Neuheiten in der Pflegebranche 2020

Die Umbrüche im Pflegegesetz führen zu zahlreichen Änderungen in der Pflegebranche. Die Reform der Pflegeausbildung punktet mit Verbesserungen und Qualifizierungen für Pflegeausbildungen in der Kinderkranken-, Alten- und Krankenausbildung.
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©Antonio_Corigliano / Pixabay.com

Die Unterschiede in den verschiedenen Pflegeberufen hinsichtlich Ausbildung, Gehalt und Aufstiegsmöglichkeiten sind mit dem neuen Pflegegesetz praxisorientierter. Ziel war eine Basis für eine allgemeine Pflegeausbildung als auch einheitliche Standards. Eine generalistische Pflegeausbildung befähigt durch die adaptierte Pflegeausbildung die pflegerische Versorgung von Menschen, unabhängig von Altersstufen. Ein Kinderkrankenpfleger kann in die Altenpflege wechseln, ohne einen Mangel innerhalb der Ausbildungsqualifikation vorzuweisen und umgekehrt. 

Vorteile dieser Pflegeausbildung

Die zukunftsträchtige Ausbildungsform bedeutet für die Azubis eine kostenlose Ausbildung. Diese wird mit einem Ausbildungsgehalt entlohnt. Es wird also während bereits während der Ausbildung ein Gehalt geben, anders als früher muss nun kein Schuldgeld seitens der Azubis bezahlt werden.
 
Die Ausbildung selbst beinhaltet einen stärkeren Bezug zur beruflichen Praxis. Die erlernte Theorie in der Ausbildung verspricht einen spürbaren Praxisbezug, was sich letztendlich positiv auf die späteren Fachpfleger und Pflegekräfte auswirkt. Wer zehn Jahre lang die allgemeine Schulpflicht erfüllt hat, kann eine Ausbildung in der Pflege anstreben. 

Höheres Gehalt, attraktives Berufsfeld

Hintergrund der generalistischen Pflegeausbildung ist der akute Pflegenotstand. Der demografische Wandel ist längst Realität und fordert vor allem Pflegekräfte. Mit einer Ausbildung, die zeitgemäß und zukunftsorientiert erfolgt, wird das Berufsbild für das Pflegepersonal attraktiver. 
 
Durch die übergreifende Ausbildung mit einer Dauer von drei Jahren zur Pflegefachfrau oder Pflegefachmann mit einem einheitlichen Abschluss ist man im späteren Berufsleben flexibler. Man profitiert von einer Vielzahl von Perspektiven, die sich durch unterschiedliche Einsatzbereiche der Pflege sowie im Wechsel zwischen Altenpflege und Kinderkrankenpflege oder der Krankenpflege öffnen. 

Karrierechancen im EU-Ausland

Ein weiterer Pluspunkt für diese Ausbildung sind die damit verbundenen Karrierechancen. Diese offenbaren sich nicht nur in den vielfältigen Pflegebereichen, sondern auch in der EU. Der Abschluss der generalistischen Pflegeausbildung wird innerhalb der EU anerkannt und bietet die Möglichkeit, auch in einem Land außerhalb Deutschlands als qualifizierte Pflegekraft zu arbeiten. 

Im letzten Jahr entscheidet jeder Azubi mit dem Berufsziel Pflegefachmann oder Pflegefachfrau, der zu Beginn der Ausbildung den Schwerpunkt Altenpflege gewählt hat, ob er den Abschluss als Altenpfleger wählt. Diese Entscheidung beinhaltet eine spezielle Ausbildung im letzten Drittel der Ausbildung, die sich ausschließlich mit dem Thema der Pflege von alten Menschen fokussiert.  
Azubis, die den Schwerpunkt Pädiatrie gewählt haben, können eine Spezialisierung in der Kinderkrankenpflege anhängen. Das wäre dann ein Berufsabschluss als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger. 
 
Grundsätzlich kann man von diesem Wahlrecht frühestens sechs Monate vor dem Beginn des sogenannten Ausbildungsdrittels Gebrauch machen. Bis zu diesem Zeitpunkt lernen die Azubis aber alle wichtigen Bereiche der Pflege kennen und können sich so für einen Schwerpunkt in der Pflege entscheiden. Bei einer Teilzeitausbildung dauert die Ausbildung statt drei Jahre bis zu fünf Jahre.

Ausbildungsvertrag mit allen Details

Der Ausbildungsvertrag beinhaltet alle Fakten wie Dauer und Beginn der Ausbildung sowie einen Ausbildungsplan, der inhaltlich und zeitlich Informationen über die praktische Ausbildung beinhaltet. Weitere Punkte betreffen die Arbeitszeit, Probezeit, Urlaub, Kündigung sowie finanzielle Aspekte der Ausbildungsvergütung wie die monatliche Höhe dieses Gehalts.

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