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Die große Pflegereform 2016/2017: Die 10 wichtigsten Neuerungen

Seit dem 01.01.2017 sind viele grundlegende Verbesserungen in der Pflegeversicherung in Kraft getreten. Wir geben Ihnen einen Überblick über die 10 wichtigsten Veränderungen und Tipps wie Sie davon profitieren können.

 

Careship die richtige und individuelle Unterstützung für sich.

 

1. Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Vereinfachter Leistungszugang für Menschen mit Demenz

Wer ist pflegebedürftig? Diese Definition wurde überarbeitet, damit nun auch Menschen mit Demenz oder Menschen, die mit der Wahrnehmung, dem Lernen oder dem Erinnern Schwierigkeiten haben, berücksichtigt werden.

2. Neues Begutachtungsverfahren: Umfassendere Beurteilung von Pflegebedürftigkeit

Ebenfalls wurde ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Die wesentliche Veränderung ist, dass bei der Begutachtung des Pflegebedürftigen nicht mehr die Minuten beurteilt werden, die für Hilfe und Unterstützung benötigt werden. Es wird jetzt eingeschätzt in welchem Grad Dinge selbstständig oder unselbstständig durchgeführt werden können. Wenn Sie beispielsweise ihren Haushalt nicht mehr selbstständig führen können oder eine Begleitung zum Arzt benötigen, finden Sie bei Careship die richtige und individuelle Unterstützung für sich.

 

Unterstützung finden

3. 5 Pflegegrade statt 3 Pflegestufen

Der Schweregrad der Pflegebedürftigkeit wurde bisher in Pflegestufen ausgedrückt. Es gab die Pflegestufen „0", 1, 2, 3 und „3+". Diese sind seit dem 01.01.2017 in Pflegegrade (1, 2, 3, 4, 5) überführt wurden. Es ist so eine genauere Einschätzung der Pflegebedürftigkeit möglich.

4. Häusliche Pflege: Die Leistungsbeträge steigen.

Diese Neuerungen wirken sich ebenfalls auf den Umfang und die Höhe der Leistungen aus. Die Beträge, die Ihnen für die häusliche Pflege zur Verfügung stehen haben sich zum 01.01.17 erhöht. Auch wurde der Zugang zu zusätzlichen Betreuungsleistungen, bei denen Sie stundenweise durch Alltagshelfer unterstützt werden vereinfacht.

EIN TIPP:

Nutzen Sie diese zusätzlichen Leistungen die Ihnen ab dem 01.01.17 zustehen. Careship berät Sie zu ihren Möglichkeiten, eine stundenweise Alltagsunterstützung zu erhalten. Egal ob als Begleitung zum Einkaufen oder zum Arzt, oder für die Begleitung ins Theater. Es gehören auch haushaltsnahe Dienstleistungen, wie das Staubwischen, Staubsaugen oder die Wohnungsreinigung dazu.

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5. Stationär: Ein einheitlicher Eigenanteil für alle Pflegegrade

In der stationären Pflege werden die Leistungsbeträge komplett neu gestaffelt. Die Leistungen der Pflegekasse reichen in der Regel nicht aus, um die Kosten des Pflegeheims vollständig zu bezahlen. Bisher gab es bei diesen selbstzutragenden Eigenanteilen einen erheblichen Unterschied. Jetzt wird der Eigenanteil festgesetzt und es wird in allen Pflegegraden der gleiche Betrag sein. So erhalten auch die Angehörigen eine bessere Planungssicherheit.

6. Bei der Einstufung in einen Pflegegrad besteht Bestandschutz

Die Überleitung von einer Pflegestufe in einen Pflegegrad erfolgt automatisch. Dabei gilt die Faustformel:

  • Pflegebedürftige ohne eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz steigen um eine Stufe.
  • Pflegebedürftige mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz steigen um 2 Stufen.

Hinsichtlich des Leistungsumfangs gilt jedoch der Grundsatz, dass niemand schlechter gestellt werden darf, als es bisher der Fall ist.

Quelle: Careship
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