Mobilität Rollstühle

Mobil und flexibel dank Rollstuhl

Um körperliche Einschränkungen auszugleichen und die Mobilität zu erhalten, kann ein Rollstuhl eine ungemein große Hilfe sein. Für jeden Nutzer lässt sich entsprechend seiner Bedürfnisse das richtige Modell finden, sodass eine individuelle Anpassung und Unterstützung im Alltag gewährleistet ist.

Raus in die Natur: Mit dem Rollstuhl ist das auch für bewegungseingeschränkte Menschen möglich ©luckybusiness | Fotolia.com


1. Was ist ein Rollstuhl und wann besteht ein Anspruch darauf?

1.1. Rollstuhl als Hilfsmittel

1.2. Anspruch auf einen Rollstuhl

2. Rund um die Rollstuhlversorgung – was gilt es zu beachten?

2.1. Arztbesuch

2.2. Kostenvoranschlag

2.3. Krankenkasse

2.4. Bewilligung des Hilfsmittels

3. Wie unterscheiden sich Rollstühle im Hinblick auf die Antriebsart?

3.1. Schieberollstühle

3.2. Aus eigener Kraft bewegte Rollstühle

3.3. Elektrorollstühle

4. Welcher manuelle Rollstuhl eignet sich für welchen Nutzer?

4.1. Standardrollstuhl

4.2. Multifunktionsrollstuhl / Pflegerollstuhl

4.3. Aktiv-Rollstuhl / Adaptivrollstuhl

4.4. Leichtgewichtrollstuhl

5. Für Innen oder Außen – worin unterscheiden sich Elektrorollstühle?

5.1. Elektrorollstühle für den Innenbereich

5.2. Elektrorollstühle für den Außeneinsatz

6. Kaufen, leihen, mieten – welche Anschaffungsmöglichkeiten gibt es?

6.1. Kaufen

6.2. Leihen und mieten


Jeder möchte – ungeachtet jeden Alters oder Handicaps – im Alltag mobil und soweit es geht uneingeschränkt unterwegs zu sein. Daher bieten Rollstühle in verschiedenen Modellen und Ausführungen, die nach Möglichkeit stets individuell angepasst werden, eine optimale Lösung für Menschen mit eingeschränktem Bewegungsapparat. Für jeden gibt es, entsprechend der persönlichen und körperlichen Bedürfnisse sowie der beachsichtigen Nutzung, das richtige Rollstuhlmodell. Von einfachen Standardrollstühlen über Aktiv-Rollstühle bis hin zu elektrisch betriebenen Rollstühlen – es findet sich stets der passende Rollstuhl. Ungeachtet des Modells, gilt es jedoch rund um die Rollstuhlversorgung die wichtigsten Schritte bis hin zur Bewilligung des Hilfsmittels zu beachten. Dabei kann jedoch neben dem Kauf eines Rollstuhls auch das Leihen oder Mieten selbigen Hilfsmittels in Frage kommen.

1. Was ist ein Rollstuhl und wann besteht ein Anspruch darauf?

Sei es lediglich als Übergangslösung oder als dauerhaft genutztes Hilfsmittel – für Menschen mit körperlichen Einschränkungen bietet ein Rollstuhl optimale Abhilfe, um die nötige Mobilität im Alltag zu gewährleisten.

1.1. Rollstuhl als Hilfsmittel

Ein Rollstuhl ist weitaus mehr als ein Fortbewegungsmittel, er ist ein Hilfsmittel und dient der Mobilität von Menschen, die aufgrund eines eingeschränkten Bewegungsapparates nicht oder zeitweise nicht mehr gehen können. Damit werden ausgefallene oder teilweise ausgefallene Körperfunktionen ersetzt und die Restbeweglichkeit so gut wie möglich unterstützt. Dabei gibt es verschiedenste Arten von Rollstühlen mit jeweils unterschiedlichen Antriebsarten. Grundlegend ist jedoch darauf zu achten, dass ein Rollstuhl an die Bedürfnisse und Nutzen des Rollstuhlfahrers individuell angepasst ist.

