für eine 24-Stunden-Betreuung

Wenn jemand durch einen Schlaganfall, einen Herzinfarkt oder Unfall plötzlich zum Pflegefall wird, kann die 24-Stunden-Pflege zu Hause helfen, den Umzug ins Pflegeheim zu vermeiden. Gleiches gilt, wenn der Pflegebedarf stetig wächst und die Angehörigen nicht mehr in der Lage sind, die Betreuung selbst zu stemmen – oder wenn sie einfach mal selbst eine Auszeit brauchen.

Was versteht man unter einer 24-Stunden-Pflege?

Auch wenn meist von 24-Stunden-Pflege geredet wird: Streng genommen handelt es sich nicht um Pflege, sondern um Betreuung. Gemeint ist eine Kraft, die mit im Haushalt wohnt, kocht, wäscht, beim Anziehen, Essen und im Haushalt hilft. Aufgaben wie Spritzen verabreichen, Wunden versorgen oder Thromboseprophylaxe dürfen dagegen nur Pflege-Fachkräfte übernehmen. Für solche Tätigkeiten können Angehörige unter Umständen einen ambulanten Pflegedienst dazu holen. Auch die Vorstellung, dass die Person 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche verfügbar ist, ist falsch: Der Arbeitsschutz in Deutschland schreibt Pausen und Freizeit vor, die auch für Pflegende und Betreuende aus dem Ausland gelten.

Wer übernimmt die 24-Stunden-Pflege?

Eine 1:1-Pflege mit deutschen Arbeitskräften kann pro Monat schnell mal um die 4.000 Euro kosten und ist somit für viele unbezahlbar. Viele Angehörige setzen daher auf Betreuungspersonen aus dem Ausland, in erster Linie aus Niedriglohnländern wie Polen. Für die Beschäftigungsart gibt es verschiedene Möglichkeiten:
 
  • Anstellung einer Betreuungskraft: In diesem Fall werden Sozialabgaben fällig, und auch um die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und um Versicherungen muss man sich dann selbst kümmern.
  • Beauftragung eines Unternehmens: Betreuungskräfte sind bei der entsprechenden (meist ausländischen) Firma anstellt und werden nach Deutschland entsendet.
  • Zusammenarbeit mit einer selbstständigen Betreuerin: Damit diese nicht als scheinselbständig gilt, muss sie in mindestens zwei Haushalten tätig sein, kann damit also nicht mit im Haushalt wohnen.

Werden die Kosten erstattet?

Im Gegensatz zu ambulanten Pflegediensten wird die 24-Stunden-Pflege grundsätzlich weder von der Pflege- noch von der Krankenversicherung erstattet. Es gibt aber die Möglichkeit, sich das Pflegegeld auszahlen zu lassen. Dieses kann nach freier Verfügung – somit auch für die Kosten der 24-Stunden-Pflege – eingesetzt werden.

Was sollte man beachten?

Mit einer fremden Person unter einem Dach zu wohnen, ist gerade für alte Menschen eine große Umstellung. Bevor Sie einen Vertrag abschließen, sollten Sie versuchen, die Betreuungskraft bei einem kostenlosen Besuch kennenzulernen. Grundvoraussetzung ist natürlich auch, dass Sie in der Wohnung oder dem Haus genügend Platz für die Unterbringung haben. Außerdem sollten Sie im Vorfeld unbedingt klären, welche Pflichten die Betreuungskraft übernehmen soll, welche Regeln in Ihrem Haus gelten und welche Vorstellungen beide Parteien von der Betreuung und dem Zusammenleben haben. So verbessert man die Chancen, dass das Modell 24-Stunden-Pflege für alle Beteiligten gut funktioniert.

Checkliste: Die richtige Wahl treffen

10 Fragen, auf die Sie bei der Suche nach einem Anbieter für die Pflege zu Hause besonders achten sollten:
  • Hat der Anbieter einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse?
  • Bietet der Anbieter kostenlose und unverbindliche Hausbesuche für ein erstes Kennenlernen an?
  • Bilden sich die Pflegekräfte des Anbieters regelmäßig fort?
  • Wie häufig wechselt der Anbieter das Pflegepersonal?
  • Wie lange gibt es das vermittelte Pflegeunternehmen bereits und welche Dienstleistungen bietet es an?
  • Welche Berufsbildung und Sprachkenntnisse hat die vermittelte Pflegekraft?
  • Hat die Pflegekraft Erfahrung mit der Betreuung pflegebedürftiger Menschen?
  • Ist die Pflegekraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist (Bescheinigung A1)?
  • Wer ist Ihr Ansprechpartner, wenn es im Alltag einmal zu Problemen kommt?
  • Werden die Leistungen und Hilfen bei Vertragsabschluss genau festgehalten?
Sie haben Fragen zum Thema Pflege? Kunden der Union Krankenversicherung können sich von Pflege-Experten kostenlos beraten lassen.

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