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Die Verhinderungspflege – für wen ist sie und was verbirgt sich dahinter?

Verhinderungspflege steht zur Verfügung, wenn die Pflegeperson einmal verhindert ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob selbst ein Arztbesuch wahrgenommen werden muss oder ob die Pflegeperson zur Entspannung Ihrem Hobby nachgehen möchte. Sie kann in Anspruch genommen werden, ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird.

© Robert Kneschke | Fotolia

Das Wichtigste in Kürze:

  • Durch die Verhinderungspflege werden die Pflege und Betreuung in der Häuslichkeit sichergestellt, Angehörige entlastet und Pflegebedürftige gefördert.
  • Anspruch haben pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad.
  • Der verwendbare Betrag ist für alle Pflegegrade gleich.
  • Die entstandenen Kosten werden durch die Pflegekasse erstattet.
  • Bei der stundenweisen Verhinderungspflege wird das Pflegegeld in voller Höhe weiterbezahlt.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) wurde eingeführt, damit die häusliche Pflege und Betreuung auch dann sichergestellt ist, wenn die Pflegeperson einmal verhindert ist. Pflegende Angehörige erhalten dadurch die Möglichkeit ihrem Alltag nachzugehen – und ihr Privatleben besser mit der Pflege zu vereinen. Darüber hinaus kann der Betrag auch für spezielle Förderungsangebote z. B. Alltagsgestaltung, Begleitdienste oder auch haushaltsnahe Dienstleistungen verwendet werden.
Die Leistungserbringung erfolgt durch selbst beschaffte Pflegeersatzpersonen, die beispielsweise über Careship gebucht werden können.

 

Individuelle Unterstützung finden

Zahlen und Fakten

Der Anteil der Verhinderungspflege an dem gesamten Leistungsspektrum der Pflegeversicherung lag 2014 bei nur 3,8% und fällt somit sehr gering aus.
(Bundesministerium für Gesundheit, 2016)

Anspruchsvoraussetzungen

Wenn die Pflegeperson, die die häusliche Pflege und Betreuung sicherstellt, einmal verhindert ist, kann eine Ersatzpflegeperson beschafft werden. Die angefallenen Kosten werden nach dem Einreichen eines Nachweises durch die Pflegeversicherung erstattet. Nehmen Sie die Leistung über Careship in Anspruch, übernehmen wir die vollständige Abrechnung mit der Pflegekasse für Sie.

Anspruchsberechtigt sind:

  • alle hilfe- und pflegebedürftigen Personen im Sinne der Pflegeversicherung,
  • die seit mindestens sechs Monaten durch eine private Pflegeperson in der Häuslichkeit gepflegt werden,
  • und mindestens einen Pflegegrad 2 haben.

Die Verhinderungspflege kann tageweise und stundenweise erfolgen:

  • Bei der tageweisen Verhinderungspflege ist der Leistungsanspruch auf maximal sechs Wochen pro Jahr begrenzt.
  • Die stundenweise Verhinderungspflege ist dagegen nicht auf einen bestimmten Stundensatz beschränkt.

Leistungsumfang

Der Betrag der Verhinderungspflege ist für alle Pflegegrade gleich. Grundsätzlich können für die Verhinderungspflege Leistungen für bis zu 1.612 Euro im Jahr in Anspruch genommen werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, diesen Betrag um bis zu 806 Euro aus dem Budget für die Kurzzeitpflege aufzustocken. Damit steht für die Verhinderungspflege ein Satz von bis zu 2.418 Euro im Jahr zur Verfügung.

Verhinderungspflege jährlich 1.612 Euro
Kurzzeitpflege jährlich 806 Euro
(Als Aufstockung für Verhinderungspflege)

Gesamt für Verbhinderungspflege pro Jahr: 2418 Euro

Infobox

Das bedeutet, dass Sie pro Woche zusätzlich 3h Betreuungs/ Entlastungsangebot über Careship in Anspruch nehmen können, ohne selbst etwas dazu zahlen zu müssen, und ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird.

[ Gern beraten wir Sie zu Ihrem persönlichen Anspruch]
0800 - 220128 04 KONTAKTFORMULAR


Abrechnung

Um die stundenweise Verhinderungspflege nutzen zu können muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Die durch die Ersatzpflegeperson angefallen Kosten können anschließend durch die Einreichung eines Nachweises von der Pflegekasse erstattet werden.
Damit Sie keinen zusätzlichen Aufwand haben übernimmt Careship die komplette Abrechnung und Koordination mit Ihrer Pflegekasse, sodass Sie sich hierbei um nichts kümmern müssen.

Verhältnis zum Pflegegeld

Bei der stundenweisen Verhinderungspflege wird das Pflegegeld nicht berührt und wird in voller Höhe weiterbezahlt. Dies gilt, auch wenn Sie sich für die Kombination Pflegegeld und Pflegesachleistung (Kombinationsleistung) entschieden haben.
Bei der tageweisen Verhinderungspflege wird das Pflegegeld hingegen für vier Wochen im Jahr nur zur Hälfte ausbezahlt.

Unverbindliche Anfrage

Ihr Anliegen und Ihre Wünsche sind uns wichtig! Wir beraten Sie gern zu unserem Angebot und Ihrem Anspruch - kostenfrei und unverbindlich.
Ein Careship-Berater wird Sie in Kürze kontaktieren.

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Quelle: Careship
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