HINWEIS DER REDAKTION:

Sollten Sie im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen nach entsprechenden Hilfsmitteln recherchieren, so ist zu beachten, dass der Rollstuhl als Krankenfahrstuhl gelistet und zur Kategorie der Kranken bzw. Behindertenfahrzeuge gezählt wird.

1.2. Anspruch auf einen Rollstuhl

Unabhängig davon, ob ein Rollstuhl als Übergangslösung gedacht oder dauerhaft von Nöten ist, er wird zu den Hilfsmitteln gezählt, für die die Krankenkasse aufkommt. Damit die Kasse eine Erstattung übernimmt, ist eine Verordnung des behandelnden Arztes nötigt. Dessen Diagnose spielt eine ebenso wichtige Rolle, um den richtigen Rollstuhl entsprechend der Situation des Patienten zu finden. Der Anspruch auf dieses Hilfsmittel besteht bei zeitlich begrenzter Einschränkung der Mobilität, wie beispielsweise aufgrund von Frakturen der Beine oder Fußgelenke, nach schwerwiegenden Operationen. Ebenso bei zeitweiliger oder dauerhafter Lähmung, altersbedingter Schwäche sowie angeborenen Schädigungen etwa bedingt durch Erbkrankheiten. Mit dem Anspruch auf die Hilfsmittelversorgung ergibt sich auch eine eventuell nötige Änderung oder Anpassung, die Reparatur sowie die Beschaffung von Ersatz. Mitinbegriffen ist ebenso die Einweisung in den Gebrauch der Hilfsmittel.

2. Rund um die Rollstuhlversorgung: was gilt es zu beachten?

Von der Verordnung, über den Kostenvoranschlag, der Antrag bei der Krankenkasse sowie letztendlich die Bewilligung des Hilfsmittels – es gilt dabei eine wenige Schritte einzuhalten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

2.1. Arztbesuch

Damit die Krankenkasse einen Rollstuhl als Hilfsmittel erstattet, ist bei einer Erstversorgung immer eine ärztliche Verordnung notwendig. Dabei sollte der Arzt selbige Verordnung so präzise wie möglich ausfüllen, sodass in jedem Fall die medizinische Notwendigkeit daraus hervorgeht. Es obliegt dem Arzt zu entscheiden welches Hilfsmittel in der vorliegenden Situation erforderlich ist. Dies sollte auch aus dem Rezept hervor, in dem optimaler Weise auch die Hilfsmittelnummer, die entsprechend nötige Mengenanzahl sowie die Diagnose aufgeführt sind.

2.2. Kostenvoranschlag

Bei der jeweiligen Krankenkasse gilt es zunächst nachzufragen, mit welchen Anbietern diese gegebenenfalls Leistungsverträge abgeschlossen hat, durch die der Versicherte die Hilfsmittel zu ermäßigten Konditionen erhält. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann die Kasse zumindest Auskunft geben, bei welchen Anbietern ansonsten ein Kostenvoranschlag einzuholen ist. Hierfür kommen beispielsweise Orthopädietechniker oder Sanitätshäuser in Frage.

2.3. Krankenkasse

Da Rollstühle zu Hilfsmitteln, und nicht zu Pflegehilfsmitteln zählen, ist die Krankenkasse Ansprechpartner und für die Erstattung der Kosten verantwortlich. Neben der ärztlichen Verordnung benötigt die Krankenkasse ebenfalls den Kostenvoranschlag.

TIPP DER REDAKTION:

Sollten Sie sich um die Unterlagen für die Krankenkasse kümmern, so kann ein zusätzliches Anschreiben sinnvoll sein. In diesem kann die persönliche Situation dargelegt werden und zudem hervorgehen, weshalb Sie das entsprechende Hilfsmittel benötigen. Darüber hinaus können Sie mitteilen, welche Einschränkungen in Ihrem Fall vorliegen.

