Erbimmobilie: Vorteile und Schwierigkeiten, die es zu beachten gibt

Die Erbimmobilie führt zunächst einmal zur Freude über den Vermögenszugewinn, doch oft tauchen gleich darauf Probleme auf. Selbst wenn Sie der alleinige Erbe sind, müssen Sie entscheiden, was Sie mit dem Haus anfangen: Sie können es verkaufen, vermieten oder bewohnen. Möglicherweise besteht Sanierungsbedarf.
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Auch der Wert der Immobilie ist interessant, um die Entscheidung zu treffen, ob sich eine Sanierung und Vermietung überhaupt lohnen. Noch schwieriger gestalten sich die Umstände, wenn die Immobilie einer Erbengemeinschaft zufällt. Diese muss sich über die Verwendung einig werden. Sollten Sie an den Immobilienverkauf denken, ist es bei einem Erbe in beispielsweise Bayern sinnvoll, sich an spezialisierte Immobilienmakler in München zu wenden.

Klassischer Umgang mit einer geerbten Immobilie

Sehr oft denken Erben an einen Verkauf der Erbimmobilie. Ein Sonderfall ergibt sich bei einem einzelnen, etwas jüngeren Erben (mit Familie), dem bewusst war, dass ihm/ihr das Haus zufallen wird. Wenn es sich im Rahmen der eigenen Lebensgestaltung zum Bewohnen anbietet, kommt diese Option selbstverständlich zum Tragen. Auch das Vermieten ist eine denkbare Möglichkeit, doch hierfür ist eine sehr genaue Kalkulation erforderlich. Im Normalfall besteht bei einer geerbten Immobilie ein gewisser Sanierungsstau, denn der Erblasser hat praktisch nie in den letzten Jahren seines/ihres Lebens an eine Sanierung oder Renovierung gedacht. Vor einer Vermietung wäre diese also fällig. Ihre Kosten sind mit möglichen Mieteinnahmen gegenzurechnen. Diese Fragen müssen Sie als Erbe in einer emotionalen Ausnahmesituation bedenken: Immerhin ist ein Ihnen sehr nahestehender Angehöriger verstorben, sonst hätten Sie schließlich nicht ein Haus geerbt. Es kann sehr sinnvoll sein, sich in so einem Fall professionelle Maklerhilfe zu holen.

Zusätzliche Erschwernis durch mehrere Erben

Die Erbengemeinschaft, bei der mehrere Personen gemeinsam die Immobilie erben – in der Regel Geschwister –, ist eher die Regel als die Ausnahme. Geschwister sind der häufigste Fall, doch es gibt noch weitere Konstellationen von Erbengemeinschaften. Diese müssen sich untereinander nicht unbedingt sonderlich mögen, wodurch allein schon Schwierigkeiten bei der Entscheidung über das Erbe vorprogrammiert sind. Doch selbst wenn Geschwister oder andere Erben an sich gut miteinander auskommen, können sie doch beim Umgang mit der Erbschaft sehr unterschiedliche Interessen verfolgen. Ein Erbe möchte vielleicht im Haus wohnen, müsste dann aber die anderen Erben auszahlen (und hierfür die Mittel parat haben), ein anderer will verkaufen, der dritte vielleicht vermieten. Hinzu kommt wiederum die gemeinsam zu fällende Entscheidungen: Soll vor einer Vermietung oder einem Verkauf saniert werden? Darüber lässt sich trefflich streiten. Ein Erbe wird die Sanierung für zwingend geboten halten, um einen ordentlichen Verkaufspreis zu erzielen, ein anderer möchte nur seinen Anteil und nichts weiter. Der Anteil muss auch nicht allzu hoch sein, der Erbe will einfach Bargeld und sich danach um nichts mehr kümmern. Das Problem: Die Entscheidung muss einvernehmlich gefällt werden. Dabei geht es um Detailfragen, nämlich unter anderem um einen angemessenen Verkaufspreis. Da es hierüber bei einer Erbengemeinschaft aus drei Erben mindestens drei verschiedene Meinungen gibt (häufig noch mehr, wenn die PartnerInnen der Erben auch noch ihre „Expertise" einbringen), kann die Einigung äußerst schwierig werden und den familiären Frieden erheblich belasten. Auch davor fürchten sich die Erben.

Emotionale Belastung der Erben

Man stelle sich einfach vor, drei Menschen – miteinander nicht verwandt – würden gemeinsam ein Haus im Lotto gewinnen und müssten nun gemeinsam entscheiden, was damit geschehen soll. Es träten genau die soeben beschriebenen Fragestellungen auf, die Einigung wäre schwierig. Doch sie wäre nicht mit tiefenpsychologischem Ballast überfrachtet. Bei einer Erbschaft allerdings liegt ein großer emotionaler Schatten über der ganzen Angelegenheit. Die Eltern sind verstorben, die Geschwister finden sich nun ohne die elterliche Anweisung, Stütze und Entscheidungsgewalt in ihrem ursprünglichen Verhältnis wieder: Der große Bruder hat schon immer alles über die Köpfe der anderen hinweg entschieden, der Vater hätte es vielleicht so oder so gewollt (denkt die kleine Schwester), der mittlere Bruder war schon immer ein wenig unentschieden. Mit diesem Ballast im Herzen und im Hinterkopf, dazu noch ohne Wissen, was mit dem Haus eigentlich anzufangen wäre, sollen die drei Geschwister nun über eine Erbimmobilie entscheiden. Hinzu kommt ihre gegenwärtige Lebenslage: Ein Erbe würde vielleicht wirklich gern in dem Haus wohnen, könnte aber die anderen nur in kleineren Raten auszahlen, weil ihm die Bank gerade keinen Kredit gibt. Der andere Erbe könnte gerade für sein Geschäft ein größeres Sümmchen gebrauchen. Der dritte Erbe wollte schon immer mal Vermieter sein und hat tausend Ideen für eine moderne Sanierung des Hauses.

Was ist den Erben zu empfehlen?

Die Konsultation eines Maklers bringt Klarheit in diese Angelegenheit. Der Makler kann aufzeigen, was ein Verkauf brächte und wie lange er dauern würde, ob sich eine Vermietung lohnt und was eine Sanierung kosten würde. Es ist daher dringend zu empfehlen, zuerst den Kontakt zu einem qualifizierten Makler aufzunehmen.
 

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