Bestattung in Deutschland – Das sollten Sie wissen

Bereits zu Lebzeiten sollte sich um die Planung der eigenen Bestattung gekümmert werden. Das erspart nicht nur den Hinterbliebenen zusätzlichen Kummer, sondern es gewährleistet auch, dass keine Zweifel an der gewünschten Bestattungsform entstehen. Insbesondere, weil es in Deutschland viele Möglichkeiten einer Bestattung gibt.
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Das in Deutschland geltende Bestattungsgesetz regelt alle Fragen rund um die Aufgaben bestattungspflichtiger Personen. In der Regel sind das die nahen Angehörigen. Sie müssen auf Basis der gesetzlichen Vorgaben veranlassen, dass der Verstorbene ordnungsgemäß beigesetzt wird. Dabei sind alle Regelungen rund um die Bestattung Ländersache. Je nach Bundesland müssen deshalb andere Vorgaben eingehalten werden.

Inhalt des Bestattungsgesetzes

Verallgemeinert lässt sich das Bestattungsgesetz in sechs Teilbereiche untergliedern. So regelt es neben der Erstellung des Totenscheins und der Leichenschau auch Fragen rund um die Bestattungsfrist und Bestattungspflicht, der Friedhofspflicht und anschließender Ruhefristen. Zwar gibt es vereinzelt unterschiedliche Regelungen auf Länderebene, jedoch ähneln sich die Inhalte der Gesetzesbereiche sehr.

Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?

Das Bestattungsgesetz regelt zwar ausführlich die Organisation einer Beisetzung, nicht jedoch die damit verbundene Kostenübernahme. Die Kostentragungspflicht für eine Bestattung ist nicht auf Länderebene, sondern für Gesamtdeutschland in § 1968 des BGB geregelt. Hiernach hat der Erbe die Kosten für eine Beisetzung des Erblassers zu tragen, insofern er zur Zahlung im Stande ist. Ist dies nicht der Fall, werden die Bestattungskosten aus dem Nachlass beglichen. Wenn der Tod durch einen Unfall eingetreten ist, können die Kosten auch vom Unfallverursacher zurückverlangt werden. Zuletzt können die Kosten auf Antrag auch von dem Sozialhilfeträger übernommen werden. Die dann durchgeführte Sozialbestattung wird jedoch auf das Nötigste reduziert.

Welche Bestattungsarten gibt es?

In Deutschland gibt es eine Menge unterschiedlicher Bestattungsarten. Grundsätzlich finden zwei Varianten der Bestattung statt: die Erdbestattung und die Feuerbestattung. Doch auch hier gibt es unterschiedliche Varianten.

1. Erdbestattung

Die Erdbestattung bezeichnet die Beisetzung des Leichnams in einem Sarg. Je nach Wunsch des Verstorbenen kann der Sarg individuell ausgestattet sein. Deshalb variieren hier die Kosten stark und können schon mal bis zu 10.000 Euro betragen. Alle verwendeten Materialien müssen aber zersetzbar sein. In Deutschland sind Erdbestattungen nur auf einem Friedhof möglich.

2. Feuerbestattung

Der Begriff „Feuerbestattung“ bezeichnet die Kremation und eine darauffolgende Beisetzung der Asche. Dabei muss die Urne nicht zwingend in der Erde bestattet werden, wenngleich diese Form in Deutschland eher die Regel ist.

Auf dem Friedhof kann die Urne in einem klassischen Urnengrab, einem oberirdischen Kolumbarium, in einer Röse oder einer Urnenstele beigesetzt werden. Dabei bezeichnet das Kolumbarium die Bestattung der Urne in einer Urnenwand. Verschlossen werden die Gräber mit einer Steinplatte, die den Namen und die Lebensdaten des Verstorbenen ausweist. Ebenso wird bei einer Urnenstele, einer Art Säule aus Stein, verfahren.

