Fellerhoff MED TEC GmbH

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Fellerhoff MED TEC GmbH
Heinrich-Hertz-Straße 17
46399 Bocholt

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Fax:02871/3428142
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Allgemeine Informationen

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Fellerhoff MED TEC - Ihr Partner für Elektro-Rollstühle seit der Gründung der Fellerhoff Medizintechnik in 2009 haben wir uns auf die Vermietung und den Verkauf von Anti-Dekubitus Systemen und Spezialbetten für den Klinikbereich spezialisiert. In 2020 erfolgte der Anschluss an die Sonilift GmbH. Mitte 2020 wurden wir zur Fellerhoff MED TEC GmbH und fokussieren uns weiter auf Qualität, Technologie und Service.

Zudem haben wir unser Portfolio um Elektro-Rollstühle erweitert. Wir sind von der ersten Erprobung über die Einreichung der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse bis zum technischen Service an Ihrer Seite.

Ein Rollstuhl gibt Ihnen die Mobilität zurück, die durch körperliche Einschränkung im Alter verloren gegangen ist. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des für Sie passenden Hilfsmittels.

Produkte

Der faltbare Elektro-Rollstuhl

Mobil und unabhängig - das ist mit herkömmlichen Rollstühlen oft nur schwer möglich. Der Elektro-Rollstuhl von Fellerhoff MED-TEC ermöglicht Ihnen ab sofort die Fortbewegung mittels Elektro-Rollstuhl auf technisch höchstem Niveau. Mit seinem geringen Gewicht, einem minimalen Platzbedarf und der großen Reichweite passt sich der faltbare Fellerhoff Elektro-Rollstuhl perfekt Ihren Bedürfnisse an und integriert sich mühelos in Ihren Alltag.

Technisch auf höchstem Niveau

Durch die Verwendung von gleichzeitig leichtem wie auch stabilem Aluminium aus dem Flugzeugbau begeistert dieser Elektro-Rollstuhl mit einem Gewicht von nur 27 kg in der Standardausführung. Durch den einfachen und stabilen Klappmechanismus ermöglicht der Rollstuhl große Flexibilität und Portabilität. Der faltbare Elektro-Rollstuhl von Fellerhoff ist sowohl für den Innenbereich als auch für den Außenbereich geeignet. Perfekt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst, punktet der Fellerhoff Elektro-Rollstuhl mit höhenverstellbarem Fußbrett, hochklappbaren Armlehnen sowie einer flexiblen Steuerung.

Hohe Reichweite und höchste Portabilität

Trotz Einschränkung flexibel und mobil bleiben: Der faltbare Elektro-Rollstuhl von Fellerhoff bietet Ihnen den Komfort eines hochwertigen, stabilen und langlebigen Fortbewegungsmittels in Verbindung mit maximaler Reichweite, hoher Belastungsgrenze und einer optimalen Mitnahmemöglichkeit. Selbstverständlich entsprechen unsere Modelle den höchsten Sicherheitsstandards.

Fellerhoff-Rollstuhl "immer-mobil" 110

Unterwegs und immer mobil sein. Mit dem „immer-mobil" ist das einfach möglich. Diesen Elektro-Rollstuhl können Sie in nur einer Sekunde zusammenfalten und ganz leicht verstauen. Er ist klein, wendig und speziell für den Innenbereich verwendbar.
Die Lithium-Ionen-Batterien lassen sich bequem im oder auch außerhalb des Gerätes laden. Somit ist er der optimale Begleiter im Alltag.

UVP: 3.950 €Preis:

Fellerhoff-Rollstuhl "immer-mobil" 140

Unterwegs und immer mobil sein. Mit dem „immer-mobil" ist das einfach möglich. Diesen Elektro-Rollstuhl können Sie in nur einer Sekunde zusammenfalten und ganz leicht verstauen. Er ist robust, wendig und für den Außenbereich zugelassen.
Die Lithium-Ionen-Batterien lassen sich bequem im oder auch außerhalb des Gerätes laden. Somit ist er der optimale Begleiter im Alltag.

UVP: 4.150 €Preis:

Häufige Fragen und Antworten

Was ist eine Hilfsmittelnummer?