2.4. Bewilligung des Hilsmittels

Die jeweiligen Leistungsanbieter rechnen unter Vorlage der ärztlichen Verordnung sowie des Kostenvoranschlages mit der Krankenkasse ab. Es gilt jedoch zu beachten, dass die Kasse erst an diesem Punkt entscheidet, ob sie dem Patienten das Hilfsmittel gewährt und die Erstattung der Kosten übernimmt. Daher sollte auf jeden Fall der Bescheid der Krankenkasse abgewartet werden, bevor der Kauf getätigt wird. Für den Fall, dass der Patient das Hilfsmittel dennoch zuvor kauft, so muss er die Kosten hierfür normalerweise selbst tragen.

3. Wie unterscheiden sich Rollstühle im Hinblick auf die Antriebsart?

Die verschiedenen Rollstuhltypen unterscheiden sich grundsätzlich nach ihrer Antriebsart. Dabei differenziert man zwischen aus eigener Kraft bewegten Rollstühlen, Schieberollstühlen und Elektrorollstühlen.

3.1. Schieberollstühle

Bei einem Schieberollstuhl wird die Person im Rollstuhl durch Begleitpersonen fortbewegt. Dabei dienen Schiebe- bzw. Bremshilfen als Unterstützung für die Begleiter. Einige Schieberollstühle können allerdings auch durch den Fahrer selbst bewegt werden, jedoch nur in eingeschränktem Umfang.

3.2. Aus eigener Kraft bewegte Rollstühle

Diese Art wird auch manuelle Rollstühle genannt, die wiederrum entsprechend der Art und Weise wie die Muskelkraft eingesetzt wird, unterschieden werden. Zum einen gibt es den Greifrollstuhl, bei dem der Fahrer an die Reifen greift und sich mit der Kraft seiner Arme vorwärtsbewegt. Das Prinzip eines Handhebelrollstuhls ist ähnlich, wobei die Fortbewegung hierbei mittels zweier Handhebel funktioniert, die vor- und zurück bewegt werden. Darüber hinaus gibt es einen Trippelrollstuhl, bei dem eine niedrige Sitzfläche dafür sorgt, dass der Rollstuhlfahrer durch Trippelschritte auf dem Boden vorwärtskommt. Zu guter Letzt sind Rollstühle mit Einhandantrieb erhältlich, die an einer der Antriebsräder einen Doppelgreifreifen haben und somit effektiv mit einer Hand bewegt werden können.

3.3. Elektrorollstühle

Für Menschen, die sich kraftsparender vorwärtsbewegen möchten oder diese Kraft nicht mehr aufbringen können, ist ein Elektrorollstuhl eine gute Lösung. Dieser ermöglicht es den Rollstuhlfahrern sich ohne Begleitung frei und selbstbestimmt zu bewegen und fordert dafür keinen eigenen Kraftaufwand. Es ist jedoch zu beachten, dass ein solcher Rollstuhl mehr Platz einnimmt und aufwendiger zu transportieren ist.

4. Welcher manuelle Rollstuhl eignet sich für welchen Nutzer?

Zu den manuellen Rollstühlen zählt man jene, bei denen sich der Fahrer mit eigner Kraft fortbewegen kann. Hierbei gibt es selbstverständlich auch verschiedene Rollstuhltypen, die im Hinblick auf die Ausstattung, Anpassbarkeit sowie Funktionen unterschiedlich ausfallen.

4.1. Standardrollstuhl

Häufig wird ein Standardrollstuhl lediglich als Übergangslösung genutzt und kommt zum Beispiel beim Krankentransport oder als vorrübergehende Maßnahme bei Verletzungen am Bein zum Einsatz. Dieses Modell erfüllt zwar die grundlegenden Anforderungen an einen Rollstuhl, ist jedoch nur in gewissem Maße verstell- bzw. einstellbar. So können neben der Sitzhöhe allenfalls noch Zubehörteile wie beispielsweise die Fußstützen angepasst werden. Darüber hinaus ist er relativ schwer und fordert somit vom Rollstuhlfahrer selbst oder den Begleitpersonen einen recht hohen Kraftaufwand. Er bietet jedoch auch die Vorteile, dass er relativ preiswert zu erwerben ist und zudem einfach zusammengeklappt und leicht transportiert werden kann.