3. Naturbestattungen

Wie der Name bereits sagt, handelt es sich hierbei um unterschiedliche Bestattungsarten in der freien Natur. So zählt neben der Seebestattung auch die Waldbestattung zu den Naturbestattungen. Außerhalb von Deutschland sind zudem noch die Wiesen- oder Felsenbestattungen möglich.

4. Anonyme Bestattung

Wünscht der Verstorbene ausdrücklich eine anonyme Bestattung, wird auf einen Grabstein sowie eine Namensnennung des Verstorbenen verzichtet. Zudem sind in der Regel bei der Beisetzung keine Teilnehmer erlaubt. Deshalb wird die anonyme Bestattung oftmals auch stille Beisetzung genannt. Die namenlose Bestattung ist eine Form der Feuerbestattung und wird meist als klassische Beisetzung der Urne ins Erdreich absolviert.

Egal für welche Form der Bestattung man sich entscheidet, es ist wichtig sich mit Angehörigen über dieses Thema frühzeitig auszutauschen. Denn soll die Bestattung im Sinne des Verstorbenen ablaufen, muss dieser zuvor seine Wünsche klar geäußert haben. Auch die hohen Kosten einer Bestattung sollten dabei kein Tabuthema sein.

Wann ist eine Sterbegeldversicherung für wen sinnvoll?

Für die Organisation und Finanzierung der Bestattung des Verstorbenen sind in Deutschland die nächsten, volljährigen Angehörigen verantwortlich. Um den Angehörigen die finanzielle Belastung für die Bestattung zu nehmen, sollte bereits zu Lebzeiten die Finanzierung abgesichert werden.

Für eine finanzielle Bestattungsvorsorge sowie vertragliche, rechtliche Dinge bietet sich eine Sterbegeldversicherung an. Denn die Absicherungssumme kann die Kosten einer Bestattung bereits vollkommen oder zumindest zu einem Großteil abdecken. Aber auch das Testament sowie andere vertragliche Verpflichtungen können heutzutage digital beim Versicherer hinterlegt werden.

Hier bietet die IDEAL Versicherung unterschiedliche Sterbegeldtarife an. So schließt das IDEAL SterbeGeldplus neben einer Versicherungssumme von bis zu 10.000 Euro zusätzlich einen digitalen Vertrags- und Nachlassmanager ein, der nach Abschluss des Vertrages sofort genutzt werden kann. Dadurch können bereits zu Lebzeiten wichtige Verträge, Online-Konten sowie Nachlassverfügungen hinterlegt werden, um den Angehörigen im Todesfall die Erledigung diverser Angelegenheiten zu erleichtern.
 

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Kommentare (1)

Pejoachim

Friedhofspflicht für die Asche Verstorbener
 
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Man darf über den Verbleib der eigenen Asche nicht testamentarisch so verfügen, wie dies möglich wäre. Man muss auch die Asche seiner Angehörigen auf einem Friedhof oder anderen dafür vorgesehenen Plätze deponieren.
Von der Asche geht keine Gefahr aus, die Bestattung fand bereits mit der Verbrennung (FeuerBESTATTUNG) statt, Dritte können durch unseren Umgang mit der Asche nicht betroffen sein, vor allem wenn das Nachbarschaftsrecht beachtet wird. Worin liegt also die Begründung für diese Friedhofspflicht? Die Kommunen würden Geld verlieren und die Bestatter glauben (völlig zu Unrecht!), sie würden Einkommenseinbußen erleiden. Reicht das aus, um uns staatlich zu bevormunden?
Ich habe für Baden-Württemberg eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, an den Ministerpräsidenten und die Fraktionsvorsitzenden des Landtags einen offenen Brief geschrieben und vor allem eine Petition eingereicht. Bitte unterschreibt, wenn ihr auch der Meinung seid, dass die Friedhofspflicht für die Asche Verstorbener völlig unzeitgemäß ist und gebt den Link unten weiter. Bislang haben lediglich 120 Menschen unterschrieben. Wenn wir es nicht schaffen, die Politik nicht davon zu überzeugen, dass dieses Thema wichtig ist, dann ist alles umsonst.


 https://www.openpetition.de/!cfgnl


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