Portrait
Die Columba Online Identity Management GmbH ist technischer Dienstleister der deutschen Bestattungsbranche mit Sitz in Berlin. Deutschlandweit bieten Bestattungsinstitute an über 1200 Standorten ausgezeichneten Formalitätenservice mit den technischen Diensten von Columba.
Zur Formalitätenerledigung im Trauerfall gehören z.B. Abmeldungen bei der Rentenversicherung und Sozialämtern, bei Krankenkassen und Versicherungen oder die Abmeldungen des Rundfunkbeitrages (GEZ) und anderer haushaltsbezogener Dienstleister wie z.B. Telekommunikations- und Stromanbieter. Zusätzlich kann die Regelung des digitalen Nachlasses in Anspruch genommen werden.
Dieser besondere Erbenschutz umfasst u.a. die automatische Recherche von Verstorbenen-Accounts und-verträgen bei ca. 250 führenden Webanbietern. Ermittelte Verträge werden so rechtzeitig gekündigt oder übertragen. Columbas Dienste sind ausschließlich bei Bestattern erhältlich. Columba ist exklusiver Kooperationspartner der größten deutschen Bestatterverbände und -innungen und Preisträger der Initiative „Deutschland - Land der Ideen" von Bundesregierung und BDI.
Was ist der digitale Nachlass?
Jeder, der das Internet nutzte, hinterlässt nach seinem Tod einen persönlichen digitalen Nachlass. Dieser ergibt sich aus der digitalen Identität, die alle gespeicherten Daten zur Person beinhaltet und dementsprechend sehr individuell ist. Dabei sind gerade extern hinterlassene Daten, also z.B. bei Internetunternehmen und -portalen, für Angehörige von Bedeutung:
Wen betrifft der digitale Nachlass?
Wie jede andere Form des Nachlasses betrifft auch der digitale Nachlass vor allem die Angehörigen und Erben. Und zwar immer dann, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten das Internet nutzte.
Ungeregelt birgt der digitale Nachlass für jeden Angehörigen das Risiko einer Reihe von finanziellen Nachteilen und insbesondere in der Trauerzeit weitere vermeidbare Unannehmlichkeiten. Gleichzeitig gehen dann auch wertvolle Erinnerungen oder Vermögenswerte verloren.
Können Angehörige den digitalen Nachlass selbständig regeln?
Maßgebliche Voraussetzungen für eine selbständige Regelung durch die Angehörigen sind die Kenntnis der digitalen Identität und der Zugriff auf die Nutzerkonten des Verstorbenen. In der Regel liegt beides nicht oder nicht vollständig vor.
Die Nutzung des Internets und seiner Angebote hat zudem in wenigen Jahren drastisch zugenommen, sodass eine sichere Regelung durch die Angehörigen selbst immer schwieriger und in manchen Fällen sogar unmöglich ist.