4.2. Multifunktionsrollstuhl / Pflegerollstuhl

Bei stark eingeschränkter Mobilität eignet sich ein Multifunktionsstuhl besonders, weshalb er häufig in der Altenpflege sowie bei Menschen mit schwerer Behinderung zum Einsatz kommt. Er ist größer und verfügt über mehr Ausstattungs- und Einstellvarianten, womit er an die Bedürfnisse des Patienten angepasst werden kann. Ein Multifunktionsrollstuhl besitzt beispielsweise eine verstellbare Rückenlehne, die zudem erhöht ist und den Sitzwinkel verändern kann. Des Weiteren ist er mit einer zusätzlichen Kopfstütze ausgestattet sowie breiten Armlehnen und noch vielem mehr. Ein solches Rollstuhlmodell ist allerdings relativ schwer und aufgrund seiner Größe auch weniger wendig.

4.3. Aktiv-Rollstuhl / Adaptivrollstuhl

Mit der Anschaffung eines Aktiv-Rollstuhls gewinnt der Fahrer ein höheres Maß an Aktivität aufgrund der individuell einstellbaren Bauteile dieses Rollstuhltyps. Daraus ergibt sich für den Nutzer eine größere Selbstständigkeit im Alltag, mehr Mobilität und damit einhergehend auch eine Steigerung der Lebensqualität. Ein Aktiv-Rollstuhl zeichnet sich dadurch aus, dass er individuell an die Körpermaße sowie Bedürfnisse des Rollstuhlfahrers angepasst werden kann. Dieser Rollstuhltyp ist somit in verschiedenen Varianten erhältlich und wird aufgrund dessen häufig auch als Adaptiv-Rollstuhl bezeichnet. Grundlegend zeichnet sich diese Art von Rollstühlen dadurch aus, dass sie wendiger, leichter, dazu noch faltbar und somit auch gut zu transportieren sind. Darüber hinaus kostet es den Fahrer weniger Kraft, sich damit fort zu bewegen, weshalb Aktiv-Rollstühle häufig auch von Sportlern mit Handicap genutzt werden.

4.4. Leichtgewicht-Rollstuhl

Seinem Namen entsprechend zeichnet sich ein Leichtgewicht-Rollstuhl durch sein geringes Gewicht aus, da er aus Aluminimum statt aus Stahl gefertigt ist. Zudem ist er wendig und kann individuell angepasst werden. Dieser Rollstuhltyp eignet sich besonders gut für den Transport mit dem Auto, da sogar die Räder abgenommen werden können. Vor der Anschaffung ist jedoch zu bedenken, dass hierfür höhere Kosten aufkommen im Vergleich zu beispielsweise einem Standardrollstuhl.

5. Für Innen und Außen: worin unterscheiden sich Elektrorollstühle?

Elektrisch angetriebene Rollstühle gibt es in unterschiedlichen Ausführungen, wobei im Vorfeld überlegt werden sollte in welchen Bereichen der Rollstuhl zum Einsatz kommen wird. Denn es gibt eine grundlegende Unterscheidung im Hinblick auf den Innen- und Außenbereich.

5.1. Elektrorollstühle für den Innenbereich

Das Modell der E-Rollstühle für den Innenbereich ist wendiger und etwas leichter im Vergleich zu selbigen für den Außenbereich. Sie sind mit einer kleinen Batterie ausgestattet und mit kompakteren Abmessungen versehen, wodurch sie problemlos Türen bzw. Flure durchqueren können.

5.2. Elektrorollstühle für den Außeneinsatz

Im Vergleich dazu, haben elektrisch angetriebene Rollstühle für den Außenbereich größere Antriebsräder und sind dadurch zugleich weniger wenig. Da sie für den Außeneinsatz gedacht sind, benötigen sie eine entsprechende Beleuchtung ebenso wie eine leistungsstärkere Batterie mit mehr Kapazität. Im Gesamten sind Elektrorollstühle für den Außenbereich damit schwerer, sperriger und was vor allem bedacht werden sollte auch teurer.

