Einkommensteuererklärung für Senioren

Viele Senioren, die Rente beziehen, stellen sich die Frage, ob sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Im Bekanntenkreis geben manche eine Einkommensteuererklärung ab, andere wiederum nicht. Die einen geben diese freiwillig ab, andere erhalten eine Aufforderung durch das Finanzamt. Dieser Beitrag soll Klarheit schaffen.
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Muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Eine Einkommensteuererklärung ist dann abzugeben, wenn die Rentenbezüge den Grundfreibetrag zuzüglich 102 Euro Werbungskostenpauschale übersteigen. Der Grundfreibetrag ändert sich regelmäßig. Er lag in den letzten Jahren bei:
 
  • 2018: 9.000 Euro
  • 2019: 9.168 Euro
  • 2020: 9.408 Euro
Auch wenn Sie über die Rentenbezüge den Grundfreibetrag nicht überschreiten, können sie dennoch verpflichtet sein, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dies gilt dann, wenn Sie zusätzliche Einkünfte aus Vermietung, Gewerbetätigkeit, freiberuflicher oder sonstiger selbständiger Tätigkeit erzielen. Haben Sie insgesamt durch alle Einnahmen abzüglich Werbungskosten und Betriebsausgaben den Grundfreibetrag zzgl. Werbungskostenpauschale überschritten, so besteht die Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung.

Zu beachten ist dabei, dass bei Ehegatten und eingetragenen Partnerschaften der Grundfreibetrag sich verdoppelt, soweit diese im Rahmen einer gemeinsamen Veranlagung die Einkommensteuererklärung abgeben.

Wie kann ich meine Steuerpflicht reduzieren?

Da Sie Einnahmen versteuern müssen, dürfen Sie im Gegenzug bestimmte Ausgaben absetzen, d.h. von dem Gesamtbetrag der Einkünfte können Kosten abgezogen werden. Dies führt im Ergebnis dazu, dass sie weniger Einkommensteuer bis gar keine zahlen müssen.

Dabei bietet das Einkommensteuergesetz viele Positionen, welche absetzbar sind. Beispielsweise können Spenden an gemeinnützige Vereine abgesetzt werden. Viele haben einen Behindertengrad, hier können Pauschbeträge und sonstige Kosten die Steuerpflicht reduzieren.

Mit dem fortgeschrittenen Alter steigt oft der Bedarf an Heilbehandlung und Medikamenten oder man benötigt Sehhilfe. Diese können ebenfalls abgesetzt werden. Es kann zu einem Bedarf an Pflegekräften kommen. Ist man beispielsweise in einem Seniorenheim untergebracht, sind die Betreuungs- und Pflegekosten absetzbar.

Häufig entstehen jedes Jahr Handwerkskosten – es kommt mal der Schornsteinfeger vorbei oder eine Reinigungskraft wir bezahlt.  Werfen Sie doch einfach mal einen Blick in Ihre Nebenkostenabrechnung. Viele Positionen sind Handwerksleistungen oder Haushaltsnahe Dienstleistungen und können geltend gemacht werden.

Hinsichtlich der absetzbaren Kosten lohnt es sich oft, sich eingehend zu informieren, denn diese Informationen sind bares Geld wert!

Wann muss ich die Einkommensteuererklärung abgeben?

Soweit man zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese spätestens am 31.07. des Folgejahres dem Finanzamt eingehen. Fällt der 31. auf einen Sonn- oder Feiertag, so endet die Frist am nächsten Werktag. Kann die Frist nicht gewahrt werden, kann eine Fristverlängerung beantragt werden.

Wird zum Zwecke der Erstellung der Einkommensteuererklärung die Hilfe eines Steuerberaters, eines Rechtsanwalts für Steuerrecht oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch genommen, so verlängert sich die Frist. Diese endet dann erst am 28.02. des übernächsten Jahres.

Die Frist ist unbedingt zu beachten, da ansonsten Sanktionen, wie Verspätungszuschläge und Zwangsgelder angeordnet werden können. Bei einer vorliegenden Steuerschuld, kann auch eine Verzinsung der Steuerschuld erfolgen, sodass noch mehr Geld gezahlt werden muss.

Der Einkommensteuerbescheid

Liegt dem zuständigen Finanzamt die Einkommensteuererklärung vor, so wird diese geprüft. Anschließend ergeht ein Einkommensteuerbescheid. Dieser besteht aus mehreren Seiten. Grundsätzlich steht auf der ersten Seite Ihre Steuerschuld. Wurden auf die Einkommensteuer bereits Vorauszahlungen vorgenommen, so werden diese mit der Steuerschuld verrechnet.

Neben der Steuerschuld können ebenfalls quartalsweise oder monatliche Vorauszahlungen festgesetzt werden. Anhand einer Tabelle wird erläutert, zu welcher Frist man welche Vorauszahlung zu überweisen hat. Auch hier gilt: Versäumt man eine Zahlungsfrist, können Sanktionen festgesetzt werden, d.h. neben der Vorauszahlung kann ebenfalls ein Säumniszuschlag festgesetzt werden.

Fazit

Die Erledigung der Steuererklärung bring sicherlich einen gewissen Aufwand mit sich, doch gewissenhaftes Vorgehen lohnt sich. Hinsichtlich der absetzbaren Kosten und Fristen empfiehlt es sich, eine Aufstellung schriftlich oder elektronisch anzufertigen, welche man jedes Jahr wieder verwenden kann. So wird es jedes Jahr etwas einfacher.

In Zusammenarbeit mit www.ra-te.de
 

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Kommentare (1)

Babuschka

Bravo! Danke! Das wollte ich schon lange wissen.


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