Medizinische Hilfsmittel sind Gegenstände, die erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind. Sie sind auf Antrag des Herstellers im Hilfsmittelverzeichnis gelistet und haben eine Hilfsmittelnummer.

Bei medizinischer Notwendigkeit erfolgt die Erstattung von Hilfsmitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die Höhe der Vergütung ist durch entsprechende Hilfsmittelverträge mit den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen geregelt. Medizinprodukte erhalten nur dann eine Hilfsmittelnummer, wenn die Funktionstauglichkeit, die Sicherheit, die indikationsbezogenen Anforderungen sowie der medizinische Nutzen vom Hersteller nachgewiesen wurden.

Ist der immer-mobil 140 der einzige Elektro-Rollstuhl mit Hilfsmittelnummer für den Innen- und Außenbereich?

Ja, der immer-mobil 140 ist der erste faltbare Elektro-Rollstuhl der sowohl für den Innen- als auch Außenbereich eine Hilfsmittelnummer hat.

Werden die beiden immer-mobil Modelle immer von der Krankenkasse übernommen?

Prinzipiell handelt es sich bei der Übernahme der Kosten immer um eine Einzelfallentscheidung der Krankenkassen. Mit der Hilfsmittelnummer und dem richtigen Einreichen stehen die Chancen aber sehr gut. Wir haben dazu einen Leitfaden für die Sanitätshäuser erstellt, in dem wir wichtige Tipps rund um das Thema zusammengefasst haben. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihr Sanitätshaus.

Warum kann ich den immer-mobil Elektro-Rollstuhl als Hilfsmittel beantragen?

Ein Elektro-Rollstuhl ist ein sächliches Produkt und kann Ihnen prinzipiell durch Ihren Arzt auf Kosten der Krankenkasse verordnet werden. Wichtig ist hierbei, dass der Elektro-Rollstuhl die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erfüllen kann. Selbstständiges Wohnen, Einkaufen im Bereich der Grundversorgung, Besuche beim Arzt, Behördengänge und vieles mehr sind somit wieder möglich. Der faltbare immer-mobil Elektrorollstuhl ermöglicht Ihnen als gehbehindertem oder gehunfähigem Patient, sich wieder auf befestigten Untergründen, drinnen und draußen, selbstständig und selbstbestimmt fortzubewegen.

Was muss bei der Beantragung formal erfüllt werden?

1. Verordnung/Rezept von Ihrem Arzt
2. Kostenvoranschlag
3. Begründung durch Ihren Arzt, beziehungsweise falls Sie die Begründung selbst erstellen, sollte Ihr Arzt diese unterzeichnen.
4. Gesamtbetrachtung im Rahmen der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit
5. Vorgaben der Hilfsmittelrichtlinie
6. Erprobungsbericht

Welche Unterlagen sollten bei der Einreichung an die Krankenkasse beigelegt werden?

  • Verordnung vom Arzt
  • Kostenvoranschlag
  • Begründungsschreiben
  • Erprobungsbericht

Wir empfehlen Ihren individuellen Antrag gemeinsam mit Ihrem Sanitätshaus zu erstellen.

Welche Kriterien muss der Arzt auf jeden Fall im Rezept vermerken?

1. Notwendigkeit
2. Ausreichende Versorgung
3. Zweckmäßigkeit

Vorsicht! Eine Begründung für „eine optimale Versorgung" wird von der Krankenkasse abgelehnt.

Hinweis! Hilfsmittel sind nicht budgetiert, belasten also nicht das Budget Ihres Arztes. Weisen Sie ihn darauf hin, wenn solche Kosten-Bedenken geäußert werden.

Welche Tests und Kriterien muss ein Elektro-Rollstuhl erfüllen, um eine Hilfsmittelnummer zu bekommen?

Der GKV-Spitzenverband prüft zunächst die Hilfs- bzw. Pflegehilfsmitteleigenschaft. Um eine Hilfsmittelnummer zu erhalten muss der Antragssteller folgende Punkte nachweisen:

  • die Funktionstauglichkeit
  • die Sicherheit
  • die Erfüllung der Qualitätsanforderungen
  • sowie - soweit erforderlich - den medizinischen oder pflegerischen Nutzen