Wer zahlt den Umzug bei Pflegebedürftigkeit?

Wird jemand pflegebedürftig, kann es vorkommen, dass er aus diesem Grund nicht mehr in seiner langjährigen Wohnung leben kann oder möchte. Ein Umzug steht an. Wie bei jedem Umzug wird auch dieser nicht kostenfrei über die Bühne gehen können. So stellt sich natürlich für den Senior die Frage, ob er die Kosten vollständig übernehmen muss oder ob es in irgendeiner Weise einen Zuschuss oder vielleicht sogar die vollständige Kostenübernahme geben kann.
Freepik_age-retirement-and-relaxation-concept-happy-cheerful-mature-retired-woman-looking-with-beaming-smile-enjoying-nice-winter-day-sitting-on-couch-wrapped-in-wide-scarf-dreaming_shurkin_son.jpg
©shurkin_son | Freepik.com

Krankenkasse und Pflegekasse können unterstützen

Wurde der Pflegegrad 1 bis 5 eindeutig diagnostiziert, stehen die Chancen auf eine finanzielle Unterstützung durch Krankenkasse und / oder Pflegekasse sehr gut. Folgende Umzugsszenarien können Unterstützung finden:
 
  • Umzüge aus einer Wohnung, die sich im Obergeschoss befindet, in eine Wohnung im Parterrebereich.
  • Umzüge, bei denen die Betroffenen von einer Wohnung auf dem Lande in eine Stadtwohnung ziehen, weil die erforderliche Betreuung in diesem Umfeld besser geleistet werden kann.
  • Umzug von einem langjährigen Wohnhaus in eine seniorengerechte Wohnung – am besten im ebenerdigen Bereich. Es handelt sich um eine Verbesserung der bisherigen Lebenssituation.
Dies sind nur einige Beispiele. Grundsätzlich sollte man bei seiner Krankenkasse nachfragen, ob das zutreffende Szenario ebenfalls eine finanzielle Unterstützung erhält und man davon profitieren kann. Dabei ist es übrigens unwichtig, bei welcher Krankenkasse man versichert ist. Jede von ihnen ist dazu verpflichtet, in den konkreten Fällen die Kosten mindestens anteilig zu übernehmen.

Kosten in Erfahrung bringen

Selbstverständlich ist es dennoch notwendig, die Kosten der verschiedenen Umzugsunternehmen in Erfahrung zu bringen und zu vergleichen. Die Preise für die unterschiedlichen Dienstleistungen, die während eines Umzuges zum Tragen kommen, können bei den unterschiedlichen Dienstleistern variieren. Können diese Daten bei der Beantragung der Kostenübernahme vorgelegt werden, ist dies bereits eine gute Ausgangsposition.

Wer ist für die Erteilung der Kostenübernahme zuständig?

Zunächst einmal die gute Nachricht: Solange ein Pflegegrad existiert, ist es unerheblich, ob der Betroffene an den Rollstuhl gefesselt ist oder in einer anderen Form gehbehindert sind. Die Kosten, die anfallen, sollen nicht zu einer Belastung werden.

Auch wenn der Antrag zunächst bei der Krankenkasse eingereicht wird, ist es letztlich die Pflegekasse, die nicht nur die Zustimmung erteilt, sondern auch die Gelder auszahlt. Verschiedene Artikel aus den Sozialen Gesetzbüchern stehen als Grundlage für die Entscheidung parat. Es sollte angemerkt werden, dass Personen, die auf Hilfs- oder Pflegemittel angewiesen sind, ein Anrecht auf die Unterstützung durch eine andere Behörde haben kann.

Die Ausgangsposition für eine positive Entscheidung liegt im Argument, dass die Person pflegebedürftig ist und damit bereits in vielerlei Hinsicht stark belastet wird. Mittels einer behördlichen Unterstützung kann sich der Senior positiv auf die neue Situation einstellen und sich sogar freuen, nun besser versorgt zu sein, besser leben zu können.

Gibt es einen perfekten Termin, den Zuschuss zu beantragen?

Wie heißt es so schön: „Der frühe Vogel fängt den Wurm.“ Eine Weisheit, die auch in diesem Fall zum Tragen kommen sollte. Denn je mehr Zeit für die Bearbeitung des Antrages vorhanden ist, desto sorgfältiger ist die Angelegenheit geprüft und das Geld steht zum Umzugstermin auch tatsächlich zur Verfügung. Wir kennen das Problem ja: Je enger der Zeitplan ist, desto eher steht man ohne Zuschuss da. Nicht weil die Genehmigung nicht gegeben würde, sondern eher, weil die Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist. Das wäre natürlich ein ärgerliches Szenario. Allerdings kann es nicht immer verhindert werden, dass ein Umzug extrem zeitnah durchgeführt werden muss. In diesem Fall wird der Zuschuss bzw. die vollständige Kostenübernahme auch nachträglich erfolgen.

Hilfe durch die Familie oder Betreuungspersonal

Es ist nur allzu verständlich, dass auch Senioren ihre sieben Sachen am liebsten selber packen würden. Auch wollen sie in Bezug auf die Korrespondenz nur ungerne jemand anderem die Kontrolle überlassen. Doch in diesem Fall sollte tatsächlich jede Hilfe angenommen werden. Nicht nur die Pflegekasse und die Krankenkasse, auch andere Behörden, die eventuell einen Zuschuss genehmigen werden, geben die Gelder nicht aufgrund einer schriftlichen Anfrage aus. Sie verlangen Atteste, Gutachten – vielleicht der gesamten Krankenakte. Dabei ist der eine oder andere Behördengang zu tätigen. Wer Familie oder Betreuer an seiner Seite weiß, die diese Aufgaben übernehmen können, ist durchaus im Vorteil.

Auch bei der Planung des gesamten Vorhabens kann Unterstützung eine gute Idee sein. Denn die Planung sollte genauso detailliert durchgeführt werden wie letztlich auch der Umzug selbst. Ohne eine Checkliste sollte nicht begonnen werden. Erst wenn alle Punkte der Planung und am Umzugstag die entsprechenden Punkte abgehakt sind, kann der Umzug als erfolgreich durchgeführt deklariert werden. Gerade der Papierkram kann nervenaufreibend sein.

Fazit:

Jeder Umzug zerrt an den Nerven, bei Jung und Alt. Deshalb ist ein Seniorenumzug auf die Unterstützung der Jüngeren angewiesen. Die aufwendigen, nervenaufreibenden Aufgaben werden von Familienmitgliedern oder Betreuungsperson abgegeben. Für den Senior ist es dann ganz einfach möglich, sich auf den neuen Lebensabschnitt vorzubereiten, sich darauf zu freuen.
 

Anzeige

Kommentare (0)


Anzeige