6. Kaufen, leihen, mieten: welche Anschaffungsmöglichkeiten gibt es?

Vor der Anschaffung eines Rollstuhls sollte zunächst überlegt werden, zu welchem Nutzen und für welche Dauer ein Rollstuhl benötigt wird. Dementsprechend zeigt sich, welche der Optionen – ob kaufen, leihen oder mieten – am sinnvollsten ist.

6.1. Kaufen

Wurden rund um die Rollstuhlversorgung alle wichtigen Schritte beachtet, so kommt es in der Regel zu einer Bewilligung des Hilfsmittels durch die Krankenkasse. Bei den gewährten Hilfsmitteln wie einem Rollstuhl handelt es sich häufig um Standardausführungen, die jedoch, ausgenommen der gesetzlichen Zuzahlung, keine Eigenzahlungen erfordern. Der medizinische Bedarf wird durch das entsprechende Rollstuhlmodell jedoch stets gedeckt. Sollte ein Hilfsmittel abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung einen Eigenbeitrag des Versicherten erfordern, so kann der jeweilige Anbieter eine Mehrkostenerklärung fordern. In dieser erklärt der Versicherte mit seiner Unterschrift, dass er darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass eine Eigenleistung anfällt. Liegt allerdings eine medizinische Notwendigkeit vor, wodurch ein höherwertiges und teureres Hilfsmittel erforderlich ist, muss der Versicherte zwar ebenso eine Mehrkostenerklärung ausfüllen. In diesem Fall sollte jedoch ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden, da diese bei vorliegender medizinischer Notwendigkeit auch die höheren Kosten tragen muss. Wird dahingegen aus optischen Gründen sowie vor Antragsstellung oder Entscheidung der Krankenkasse ein Rollstuhl beschafft, so sind die Kosten selbst zu tragen. Generell fallen die Kosten je nach Rollstuhltyp unterschiedlich aus und können bei einem Standardmodell bei etwa 270 Euro beginnen, wohingegen ein elektrischer Rollstuhl bis zu 10.000 Euro kosten kann. Je nach Modell kommt es im Hinblick auf die Kosten auch auf die Ausstattung des jeweiligen Rollstuhls an.

HINWEIS DER REDAKTION:

Sie sollten sich bei der Wahl des Hilfsmittels nicht zwingend zu einem Rollstuhlmodell mit Eigenanteil überreden lassen. Jeder Anbieter hat die Pflicht, Ihnen auch die sogenannten Kassenmodelle, für deren Kosten die Krankenkasse aufkommt, zu zeigen. Sollte dies von Seiten des entsprechenden Anbieters nicht geschehen, so sollten Sie Ihre Krankenkasse in jedem Fall darüber informieren.

6.2. Leihen und mieten

Neben der Option des Kaufes bietet sich auch die Möglichkeit einen Rollstuhl zu leihen oder zu mieten. Sollte ein Rollstuhl beispielsweise nur als Übergangslösung zur Rehabilitation nötig sein, so kommen die beiden letzteren Optionen eher in Frage. Häufig fällt die Entscheidung einen Rollstuhl zu leihen hauptsächlich bei Standardmodelle, die ebenso über Anbieter wie Sanitätshäuser oder Orthopädietechniker geliehen werden können. Sobald der Rollstuhl nicht mehr von Nöten ist, wird er an den Anbieter zurückgegeben und kann weiter verliehen werden. Hierfür fallen geringe Kosten von ca. 10 Euro an. In einigen Städten bietet sich ebenso die Möglichkeit über einen Rollstuhlverleih verschiedenste Rollstuhlmodelle tageweise zu mieten. Dies erweist sich als gute Option, falls in Ausnahmefällen ein anderes Rollstuhlmodell nötig ist als das bisherige, das für den Alltag genutzt wird. Bei einem derartigen Verleih können für das Mieten eines einfachen Rollstuhls recht geringe Gebühren von 5 Euro anfallen. Dahingegen muss bei spezifischeren Modellen, wie einem elektronisch betriebenen Rollstuhl, mit Kosten bis etwa 15 Euro gerechnet werden.


 

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