Einbau eines Treppenlifts: Die wichtigsten Voraussetzungen

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Treppenlifte unterstützen Menschen mit mobilen Einschränkungen dabei, sich problemlos zwischen mehreren Etagen zu bewegen.
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©Ango Lifte mit System GmbH

Allerdings ist der Einbau eines Treppenlifts an bestimmte räumliche und rechtliche Voraussetzungen gebunden. Hierbei wird stark zwischen Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern unterschieden.

Treppenlifte in verschiedenen Varianten

Für Ein- und Mehrfamilienhäuser stehen heute verschiedene Treppenlift-Arten zur Verfügung. Schließlich stellt jede Treppenkonstruktion unterschiedliche Anforderungen an den Lift. Während für gerade Treppen Standard Treppenlifte geeignet sind, ist für eine kurvige Konstruktion zumeist eine Maßanfertigung erforderlich. Individuelle Anforderungen wirken sich demzufolge maßgeblich auf die Wahl eines Treppenlifts aus.
 

Ihr Weg zum Lift

Die wichtigsten Anforderungen beim Einbau eines Treppenlifts im Einfamilienhaus

Im Einfamilienhaus gibt der Gesetzgeber höchstmögliche Gestaltungsmöglichkeit bei minimalen Rahmenbedingungen. Hier liegt der Fokus darauf, dem Nutzer seine Mobilität und Eigenständigkeit im eigenen Heim zu ermöglichen. Alle Sitzlifte sind zusammenklappbar. Somit ist die Treppe auch nach Einbau eines Treppenlifts für die weiteren Personen begehbar. Aufgrund der verschiedenen Treppenliftarten und deren Ausstattungsmöglichkeiten fügen sich die modernen Treppenlifte optimal und unscheinbar in Ihr privates Umfeld ein.

Keine Baugenehmigung in Privathaushalten

Möchten Betroffene einen Treppenlift in ihrem privaten Haushalt installieren, ist zumeist keine Baugenehmigung erforderlich. Erfahrungsgemäß ist die Vielfalt unterschiedlicher Treppenlifte so groß, dass das passende Modell schnell gefunden ist. Eine gute Wahl für steile und eng gebaute Treppen sind Lifte mit integriertem Drehsitz. Nur in Ausnahmefällen sind Umbauarbeiten im Treppenhaus erforderlich. Sollte das Treppenhaus für einen Sitzlift nicht geeignet sein, stehen andere Lift-Modelle zur Wahl. Beispielsweise bewältigen Senkrechtlifte die Etagen vertikal.

Sicherheit im Haushalt

Neben der wichtigen Voraussetzung, dass das Treppengeländer jederzeit und für jeden weiterhin ungehindert genutzt werden kann, ist es ebenso wichtig, dass ein Treppenlift aus schwer entflammbaren Materialien besteht. Je nach örtlicher Situation kann es sinnvoll sein, eine Parkposition für den Treppenlift außerhalb des Treppenhauses einzuplanen. Alle Nutzer des Treppenlifts sollten darüber informiert werden, den Lift nach der Nutzung wieder in die richtige Parkposition zu bringen.

Bedingungen für den Einbau eines Treppenlifts in einem Mehrfamilienhaus

Im Gegensatz zum Einfamilienhaus ist der Einbau eines Treppenlifts in einem Mehrfamilienhaus zumeist an umfassende Bedingungen gebunden. Die Grundvoraussetzung für den Einbau eines Treppenlifts im MFH ist die sogenannte Mindestlaufbreite von Treppen, die keinesfalls unterschritten werden darf. Da Fluchtwege sowie der Brandschutz durch den Treppenlift nur bedingt eingeschränkt sein dürfen, muss für die Bewohner nach Lifteinbau genügend Platz vorhanden sein, um die Räumlichkeiten im Notfall ungehindert verlassen zu können. Zusätzlich muss der zur Treppenkonstruktion gehörige Handlauf für alle anderen Bewohner uneingeschränkt nutzbar sein. Erstreckt sich der Treppenlift über mehrere Etagen, sollten Warteflächen für passierende Personen zur Verfügung stehen.

Generell darf die sichere Nutzung der Treppe nicht gefährdet werden. Ist in ein Mehrparteienhaus kein Aufzug integriert, sind Treppenlifte möglicherweise für mehrere Personen sinnvoll.

Gesetzliche Regelungen für den Einbau eines Treppenlifts

Technische Baubestimmungen sind in der Norm DIN 18065 geregelt. Während § 554a BGB über Optionen rund ums Thema Barrierefreiheit für Mieter informiert, regeln Landesbauverordnungen die Bestimmungen im jeweiligen Bundesland. In den meisten Bundesländern bedarf es zusätzlich einer Baugenehmigung.

Im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung vor Ort können die Gegebenheiten auf Umsetzbarkeit – unter Beachtung voran genannter Vorschriften – geprüft werden.
 

Lassen Sie sich kostenfrei beraten

Worauf müssen Eigentümer einer Wohnung achten?

Besitzer einer Eigentumswohnung müssen mit der Eigentümergemeinschaft Rücksprache halten, wenn sie den Einbau eines Treppenlifts für das öffentliche Treppenhaus planen. Zumeist berufen alle Beteiligten eine Eigentümerversammlung ein, in deren Rahmen alle Beteiligten über das Bauvorhaben abstimmen. Weil ein Treppenhaus als gemeinschaftliches Eigentum gilt, ist die Mehrheit aller Stimmen zwingend erforderlich. Als rechtliche Grundlage gilt das WEG-Recht, das Wohnungseigentumsgesetz.

Bedingungen für Mieter einer Wohnung

Die Barrierefreiheit für Mieter ist hierzulande in § 554a BGB gesetzlich geregelt.

Demzufolge sind Mieter verpflichtet, die Notwendigkeit für den Einbau eines Treppenlifts bei ihrem Vermieter nachzuweisen. Vermieter dürfen dem Einbau der Lifte nicht generell widersprechen – es sei denn, das Gerät wird aus reiner Bequemlichkeit gewünscht. Grundsätzlich empfiehlt es sich, eine schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen.

Umfassende Beratungen als wichtige Grundlage

Wichtigste Grundlage, um den richtigen Treppenlift zu finden, ist sowohl im Einfamilien- als auch im Mehrfamilienhaus eine umfassende Beratung.

Im Rahmen von Vor-Ort-Terminen nutzen Anbieter die Möglichkeit, die räumlichen Gegebenheiten in Augenschein zu nehmen und hierfür geeignete Modelle zu empfehlen. Im Mittelpunkt der Beratung stehen die individuellen Bedürfnisse der Nutzer.

Die Firma Ango Lifte mit System aus dem Sauerland bietet diese Beratung kostenlos und unverbindlich an. Nach Erstellung eines Kostenvoranschlags können Interessierte besser einschätzen, inwiefern die Realisierung des Lifts zum eigenen Budget passt oder ob eine Finanzierung notwendig ist.
 

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